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Anwalt Steuerrecht WuppertalDie für die Einräumung einer Option ursprünglich angefallenen Kosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesfinanzhof. Er berief sich auf den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff. Danach gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, zu den Anschaffungskosten. Dazu zählen auch die Nebenkosten des Erwerbsvorgangs. Es kommt nicht darauf an, ob der Erwerber der Option die konkrete Absicht hat, diese nachfolgend zum Erwerb der Aktien zu verwenden. Bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts verbleibt es im Betriebsvermögen. Wird das Recht veräußert,...
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Eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen, wenn das virtuelle Geld innerhalb von zwölf Monaten getauscht oder verkauft wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des IX. Senats unter Vorsitz von BFH-Präsident Hans-Josef Thesling, das am Dienstag, den 28. Februar 2023, bei der Jahrespressekonferenz bekanntgegeben wurde. Kläger investierte in Bitcoin und erzielte hohe Gewinne Der Kläger hatte im Jahr 2017 22.585 Euro in 24 Bitcoin investiert, die er später in andere sogenannte „Currency Token“ umtauschte, zunächst in Ethereum und dann in Monero. Als er zum Jahresende alles verkaufte, erzielte er einen Gewinn von 3,46 Millionen Euro. Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter Der BFH...
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Der Zugang zu Sportveranstaltungen in den höheren Profiligen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Lädt ein Unternehmer Geschäftsfreunde in VIP-Logen ein, ist dies steuerlich als Geschenk zu werten. Der Unternehmer kann diesen gewährten Vorteil pauschal für den Geschäftsfreund versteuern. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige diese in seiner Lohnsteuer-Anmeldung erklärt. Aber auch nach Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen kann der zuwendende Unternehmer das Geschenk noch pauschal besteuern, z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Besondere formale Anforderungen sind dabei nicht zu beachten. Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung sind die Aufwendungen des Zuwendenden einschließlich der Umsatzsteuer. Es sind...
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