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Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.07.2020 (4 K 1771/19 VTa) handelt es sich bei zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips um Rohtabak und nicht um Rauchtabak. Tabak-Strips stellen danach keine Tabakwaren im Sinne des § 1 Abs. 2 TabakStG dar und unterliegen nicht der Tabaksteuer. Tabakblätter sind Rohtabak und unterliegen nicht der Tabaksteuer Einer der obersten Grundsätze des europäischen Verbrauchsteuerrechts ist, dass keine Steuer auf Agrarprodukte erhoben wird. Entsprechend unterliegt Rohtabak nicht der Tabaksteuer. Der Handel erfolgt häufig in Form von entrippten und zerkleinerten Tabakblättern, sog. Tabak-Strips. Wie bei ganzen Tabakblättern handelt es sich auch bei diesen Blattteilen um Rohtabak. Bis Anfang 2018 herrschte hierüber Konsens, und...
weiter lesenMünchen (jur). Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Denn bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az: VII R 71/11). Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist, so die Münchener Richter in ihrer Entscheidung vom 28. August 2012. Das Finanzamt erhebt von Steuerpflichtigen bei zu später Zahlung von Steuerschulden einen Säumniszuschlag in Höhe von einen Prozent für jeden angefangenen Monat. In der Abgabenordnung...
weiter lesenMünchen (jur). Unterhaltsleistungen an in Deutschland lediglich geduldete Ausländer können nicht als steuermindernde „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Nach einem am Donnerstag, 7. April 2022, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München gilt dies auch bei Angehörigen, für die sich Steuerpflichtige gegenüber der Ausländerbehörde zum Unterhalt verpflichtet haben (Az.: VI R 40/19). Damit wies der BFH ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen ab. Die Schwester der Frau lebte früher mit Ehemann und Kind in der Ukraine. Um deren Einreise und Aufenthalt zu ermöglichen, unterzeichnete der Mann des deutschen Paares gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtung, für den Lebensunterhalt der ukrainischen Familie aufzukommen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland galt diese zunächst als...
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