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Rechtsanwalt Körperschaftssteuer - Anwalt für Körperschaftssteuer finden!

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Körperschaftssteuer

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Körperschaftssteuer

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Anwälte für Körperschaftssteuer
Rechtsanwältin für Körperschaftssteuer
Pia Lutz Dreher Lutz Rechtsanwälte
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Telefon06151/6696840 Fax06151/6696849

Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Tim Cörper Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Friedrichstr. 17, 47798 Krefeld

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Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Jürgen Roufs Kanzlei Roufs und Kollegen
Adresse Icon Am Edelspfad 4, 61169 Friedberg
Telefon06031 / 73 43 90 Fax06031 / 73 43 999

Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Dipl.-Jur. Mathias Martin LL.M. MARTIN Rechtsanwälte Stuttgart
Adresse Icon Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart

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Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Peter Reimann Baedeker & Reimann Rechtsanwälte
Adresse Icon Goethestr. 61, 79100 Freiburg im Breisgau
Telefon0761 881 40 73-0 Fax0761 881 40 73-99

Rechtsanwältin für Körperschaftssteuer
Lydia Sibyl Gruson Rechtsanwaltskanzlei Lydia Sibyl Gruson
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Telefon07321/30666-47 Fax07321/30666-49

Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Christoph S. Müller-Schott Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei MS Müller-Schott
Adresse Icon Möhringer Landstraße 11, 70563 Stuttgart
Telefon0711/78269340 Fax0711/78269331

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Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Horst G. Fischer Horst G. Fischer Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Tobias Reitzer Rechtsanwälte Fachanwälte Gasteiger Reitzer & Kollegen
Adresse Icon Kemptener Straße 3, 87616 Marktoberdorf
Telefon08342 42045-10 Fax08342 42045-30

Rechtsanwalt für Körperschaftssteuer
Jörg Rosenberger Rechtsanwalt J. Rosenberger I Fachanwalt für Steuerrecht
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Telefon03641 45480 Fax03641 620671

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Körperschaftssteuer


Steuerbegünstigung bei Urlaubsabgeltung bringt deutliche Ersparnis
23.01.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Steuerbegünstigung bei Urlaubsabgeltung bringt deutliche Ersparnis

Das Finanzgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 13. November 2025 ( Az. 12 K 1853/23 E ) erkannt, dass Abgeltungszahlungen für Urlaubsansprüche aus mehreren Jahren steuerlich privilegiert zu behandeln sind. Diese Steuerbegünstigung bei Urlaubsabgeltung ermöglicht es, die Steuerlast durch die sogenannte Fünftelregelung erheblich zu senken. Das Urteil ist besonders für Personen von Bedeutung, deren Arbeitsverhältnis nach einer längeren Freistellungsphase endet und die eine gebündelte Zahlung erhalten. Der Sachverhalt: Gebündelte Urlaubsansprüche nach der Kündigung In dem Verfahren ging es um eine Angestellte, deren Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung und einem längeren Rechtsstreit endete. Während der zweijährigen Freistellungsphase konnte sie keinen Urlaub nehmen. Im Rahmen eines...

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Doppelte Haushaltsführung nur mit angemessener Kostenbeteiligung
27.04.2023Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
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München (jur). In einem Haus mit den Eltern wohnende Erwachsene müssen sich dort angemessen an den Lebenshaltungskosten beteiligen, wenn sie die Steuervorteile einer doppelten Haushaltsführung nutzen wollen. Möglich ist dabei auch eine jährliche Einmalzahlung; die Höhe der Beteiligung darf aber „nicht erkennbar unzureichend sein“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 27. April 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 39/19). Erstmals konkretisierte er damit eine Gesetzesregelung aus dem Jahr 2013.  Der Kläger aus Niedersachsen wohnt unter der Woche in einer eigenen Wohnung an seinem Arbeitsort. Seinen Lebensmittelpunkt hat er weiterhin in seinem Heimatort, in dem er sich an den Wochenenden und überwiegend auch während seines Urlaubs bei der Freiwilligen Feuerwehr und in...

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Die zu späte Zahlung der Umsatzsteuer steht Betriebsausgabenabzug entgegen
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(1 Bewertung)30.05.2022Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Die zu späte Zahlung der Umsatzsteuer steht Betriebsausgabenabzug entgegen

München. Wer mit rund sechs-monatiger Verspätung seine fällige Umsatzsteuererst im folgenden Kalenderjahr zahlt, der kann diese Zahlung dann nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof München (BFH) in einem am Freitag, 27. Mai 2022, bekanntgegebenen Urteil. Das Gericht hat damit die Revision eines bayerischen Gewerbetriebenden zurückgewiesen (Az.: X R 2/21). Der Mann hatte mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung seinen gewerblichen Gewinn ermittelt. Seine Umsatzsteuer musste er monatlich im Voraus an das Finanzamt entrichten. Für Mai 2017 bis Juli 2017 zahlte er jedoch verspätet erst am 9. Januar 2018 die fällige Umsatzsteuer in Höhe von 3.047 Euro. Diese verspätete Zahlung der Umsatzsteuer machte er dann als "wiederkehrende Ausgaben" und damit als Betriebsausgaben für das Jahr...

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