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Die Steuerentlastung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Biokraftstoffe bleibt erhalten. § 57 EnergieStG enthält eine Steuervergünstigung für in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Ackerschleppern, Arbeitsmaschinen, Motoren und Sonderfahrzeugen verwendete Dieselkraftstoffe und Biokraftstoffe. Die Vorschrift ist auch unter dem Namen „Agrardieselvergütung“ bekannt. Nach dem Diskussionsentwurf der Bundesregierung vom 22.04.2016 war vorgesehen, § 57 EnergieStG durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes dahingehend zu ändern, dass die Steuerentlastung für Biokraftstoffe entfällt, so dass nur noch eine Steuerentlastung für fossile Dieselkraftstoffe verbleibt. Zur...
weiter lesenMünchen (jur). Die Deckelung des Steuerabzugs von Kinderbetreuungskosten ist nicht verfassungswidrig. Das geht aus einem am Mittwoch, 20. Juni 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor (Az.: III R 67/09). Laut Einkommenssteuergesetz können Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, höchstens aber 4.000 Euro je Kind. Das Münchener Urteil bezieht sich auf die entsprechenden Regelungen von 2006 bis 2011. Damals war die Steuervergünstigung zusätzlich davon abhängig, dass die Eltern aus beruflichen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind. Diese Voraussetzung wurde ab 2012 aufgegeben; die Deckelung blieb aber unverändert. Die Vergünstigung galt und gilt für Kinder unter 14 Jahren sowie...
weiter lesenDie Nachfrage nach Desinfektionsmitteln hat sich seit dem Ausbruch des Coronavirus massiv erhöht. Der Presse konnte entnommen werden, dass zur Bekämpfung des entstandenen Engpasses vorübergehend eine europäische Richtlinie außer Kraft gesetzt wurde, wodurch Desinfektionsmittel jetzt auch von Apotheken hergestellt werden können. Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/20122 und daher keine Arzneimittel, vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.03.2020 zugelassen, dass Apotheken, die nach dem Arzneimittelrecht befugt sind, Arzneimittel herzustellen, ab sofort unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei...
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