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Tobias Reitzer
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Lydia Sibyl Gruson
Rechtsanwaltskanzlei Lydia Sibyl Gruson
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Oliver Stemann
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Andreas Renz
Andreas Renz Fachanwalt für Steuerrecht und Diplom-Finanzwirt (FH)
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bewertungsrecht
Steuerrecht
Die zu späte Zahlung der Umsatzsteuer steht Betriebsausgabenabzug entgegen
München. Wer mit rund sechs-monatiger Verspätung seine fällige Umsatzsteuererst im folgenden Kalenderjahr zahlt, der kann diese Zahlung dann nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof München (BFH) in einem am Freitag, 27. Mai 2022, bekanntgegebenen Urteil. Das Gericht hat damit die Revision eines bayerischen Gewerbetriebenden zurückgewiesen (Az.: X R 2/21).
Der Mann hatte mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung seinen gewerblichen Gewinn ermittelt. Seine Umsatzsteuer musste er monatlich im Voraus an das Finanzamt entrichten. Für Mai 2017 bis Juli 2017 zahlte er jedoch verspätet erst am 9. Januar 2018 die fällige Umsatzsteuer in Höhe von 3.047 Euro. Diese verspätete Zahlung der Umsatzsteuer machte er dann als "wiederkehrende Ausgaben" und damit als Betriebsausgaben für das ... weiter lesen
Steuerrecht
Kirchlicher Sparwunsch kann zu Grunderwerbsteuer führen
München (jur). Die Fusion von Kirchengemeinden kann trotz des von der Kirche damit gewünschten Sparzwecks teuer sein. Denn verfügen die ursprünglichen Kirchengemeinden über Anteile an grundbesitzenden GmbHs, etwa für Krankenhäuser oder Altenheime, wird mit der Übertragung der Anteile auf die neu errichtete Kirchengemeinde regelmäßig Grunderwerbsteuer fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 31. August 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 24/21). Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen werde mit der Steuererhebung nicht verletzt.
Die klagende katholische Kirchengemeinde aus Nordrhein-Westfalen entstand aus einer Fusion mit mehreren anderen Kirchengemeinde. Der zuständige Bischof hatte die Zusammenlegung der Kirchengemeinden ... weiter lesen
Steuerrecht
Keine Kostenbeteiligung des Finanzamtes bei Überwinterung in Thailand
Münster. Wenn jemand in Thailand aus gesundheitlichen Gründen überwintert, kann er das Finanzamt nur unter engen Voraussetzungen an den Kosten beteiligen. Erforderlich ist ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, in dem der genaue „Kurort“ und die Aufenthaltsdauer festgelegt ist, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem Urteil vom Dienstag, 19.04.2022, feststellte. (Az.: 7K2261/20E).
Der Kläger war zum Zeitpunkt des Streits 70 Jahre alt und hattet einen Grad der Behinderung von 90. Er hatte fortgeschrittenen Bechterew, Rheuma mit starken Schmerzschüben und sogenannte Kälteallodynie, eine neurologische Erkrankung, bei der Kältereize als Schmerz wahrgenommen werden.
Vom Amtsarzt und anderen Ärzten wurde dem Mann empfohlen, den Winter in einem ... weiter lesen
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