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Anwalt Steuerrecht WuppertalKern des Tabaksteuerstrafrechts ist die die Hinterziehung von Tabaksteuer. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) von Tabaksteuer setzt voraus, dass der Täter 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Regelkonforme Entstehung und Entrichtung von Tabaksteuer Im legalen Handel mit Tabakwaren wird die Tabaksteuer regelmäßig fällig durch Entnahme...
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München (jur). Die Deckelung des Steuerabzugs von Kinderbetreuungskosten ist nicht verfassungswidrig. Das geht aus einem am Mittwoch, 20. Juni 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor (Az.: III R 67/09). Laut Einkommenssteuergesetz können Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, höchstens aber 4.000 Euro je Kind. Das Münchener Urteil bezieht sich auf die entsprechenden Regelungen von 2006 bis 2011. Damals war die Steuervergünstigung zusätzlich davon abhängig, dass die Eltern aus beruflichen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind. Diese Voraussetzung wurde ab 2012 aufgegeben; die Deckelung blieb aber unverändert. Die Vergünstigung galt und gilt für Kinder unter 14 Jahren sowie...
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Der Bundesfinanzhof entschied, dass formelle Mängel in der Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben eine nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden rechtfertigen können (Az. III R 14/22 ). Finanzamt ändert Steuerbescheide wegen unzureichender Aufzeichnungen Der Kläger, ein Einzelhändler, ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Das Finanzamt (FA) veranlagte ihn erklärungsgemäß und ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Im Zuge einer späteren Außenprüfung wurden die Aufzeichnungen des Klägers als formell unzureichend beanstandet, was zu einer Hinzuschätzung führte. Das FA änderte daraufhin die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide für die betreffenden Jahre. Es berief sich dabei auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, der eine Änderung ermöglicht, wenn...
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