Ratgeber: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Karlsruhe. Grundsätzlich müssen Hochzeitspaare für die Feierlichkeiten auch dann Saalmiete zahlen, wenn sie diese aufgrund der Covid-19-Pandemie absagen mussten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe (BGH) vom Mittwoch, 2. März 2022 (Az.: XII ZR 36/21) komme je nach Umständen allenfalls eine Mietkürzung in Betracht. Im gegebenen Fall konnte ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet die bereits gezahlte Saalmiete nicht zurückerhalten. Im Dezember 2018 heiratete das Paar standesamtlich, 17 Monate später, am 1. Mai 2020, sollte die Feier stattfinden. Die Miete für die benötigte Räumlichkeit zahlte das Ehepaar im Voraus. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Feier zu ... weiter lesen
Ein Lockdown wegen Corona ist für gewerbliche Mieter unter Umständen mit hohen Umsatzeinbußen verbunden. Inwieweit dürfen sie deshalb weniger Miete bezahlen? Viele gewerbliche Mieter - wie Einzelhändler oder Betreiber von Restaurants - konnten während der Lockdowns über Monate keine Einnahmen erzielen. Die Folge ist, dass sie häufig die fälligen Mieten kaum aufbringen konnten. Kürzung der Miete wegen eines Mietmangels? Hier stellt sich aus rechtlicher Sicht die Frage, ob sie deshalb zur Kürzung der Miete berechtigt sind. Dies setzt nach § 536 BGB voraus, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Ein solcher Mangel zeichnet sich dadurch aus, dass durch ... weiter lesen
Mieter müssen unter Umständen dulden, dass Handwerker seine Wohnung betreten. Gilt das auch während der Corona Pandemie? Mieter dürfen gewöhnlich selbst bestimmen, wen sie in ihre Mietwohnung lassen. Anders ist das jedoch dann, wenn der Vermieter einen hinreichenden Grund hat, um z.B. Handwerker mit notwendigen Instandsetzungsarbeiten zu beauftragen. Darüber hinaus müssen in regelmäßigen Abständen die Heizkostenverteiler abgelesen und Rauchmelder ausgewechselt werden. Hier ist der Mieter normalerweise verpflichtet, die Ausführung dieser Arbeiten in seiner Wohnung zu dulden. Duldungspflicht des Mieters auch während der Corona-Pandemie? Die Frage ist ... weiter lesen
Weder der Vermieter noch der Mieter müssen Lärmbelästigungen dulden. Aus mietrechtlicher Sicht ist für die einzuleitenden Maßnahmen, um die Lärmbelästigungen zu beenden, immer zu unterscheiden, ob der Lärm von einem anderen Hausbewohner verursacht wird oder ob der Lärm von außen, von störenden Dritten, ausgeht. In einigen Fällen ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt, selbst wenn der Vermieter für den Lärm weder verantwortlich ist noch ihn verhindern kann. Ist der Vermieter tatsächlich in der Lage, Störungen zu verhindern, ist er gehalten, etwas gegen den Lärm zu unternehmen. Wird der ... weiter lesen
Liegt zwischen einem Unternehmer (Vermieter) und einem Verbraucher (Mieter) ein Mietvertrag vor, kann der Vertrag im Mietrecht widerrufen werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. 1. Unternehmer Der Vermieter muss als Unternehmer handeln. Ein Vermieter ist als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen, wenn er gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Es reicht aus, wenn der Vermieter als natürliche Person mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Unternehmer ist der Vermieter immer dann, wenn er Vermietungen anbietet und dafür ein Entgelt verlangt. Der Vermieter wird auf jedem Fall zum Unternehmer, wenn er sich bei der ... weiter lesen
Die Renovierung bzw. die Schönheitsreparaturen im Mietrecht , die aufgrund eines normalen, vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich geworden sind, hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn das vertraglich wirksam vereinbart ist. 1. Grad der Abnutzung Haben Vermieter und Mieter eine entsprechende Regelung im Mietvertrag wirksam vereinbart, muss der Mieter die Schönheitsreparaturen stets vornehmen, wenn die Abnutzungen der Räume einen derartigen Grad erreicht haben, der die Annahme rechtfertigt, der Zustand der Wohnung sei nicht mehr als vertragsgemäß anzusehen. Ab wann ein solcher Grad der Abnutzung anzunehmen ist, hängt von den ... weiter lesen
Ein Vermieter kann dem Mieter im Mietrecht den Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigen , wenn er die Wohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt, z. B. eine Pflegekraft oder einen Familienangehörigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, sich im Mietrecht auf Eigenbedarf zu berufen, wenn er dafür vernünftige, nachvollziehbare Gründe vortragen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Nur das Entfallen eines Kündigungsgrunds vor Ablauf der Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Es ist ... weiter lesen
Ein Untermietvertrag ist im Mietrecht die Gebrauchsüberlassung der Mieträumlichkeiten ganz oder teilweise an Dritte (§ 540 BGB). Es bestehen zwei Mietverträge, einmal das Hauptmietverhältnis und zum anderen das Untermietverhältnis. 1. Untermieterlaubnis Der Mieter sollte vor dem Abschluss eines Untermietvertrages sicherstellen, dass er einen solchen abschließen darf. Dies kann entweder bereits im eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter geregelt sein oder durch das Einholen der Zustimmung des Vermieters geschehen. Wird ein Untermietvertrag ohne Erlaubnis abgeschlossen, kann das im Mietrecht einen Kündigungsgrund darstellen. In ... weiter lesen
Worauf müssen Mieter achten, die ihren Partner in ihre Mietwohnung aufnehmen möchten? Das erfahren sie in diesem Ratgeber. Wenn zwei Singles eine Beziehung führen und zusammenziehen möchten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Manchmal suchen sie sich eine neue gemeinsame Wohnung. Oder sie greifen zu der vermeintlich einfachen Lösung, dass der eine in die bereits vorhandene Wohnung des anderen zieht. Mieter müssen hierbei allerdings aufpassen, dass sie den Vermieter nicht außen vorlassen. Denn aus juristischer Sicht handelt es sich bei der Aufnahme seines Partners in die Mietwohnung um eine Untervermietung. Ein Mieter darf normalerweise nur dann seine Wohnung ... weiter lesen
Bei Gemeinschaftsflächen im Mietrecht handelt es sich z. B. um den Garten, Trockenboden, Waschküche, Hof, Kinderspielplatz und Treppenhaus. Sind diese Flächen nicht im Mietvertrag mit vermietet, dann hat der Mieter lediglich ein Recht zur Mitbenutzung. Es handelt sich dann nur um eine Gefälligkeit des Vermieters, die jederzeit widerrufen werden kann. Duldet jedoch der Vermieter die jahrelange Nutzung der Gemeinschaftsflächen zum Abstellen von Gegenständen, dann tritt hierfür eine Bindungswirkung ein. So kann z. B. eine Gartennutzung zum mietvertraglichen Gebrauch gehören, wenn der Mieter jahrelang den Garten durch Aufstellen einer ... weiter lesen
Der Vermieter hat im Mietrecht die Möglichkeit dem Mieter die Wohnung bei Zahlungsverzug zu kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit wegen Zahlungsverzug wird ab dem 01.04.2020 wegen der Corona-Krise eingeschränkt. Die Kündigung von Wohnraum muss durch den Vermieter schriftlich (§ 568 I BGB) und mit einer Begründung (§ 573 III BGB) erfolgen. a) Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug Die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages richten sich nach § 573 BGB. Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mieters haben. Solche Kündigungsgründe ... weiter lesen
Den Vermieter trifft die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache. Im Mietrecht ist es aber üblich, im Mietvertrag dem Mieter die Renovierung übertragen. Ist dem Mieter die Renovierung der Mietsache nicht übertragen oder die Vereinbarung unwirksam, bleibt es jedoch dabei, dass der Vermieter die Mietsache zu renovieren hat. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, das Anstreichen der Wände, das Streichen der Fußböden und Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen. 1. Durchzuführende Renovierungsarbeiten Das Entfernen von alten ... weiter lesen
Zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt im Mietrecht , dass der Mieter keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm ausgesetzt wird. Ist dies dennoch der Fall, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung . Er kann gegenüber dem Vermieter einen Anspruch haben, dass dieser gegen den Lärmverursacher vorgeht. Ferner kann der Mieter selbst von störenden Dritten, die Unterlassung des Lärms verlangen. 1. DIN-Vorschriften Ob der Mieter in seiner Ruhe unzumutbar gestört wird, hängt nicht von der Einhaltung von Dezibelwerten ab. Maßgebend ist vielmehr das Empfinden eines verständigen ... weiter lesen
Der Mieter darf Dritten die Mieträume ganz oder zum Teil zur selbstständigen Nutzung nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB). 1. Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis des Vermieters Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt, seinen Ehegatten, minderjährige Kinder und Angehörige, soweit sie Familienmitglieder sind, aufzunehmen. Er hat allerdings nicht das Recht, ohne Erlaubnis des Vermieters den Bruder, Schwager oder Lebensgefährten von Kindern aufzunehmen. 2. Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung Der Mieter hat einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur ... weiter lesen
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Pflicht, das Mietobjekt an den Vermieter zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Bei einer Mehrheit von Mietern (z.B. einer Wohngemeinschaft ) haften alle Mieter als Gesamtschuldner auf die Rückgabe der Wohnung (§§ 431, 421 BGB). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht auch dann, wenn die Rückgabe nur durch einen der Mieter vertragsgemäß erfolgen kann. Der Rückgabeanspruch steht dennoch dem Vermieter auch gegenüber den Mietern zu, die bereits den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben haben. 1. Rückgabe durch Besitzeinräumung Die ... weiter lesen
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten. Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB). Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der ... weiter lesen
Gem. § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Vermieter berechtigt, eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Die Mieterhöhung kann erfolgen, wenn die Miete 15 Monate unverändert geblieben ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird im Mietrecht aus den üblichen Mieten gebildet, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Lage, Beschaffenheit und energetischer Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurden. In den Mietspiegel dürfen solche Mieten nicht einfließen, die nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind und Mieten, ... weiter lesen
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse darin zu wissen, ob im vorangegangenen Mietverhältnis die Miete pünktlich bezahlt wurde. Ferner möchte er auch wissen, ob es durch den Mietinteressenten im vorangegangenen Mietverhältnis zu Störungen des Hausfriedens gekommen ist. Solche Störungen können den Vermieter zu einem Einschreiten im Rahmen der Gebrauchsgewährungspflicht gegenüber anderen Mietern zwingen und berechtigen möglicherweise zu einer Mietminderung der Mieter. Fragen nach der Person und Anschrift des Vorvermieters, der Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses und der Erfüllung der mietvertraglichen ... weiter lesen
In der Regel halten Vermieter und Mieter im Mietrecht die Mietfläche im Mietvertrag fest. Stellt sich später heraus, dass die tatsächliche Mietfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Mietfläche erheblich abweicht, kann darin ein Mangel der Mietsache gesehen werden. 1. Erhebliche Abweichung Das kann insbesondere, bei einer Flächenabweichung von über 10% angenommen werden (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03). Dieser generelle Grundsatz gilt auch dann, wenn im Mietvertrag lediglich eine ca.-Angabe steht (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 133/03). Das gilt aber dann nicht, wenn Vermieter und Mieter bei der Besichtigung übereinstimmend ... weiter lesen
Das Treppenhaus eines Wohnhauses ist eine Gemeinschaftsfläche, dessen Nutzung im Mietrecht in erster Linie durch den Vermieter bestimmt werden darf. Der Vermieter hat auch Sicherheitsvorschriften für die Nutzung des Treppenhauses einzuhalten. Das Treppenhaus dient als Fluchtweg und es sind Brandschutzvorschriften im Treppenhaus einzuhalten. In der Hausordnung oder im Mietvertrag ist bestimmt, ob und ggf. wie das Treppenhaus von den einzelnen Mietern genutzt werden darf. 1. Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht und haftet deshalb für die Sicherheit im Treppenhaus. So müssen aus Brandschutz- und ... weiter lesen