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Rechtsanwalt Zollrecht (im SteuerR) - Anwalt für Zollrecht (im SteuerR) finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Zollrecht (im SteuerR)

! Fachanwälte für

Steuerrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Zollrecht (im SteuerR)

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Steuerrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Zollrecht (im SteuerR)
Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Bernhard Kemper, LL.M. Bernhard Kemper Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse Icon Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin
Telefon030/41996313 Fax030/41996356

Rechtsanwältin für Zollrecht (im SteuerR)
Sonja Schaal Rechtsanwältin Sonja Schaal
Adresse Icon Wildbacher Mühle 67a, 52074 Aachen
Telefon0241 / 55 70 48 – 10 Fax0241 / 55 70 48 – 99

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Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Peter Reimann Baedeker & Reimann Rechtsanwälte
Adresse Icon Goethestr. 61, 79100 Freiburg im Breisgau
Telefon0761 881 40 73-0 Fax0761 881 40 73-99

Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Gereon Temme Rechtsanwaltskanzlei TEMME
Adresse Icon Kirchstr. 3, 53879 Euskirchen
Telefon02251 813 24 40 Fax02251 813 24 49

Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Christoph P. Scheuer Kanzlei Middel
Adresse Icon Ferdinand-Braun-Straße 6, 74074 Heilbronn
Telefon07131 – 20 68 250 Fax07131 – 20 68 25 – 99

Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Sven Müller LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse Icon Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main
Telefon069/90745810 Fax069/90745850

Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Dr. Peter Schäfer Fachkanzlei Schäfer GbR
Adresse Icon Eugen-Kaiser-Str. 33, 63450 Hanau
Telefon06181 – 9456023 Fax06181 – 9456024

Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Oliver Stemann Oliver Stemann | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
Adresse Icon Goethestr. 6a, 46282 Dorsten
Telefon02362 - 27004 Fax02362 - 44542

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5,0 aus 1 Bewertung Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Jürgen Roufs Kanzlei Roufs und Kollegen
Adresse Icon Am Edelspfad 4, 61169 Friedberg
Telefon06031 / 73 43 90 Fax06031 / 73 43 999

Rechtsanwalt für Zollrecht (im SteuerR)
Horst G. Fischer Horst G. Fischer Rechtsanwalt
Adresse Icon Düsseldorfer Str. 17, 10707 Berlin
Telefon030 120 535 201 Fax030 120 535 209

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Zollrecht (im SteuerR)


Bei statischen Berechnungen handelt es sich nicht um Handwerk
04.03.2022Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Bei statischen Berechnungen handelt es sich nicht um Handwerk

München. Bei Arbeiten eines Statikers handelt es sich nicht um Handwerk. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom Donnerstag, 3. März 2022, in München entschieden (Az.: VI R 29/19). Auftraggeber können bei Arbeiten an den Dachstützen ihres Hauses einen Statikerlohn nicht als Handwerkerleistung steuermindern geltend machen. 2006 gewährte der Gesetzgeber Steuererleichterungen für „haushaltsnahe“ Dienstleistungen wie Putzen, Schneeschaufeln oder Garten- und Malerarbeiten, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Zudem sind die Leistungen der Handwerker im Haushalt steuerlich begünstigt. 20 Prozent des Lohns können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Freibetrag ist jedoch auf 510 Euro pro Jahr für geringfügige Tätigkeiten, 1.200 Euro für Leistungen von Handwerkern und 4.000 Euro für sonstige...

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Steuererklärung für 2017: Keine Belege mehr. Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?
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(6 Bewertungen)21.01.2018Wolf-Dietrich GlocknerSteuerrecht
Herr  Wolf-Dietrich Glockner

Mit der Steuererklärung des Jahres 2017 müssen Steuerzahler dem Finanzamt keine Belege mehr einreichen. Es gilt künftig der Grundsatz, dass Belege nur noch dann vorgelegt werden müssen, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Bisher wurde in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen Belegen, für die es eine gesetzliche Vorlagepflicht gab (Spendenbescheinigung, Kapitalertragsteuerbescheinigung, Nachweis über den Grad der Behinderung) und sonstigen einzureichenden Unterlagen, Aufstellungen und Erläuterungen, die für das Besteuerungsverfahren von Bedeutung sind, für die es aber keine gesetzliche Vorlagepflicht gab. Für den Steuerzahler entfällt diese Unterscheidung künftig. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des...

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Bundesfinanzhof rettet „kostenlose“ Handys
28.11.2013Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Bundesfinanzhof rettet „kostenlose“ Handys

München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat eine steuerliche Hürde für die Abgabe „kostenloser“ Handys bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags aus dem Weg geräumt. Nach einem am Mittwoch, 27. November 2013, veröffentlichten Urteil muss der Vertragsvermittler keine Umsatzsteuer wegen der unentgeltlichen Abgabe des Handys bezahlen (Az.: XI R 39/12). Der Kläger vermittelte Mobilfunkverträge mehrerer Netzbetreiber. Dabei konnten die Kunden gegen einen höheren Monatstarif „kostenlos“ ein neues Handy dazubekommen. Diese Handys hatte der Vermittler direkt bei den Herstellern eingekauft. Das Finanzamt meinte, es handele sich hier um eine „unentgeltliche Wertabgabe“; darauf werde Umsatzsteuer entsprechend dem eigentlichen Wert der Handys...

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