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Tobias Reitzer Rechtsanwälte Fachanwälte Gasteiger Reitzer & Kollegen
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbschaftsteuerrecht


BFH-Urteil zu Mitarbeiterbeteiligungen und ihrer steuerlichen Behandlung
28.02.2024 • Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
BFH-Urteil zu Mitarbeiterbeteiligungen und ihrer steuerlichen Behandlung

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 1/21 vom 14.12.2023 hat weitreichende Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen. Laut diesem Urteil sind Gewinne aus der marktüblichen Veräußerung von Mitarbeiterbeteiligungen nicht als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten, selbst wenn diese Beteiligungen zuvor unter dem Marktwert erworben wurden. Manager profitiert von Börsengang: Finanzamt wertet Millionen-Aktien als Lohn Ein leitender Angestellter der A GmbH, die unter der Führung der Y AG stand, erwarb im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms Anteile an einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese KG hatte wiederum Anteile an der S Kapitalgesellschaft, die mit dem Ziel einer späteren Börseneinführung erworben wurden. Nach erfolgreicher...

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Erbschaftssteuerminderung durch Mausoleum als Zweitgrab
22.04.2022 • Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Erbschaftssteuerminderung durch Mausoleum als Zweitgrab

München. Die Kosten für den Bau eines Mausoleums als letzte Ruhestätte nach der ersten Bestattung können die Erbschaftssteuern senken. Voraussetzung dafür ist, dass die Bestattung des Verstorbenen in einer derart großen Anlage angemessen ist und es sich bei der ersten Grabstätte bloß um eine provisorische Bestattung handelte. Die entschied der Bundesfinanzhof (BFH) München in einem am Donnerstag, 21. April 2022, ergangenen Urteil (Az.: II R 8/20).  Die Aufwendungen für das Grabdenkmal können als Nachlassverbindlichkeit die Erbschaftssteuer mindern, wenn ein derartiges Mausoleum nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung gehöre. Nach eigenen Angaben hatte der muslimische Kläger seinem Bruder mündlich versprochen, dass er im Falle seines...

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Jedenfalls bis 2011 kein niedrigerer Zins für nachgezahlte Steuern
29.09.2014 • Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Jedenfalls bis 2011 kein niedrigerer Zins für nachgezahlte Steuern

München (jur). Die Höhe der Aussetzungszinsen für nachzuzahlende Steuern von 0,5 Prozent pro Monat war jedenfalls bis Frühjahr 2011 nicht zu beanstanden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 24. September 2014, veröffentlichten Urteil vom 1. Juli 2014 entschieden (Az.: IX R 31/13). Es ließ dabei offen, ob angesichts der inzwischen dauerhaft niedrigeren Zinsen der gesetzliche Aussetzungszins heute verfassungswidrig überhöht ist. Die Kläger, ein Ehepaar aus Hamburg, hatten 2002 eine Eigentumswohnung verkauft. Der erzielte Verkaufspreis lag 61.500 Euro über dem ursprünglichen Kaufpreis. Das Finanzamt setzte auf diesen „Veräußerungsgewinn“ Einkommensteuer von 29.600 Euro fest. Auf den Gewinn bei einem privaten...

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