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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbschaftssteuer
Steuerrecht
BFH sichert Steuerabzug für Vorsorge bei Einkommen aus EU-Ausland
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat den Steuerabzug für Sozialbeiträge auch bei Einkünften aus dem EU-Ausland gesichert. Nach zwei am Donnerstag, 3. März 2022, veröffentlichten Urteilen ist der Sonderausgabenabzug in Deutschland zulässig, soweit das andere EU-Land keinen Steuerabzug gewährt (Az.: X R 11/20 und X R 28/20).
Der erste Kläger lebt als Rentner in Deutschland und hatte früher in Luxemburg gearbeitet. Seine dortige Rente wurde in Luxemburg versteuert. Dabei gewährt das Nachbarland Abzüge für die Altersvorsorge und die Krankenversicherung, anders als Deutschland aber nicht für die Pflegeversicherung. Seine Pflegebeiträge machte der Rentner daher in seiner Steuererklärung auf deutsche Einkünfte als Sonderausgaben geltend.
Das Finanzamt wollte dies nicht anerkennen. Bei aus ... weiter lesen
Steuerrecht
Bei Knockout-Zertifikaten handelt es sich nicht um Termingeschäfte
München. Das Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Börsengeschäften mit besonderen Risiken mit positiven Kapitaleinkünften gilt nur für Termingeschäfte. Mit einem Urteil, das am Donnerstag, 23. Juni 2022, veröffentlicht wurde, hat der Bundesfinanzhof München (BFH) entschieden, dass sogenannte Knock-out-Zertifikate nicht darunter fallen und somit eine steuerliche Verrechnung zulässig ist (AZ: IR 24/19).
Im streitigen Fall hatte sich eine GmbH die von einer Bank ausgegebenen ein „Unlimited TurboBull Zertifikate“ zugelegt. Diese sind sogenannte Hebel- oder Knock-out-Zertifikate. Bei derartigen Zertifikaten wird ein „Basiswert“ für Wertpapiere oder Aktienindizes festgelegt. Investoren zahlen nur die Differenz zum darüber liegenden Kurswert. Anleger profitieren gemessen am investierten Kapital damit ganz ... weiter lesen
Steuerrecht
ISAF-Zivilbeschäftigte in Afghanistan müssen Einkommensteuer zahlen
München (jur). Deutsche Zivilbeschäftigte der früheren ISAF-Truppen in Afghanistan müssen für ihren von der NATO gezahlten Lohn Einkommensteuer zahlen. „Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung“, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 10. März 2022, veröffentlichten Urteil klar (Az.: I R 43/19).
Geklagt hatte ein früherer Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst arbeitete er 2012 und 2013 als Zivilberater („international Civilian Consultant“) bei der „Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe“ ISAF in Afghanistan.
Dabei hoffte er, dass sein von der NATO gezahltes Gehalt in Deutschland steuerfrei bleibt. Mit dem Finanzamt widersprach dem nun aber auch der BFH. Die zivile Tätigkeit für ... weiter lesen
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