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Anwalt Steuerrecht WuppertalMünchen (jur). Beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks von einer Gemeinde ist Grunderwerbsteuer nur auf den Wert des unerschlossenen Grundstücks zu zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Donnerstag, 1. Dezember 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az. Leitfall: II R 32/20). Danach gilt dies auch dann, wenn die Gemeinde noch zur Erschließung verpflichtet ist und der Erwerber sich im Kaufvertrag verpflichtet, hierfür einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen. Beides seien letztlich getrennte Verträge. Im Streitfall hatte ein Ehepaar aus Hessen 2018 ein Grundstück von ihrer Gemeinde gekauft. Erschlossen war das Bauland noch nicht, die Gemeinde hatte dies aber geplant. Der Kaufvertrag wies daher einen Teilbetrag von gut 100.000 Euro für das unbebaute und noch nicht...
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Düsseldorf (jur). Scheiden tut auch dem Finanzamt weh. Denn die mit einer Ehescheidung verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, wie jedenfalls das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Dienstag, 9. April 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 K 2392/12 E). Es stellte sich damit gegen einen sogenannten Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums. Wie üblich war im entschiedenen Fall bei der Scheidung auch der Versorgungsausgleich (Altersversorgung), der Zugewinnausgleich (Vermögen) und der nacheheliche Unterhalt gerichtlich zu regeln. Für die geschiedene Ex-Ehefrau kamen so Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 8.195 Euro zusammen. Diesen Betrag setzte sie in ihrer Steuererklärung als...
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München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat den Steuerabzug bei verlustbringenden Immobilienverkäufen verbessert. Nach einem am Mittwoch, 5. September 2012, veröffentlichten Urteil können nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch fällige Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Az.: IX R 67/10). Seine gegenläufige frühere Rechtsprechung gab der BFH auf. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger 1994 ein Wohnhaus gekauft und vermietet. 2001 verkaufte er es wieder, konnte mit dem Erlös aber noch nicht die restlichen Schulden bezahlen. Die Zinsen für diese Schulden machte er in den Folgejahren als Werbungskosten steuerlich geltend. Gestützt auf die frühere BFH-Rechtsprechung erkannte das Finanzamt dies nicht an. Der BFH gab...
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