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Anwalt Steuerrecht WuppertalMünchen (jur). Eine nachgezahlte Überstundenvergütung für mehr als ein Jahr darf nicht der vollen Steuerprogression unterliegen. Hierfür muss das Finanzamt einen ermäßigten Steuersatz anwenden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 24. März 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 23/19). Der Kläger hatte von 2013 bis 2015 insgesamt 330 Überstunden geleistet. 2016 wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Im Aufhebungsvertrag war eine Nachzahlung für die Überstunden in Höhe von 6.000 Euro vereinbart, zudem 18.000 Euro für nicht genommenen Urlaub. Das Finanzamt wandte bei der Urlaubsabgeltung einen ermäßigten Steuersatz an. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren wird ein für die Arbeit an mehreren Jahren ausbezahlter Lohn so behandelt, als wäre er auch...
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München (jur). Bei der steuerlichen Abrechnung ihrer Fahrtkosten können Arbeitnehmer mit Dienstwagen, Selbstständige und Kleinunternehmer nur jeweils zum Jahresbeginn von der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zur Fahrtenbuchmethode wechseln. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 25. Juni 2014, veröffentlichten Urteil vom 20. März 2014 klargestellt (Az.: VI R 35/12). Er wies damit einen kaufmännischen Angestellten ab. Ihm stand ein Audi als Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Um private und dienstliche Autokosten aufzuteilen, können Arbeitnehmer mit Dienstwagen, Selbstständige und Unternehmer ein Fahrtenbuch führen. Tun sie dies nicht, berechnet das Finanzamt die private Nutzung nach der sogenannten...
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München. Das Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Börsengeschäften mit besonderen Risiken mit positiven Kapitaleinkünften gilt nur für Termingeschäfte. Mit einem Urteil, das am Donnerstag, 23. Juni 2022, veröffentlicht wurde, hat der Bundesfinanzhof München (BFH) entschieden, dass sogenannte Knock-out-Zertifikate nicht darunter fallen und somit eine steuerliche Verrechnung zulässig ist (AZ: IR 24/19). Im streitigen Fall hatte sich eine GmbH die von einer Bank ausgegebenen ein „Unlimited TurboBull Zertifikate“ zugelegt. Diese sind sogenannte Hebel- oder Knock-out-Zertifikate. Bei derartigen Zertifikaten wird ein „Basiswert“ für Wertpapiere oder Aktienindizes festgelegt. Investoren zahlen nur die Differenz zum darüber liegenden Kurswert. Anleger profitieren gemessen am investierten Kapital damit ganz...
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