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Rechtsanwalt Steuerstrafrecht - Anwalt für Steuerstrafrecht finden!

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Steuerstrafrecht

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Steuerstrafrecht

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Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

Was ist das Steuertrafrecht?

Das Steuerstrafrecht ist Teil des sogenannten Nebenstrafrechts im Rahmen des deutschen Strafrechts insgesamt. Es ist nicht im Strafgesetzbuch (StGB) kodifiziert, sondern in einem Absatz der Abgabenordnung (AO, §§ 369 ff.). Das Steuerstrafrecht hat ausschließlich Verstöße gegen Steuergesetze zum Gegenstand, laut § 369 Absatz 2 AO gelten jedoch (ergänzend) die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Natürlich finden auch die allgemeinen Vorschriften des Strafrechts beispielsweise über Täterschaft und Teilnahme an einer Steuerstraftat Anwendung.

Straftatbestände

Typisch ist für da Steuerstrafrecht, dass es zu einer Verknüpfung zwischen den Vorschriften des Steuerstrafrechts (Straftatbestand) und dem besonderen (materiellen) Steuerrecht kommt, weil die Straftatbestände stets an die Verletzung einer Regelung des Besonderen Strafrechts anknüpfen. So ist dies auch bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO der Fall: wer entgegen der Vorschriften des EStG oder des UStG keine oder unrichtige Angaben in der Steuererklärung macht, kann sich nach § 370 AO der Steuerhinterziehung strafbar machen. Die wichtigsten Straftaten nach dem Steuerstrafrecht neben der Steuerhinterziehung sind der Bannbruch, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel und die Steuerhehlerei. Auch im Umsatzsteuergesetz finden sich Steuerstraftatbestände bzw. Steuerordnungswidrigkeitentatbestände. Hierzu zählt die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens als Ordnungswidrigkeit  und die gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens als Straftatbestand.

Wie im Hauptstrafrecht auch werden Steuerstraftaten mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bedroht.  Steuerordnungswidrigkeiten wie die leichtfertige Steuerverkürzung oder die Steuergefährdung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Anwälte für Steuerstrafrecht
Rechtsanwältin für Steuerstrafrecht
Prof. Dr. Ingeborg Haas Dr. Haas & Partner Rechtsanwälte/Steuerberater PartmbB
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Telefon+49 (0) 6132 / 42295-0 Fax+49 (0) 6132 / 42295-99

Rechtsanwältin für Steuerstrafrecht
Gabriele Aymann Dr. Orywall Kießling Kühnau Aymann
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Telefon02203-990090 Fax02203-99009-28/29

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Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
Dr Philip Rödiger Straßer Ventroni Freytag Rechtsanwälte
Adresse Icon Oberanger 30, 80331 München
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Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
Axel Werner Kanzlei Werner & Ko.
Adresse Icon Willy-Brandt-Platz 2, 34131 Kassel

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Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
Jürgen Roufs Kanzlei Roufs und Kollegen
Adresse Icon Am Edelspfad 4, 61169 Friedberg
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Steuerstrafrecht


EuGH statuiert eine Verzinsungspflicht von Erstattungsansprüchen entgegen dem Wortlaut von ZK und UZK auch im Zollrecht (EuGH, Urt. v. 18.1.2017, C-365/15, Wortmann KG)
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(1 Bewertung)14.07.2017Wolf-Dietrich GlocknerSteuerrecht
Herr  Wolf-Dietrich Glockner

Warum bisher keine Verzinsung von Erstattungsansprüchen im Zollrecht? Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Verzinsung von Erstattungsansprüchen. Art. 116 Abs. 6 UZK lautet: "Im Falle der Erstattung" von Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträgen "sind von den betreffenden Zollbehörden keine Zinsen zu zahlen." Eine entsprechende klare Regelung fand sich auch in Art. 241 ZK. Grund dieser Regelung ist, dass aufgrund der raschen Abwicklung der Zollabfertigung und der nur kurzen Zeit für die Prüfung des Sachverhalts Fehler bei der Berechnung der Einfuhrabgaben entstehen können und solche Fehler, wenn sie bei einer späteren Prüfung erkannt werden, auf beiden Seiten (Zollverwaltung und Wirtschaftsteilnehmer) keine Verzinsung von...

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Vom Traum zur Steuerfalle: Die versteckten Risiken einer Dubai-Firma mit deutschem Wohnsitz
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(2 Bewertungen)15.10.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Vom Traum zur Steuerfalle: Die versteckten Risiken einer Dubai-Firma mit deutschem Wohnsitz

Dubai – glitzernde Skyline, steuerfreies Einkommen, Sonne und Luxus – für viele deutsche Unternehmer klingt die Gründung einer eigenen Firma dort nach dem ultimativen Befreiungsschlag. Doch was auf den ersten Blick wie ein unternehmerisches Paradies wirkt, entpuppt sich in der Praxis oft als gefährliche Steuerfalle. Insbesondere dann, wenn der Wohnsitz weiterhin in Deutschland liegt. Hinter dem Versprechen niedriger Steuern und einfacher Bürokratie verbergen sich komplexe steuerrechtliche Regelungen, die im schlimmsten Fall zu hohen Nachzahlungen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Warum Dubai für deutsche Unternehmer so attraktiv scheint Immer mehr Menschen wollen eine Firma in Dubai gründen . Einerseits, um an das Aufenthaltsvisum für die Auswanderung nach Dubai zu gelangen, aber auch um...

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Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsgemäß
06.07.2022Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsgemäß

Stuttgart (jur). Der steuerliche Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Dienstag, 5. Juli 2022, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 10 K 1693/21). Gleiches gilt danach für die seit 2021 geltende Abmilderung des Zuschlags für untere und mittlere Einkommen. Die Kläger haben aber bereits Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München eingelegt.   Der Solidaritätszuschlag geht allein an den Bund. Er beträgt seit 1998 je nach Einkommen bis zu 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer. Er war eingeführt worden, um die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung zu stemmen. Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg meinte, dies sei nun doch schon recht lange her und der „Soli“ daher inzwischen...

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