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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verbrauchssteuerrecht
Steuerrecht
Säumniszuschlag auch bei pünktlicher Bezahlung der Steuer
München (jur). Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Denn bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az: VII R 71/11). Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist, so die Münchener Richter in ihrer Entscheidung vom 28. August 2012. Das Finanzamt erhebt von Steuerpflichtigen bei zu später Zahlung von Steuerschulden einen Säumniszuschlag in Höhe von einen Prozent für jeden angefangenen Monat. In der ... weiter lesen
Steuerrecht
Leistungen im betreuten Wohnen umsatzsteuerfrei
Münster (Fachanwalt.de). Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Menschen im betreuten Wohnen sind umsatzsteuerfrei. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem am Dienstag, 1. März 2022, bekanntgegebenen Urteil entschieden und damit dem Betreiber einer Seniorenresidenz recht gegeben (Az.: 15 K 3554/18 U).
Bei dem Kläger handelt es sich um eine GmbH, deren Seniorenresidenz aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens besteht. Die Wohnungen befinden sich im Gebäude des Pflegeheims. Mit den dort lebenden Bewohnern wurden Betreuungsverträge abgeschlossen. Diese sahen vor, dass das Personal des Pflegeheims unter anderem die Grundversorgung sicherstellt. Auch weitere Wahlleistungen, wie die Buchung eines Notrufsystems, wurden angeboten.
Der Betreiber der betreuten Wohnungen meinte, dass die ... weiter lesen
Steuerrecht
Keine Erbschaftssteuer auf Steuerschulden der Eltern
München (jur). Wenn Kinder aus ihrem Erbe zunächst noch Steuerschulden der Eltern begleichen müssen, darf das Finanzamt seine Hand nicht nochmals aufhalten. Auf diesen Anteil der Erbschaft wird dann nicht auch noch Erbschaftssteuer fällig, heißt es in einem am Mittwoch, 22. August 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 4. Juli 2012 (Az.: II R 15/11). Im Streitfall waren beide Eltern in kurzem Abstand Ende 2004 gestorben. Das Millionenerbe ging an die beiden Töchter. Allerdings hatten die Eltern 2004 deutlich zu niedrige Steuervorauszahlungen geleistet. Nach Ablauf des Jahres präsentierte das Finanzamt den Töchtern noch eine Einkommenssteuerrechnung von über 1,8 Millionen Euro. Zusätzlich wurde Erbschaftssteuer fällig – etwa ... weiter lesen
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