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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbschaftssteuer
Steuerrecht
neue Möglichkeiten Liquidität sicher zu stellen , wenn man unter Umsatzeinbußen leidet, Stand 23.03.2020
Neue Möglichkeiten Liquidität sicher zu stellen , wenn man unter Umsatzeinbußen leidet, Stand 23.03.2020
Umsatzsteuersondervorauszahlung auf Null setzen lassen
Einkommensteuervorauszahlung auf Null setzen lassen, rückwirkende Erstattung für das 1. Quartal nicht vergessen
Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke auf Null setzen lassen beim Finanzamt- gleichzeitig bei der Stadt beantragen die bereits erfolgte Abbuchung zu erstatten
Steuerstundungen
Liquiditätszuschuss als 1 Mann Unternehmer/ Freiberufler oder für 1- bis 10 Angestellte seit 23.03.2020 möglich
KFW Sonderkredit jedenfalls seit 23.03.2020 möglich
Infektionsschutzgesetz Ersatz Ausfallschaden bei Quarantäne auch für Selbständige ... weiter lesen
Steuerrecht
BFH bremst Steuerprogression bei nachträglicher Überstundenvergütung
München (jur). Eine nachgezahlte Überstundenvergütung für mehr als ein Jahr darf nicht der vollen Steuerprogression unterliegen. Hierfür muss das Finanzamt einen ermäßigten Steuersatz anwenden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 24. März 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 23/19).
Der Kläger hatte von 2013 bis 2015 insgesamt 330 Überstunden geleistet. 2016 wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Im Aufhebungsvertrag war eine Nachzahlung für die Überstunden in Höhe von 6.000 Euro vereinbart, zudem 18.000 Euro für nicht genommenen Urlaub.
Das Finanzamt wandte bei der Urlaubsabgeltung einen ermäßigten Steuersatz an. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren wird ein für die Arbeit an mehreren Jahren ausbezahlter Lohn so behandelt, als wäre er auch ... weiter lesen
Steuerrecht
Die zu späte Zahlung der Umsatzsteuer steht Betriebsausgabenabzug entgegen
München. Wer mit rund sechs-monatiger Verspätung seine fällige Umsatzsteuererst im folgenden Kalenderjahr zahlt, der kann diese Zahlung dann nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof München (BFH) in einem am Freitag, 27. Mai 2022, bekanntgegebenen Urteil. Das Gericht hat damit die Revision eines bayerischen Gewerbetriebenden zurückgewiesen (Az.: X R 2/21).
Der Mann hatte mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung seinen gewerblichen Gewinn ermittelt. Seine Umsatzsteuer musste er monatlich im Voraus an das Finanzamt entrichten. Für Mai 2017 bis Juli 2017 zahlte er jedoch verspätet erst am 9. Januar 2018 die fällige Umsatzsteuer in Höhe von 3.047 Euro. Diese verspätete Zahlung der Umsatzsteuer machte er dann als "wiederkehrende Ausgaben" und damit als Betriebsausgaben für das ... weiter lesen
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