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Anwalt Steuerrecht WuppertalMünchen. Bei Arbeiten eines Statikers handelt es sich nicht um Handwerk. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom Donnerstag, 3. März 2022, in München entschieden (Az.: VI R 29/19). Auftraggeber können bei Arbeiten an den Dachstützen ihres Hauses einen Statikerlohn nicht als Handwerkerleistung steuermindern geltend machen. 2006 gewährte der Gesetzgeber Steuererleichterungen für „haushaltsnahe“ Dienstleistungen wie Putzen, Schneeschaufeln oder Garten- und Malerarbeiten, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Zudem sind die Leistungen der Handwerker im Haushalt steuerlich begünstigt. 20 Prozent des Lohns können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Freibetrag ist jedoch auf 510 Euro pro Jahr für geringfügige Tätigkeiten, 1.200 Euro für Leistungen von Handwerkern und 4.000 Euro für sonstige...
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Mit der Steuererklärung des Jahres 2017 müssen Steuerzahler dem Finanzamt keine Belege mehr einreichen. Es gilt künftig der Grundsatz, dass Belege nur noch dann vorgelegt werden müssen, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Bisher wurde in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen Belegen, für die es eine gesetzliche Vorlagepflicht gab (Spendenbescheinigung, Kapitalertragsteuerbescheinigung, Nachweis über den Grad der Behinderung) und sonstigen einzureichenden Unterlagen, Aufstellungen und Erläuterungen, die für das Besteuerungsverfahren von Bedeutung sind, für die es aber keine gesetzliche Vorlagepflicht gab. Für den Steuerzahler entfällt diese Unterscheidung künftig. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des...
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München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat eine steuerliche Hürde für die Abgabe „kostenloser“ Handys bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags aus dem Weg geräumt. Nach einem am Mittwoch, 27. November 2013, veröffentlichten Urteil muss der Vertragsvermittler keine Umsatzsteuer wegen der unentgeltlichen Abgabe des Handys bezahlen (Az.: XI R 39/12). Der Kläger vermittelte Mobilfunkverträge mehrerer Netzbetreiber. Dabei konnten die Kunden gegen einen höheren Monatstarif „kostenlos“ ein neues Handy dazubekommen. Diese Handys hatte der Vermittler direkt bei den Herstellern eingekauft. Das Finanzamt meinte, es handele sich hier um eine „unentgeltliche Wertabgabe“; darauf werde Umsatzsteuer entsprechend dem eigentlichen Wert der Handys...
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