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Anwalt Steuerrecht WuppertalMünchen (jur). Die Tätigkeit eines Museumsführers kann auch in einem privaten Museum umsatzsteuerfrei sein. Nach einem am Donnerstag, 9. Juni 2022, veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist dies dann der Fall, wenn die Tätigkeit der in einem staatlichen Museum entspricht und entsprechend anerkannt ist (Az.: XI R 30/21). Konkret geht es um ein Museum in Westfalen, das in der Trägerschaft einer gemeinnützigen Stiftung steht. Gezeigt werden dort Anlagen und Maschinen, die nur mit einer Führung besichtigt werden können. Die Führungen umfassen auch Informationen, wie sich mit den Maschinen die Lebensverhältnisse der Menschen verändert haben. Der Kläger ist Gästeführer in diesem Museum. Mit dem Finanzamt stritt er darüber, ob seine damit erzielten Einnahmen der Umsatzsteuer...
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Eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen, wenn das virtuelle Geld innerhalb von zwölf Monaten getauscht oder verkauft wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des IX. Senats unter Vorsitz von BFH-Präsident Hans-Josef Thesling, das am Dienstag, den 28. Februar 2023, bei der Jahrespressekonferenz bekanntgegeben wurde. Kläger investierte in Bitcoin und erzielte hohe Gewinne Der Kläger hatte im Jahr 2017 22.585 Euro in 24 Bitcoin investiert, die er später in andere sogenannte „Currency Token“ umtauschte, zunächst in Ethereum und dann in Monero. Als er zum Jahresende alles verkaufte, erzielte er einen Gewinn von 3,46 Millionen Euro. Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter Der BFH...
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München (jur). Sichern sich noch in den eigenen vier Wänden lebende Senioren für Notfälle mit einem Hausnotrufsystem ab, können sie die Kosten nicht ohne Weiteres von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Dies ist nur möglich, wenn die wesentliche Tätigkeit auch im Haushalt des Betroffenen erbracht wird, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 7/21). Sehe das Hausnotrufsystem nur die außerhalb des Haushalts vorgenommene Alarmierung von Angehörigen oder Arzt vor, liege keine haushaltsnahe Dienstleistung und damit kein Anspruch auf eine Steuervergünstigung vor. Nach dem Einkommensteuergesetz können Steuerpflichtige die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Nach dem...
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