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Steuerstrafrecht
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Was ist das Steuertrafrecht?
Das Steuerstrafrecht ist Teil des sogenannten Nebenstrafrechts im Rahmen des deutschen Strafrechts insgesamt. Es ist nicht im Strafgesetzbuch (StGB) kodifiziert, sondern in einem Absatz der Abgabenordnung (AO, §§ 369 ff.). Das Steuerstrafrecht hat ausschließlich Verstöße gegen Steuergesetze zum Gegenstand, laut § 369 Absatz 2 AO gelten jedoch (ergänzend) die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Natürlich finden auch die allgemeinen Vorschriften des Strafrechts beispielsweise über Täterschaft und Teilnahme an einer Steuerstraftat Anwendung.
Straftatbestände
Typisch ist für da Steuerstrafrecht, dass es zu einer Verknüpfung zwischen den Vorschriften des Steuerstrafrechts (Straftatbestand) und dem besonderen (materiellen) Steuerrecht kommt, weil die Straftatbestände stets an die Verletzung einer Regelung des Besonderen Strafrechts anknüpfen. So ist dies auch bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO der Fall: wer entgegen der Vorschriften des EStG oder des UStG keine oder unrichtige Angaben in der Steuererklärung macht, kann sich nach § 370 AO der Steuerhinterziehung strafbar machen. Die wichtigsten Straftaten nach dem Steuerstrafrecht neben der Steuerhinterziehung sind der Bannbruch, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel und die Steuerhehlerei. Auch im Umsatzsteuergesetz finden sich Steuerstraftatbestände bzw. Steuerordnungswidrigkeitentatbestände. Hierzu zählt die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens als Ordnungswidrigkeit und die gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens als Straftatbestand.
Wie im Hauptstrafrecht auch werden Steuerstraftaten mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bedroht. Steuerordnungswidrigkeiten wie die leichtfertige Steuerverkürzung oder die Steuergefährdung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
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