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Einkommenssteuer
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Lydia Sibyl Gruson
Rechtsanwaltskanzlei Lydia Sibyl Gruson
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Markus Bialobrzeski
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Jörg Hiltwein Dipl.-Finanzwirt (FH)
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Einkommenssteuer
Steuerrecht
Einspruch gegen Steuer- und Kindergeldbescheide mit einfacher E-Mail
München (jur). Einspruch gegen Steuer- und Kindergeldbescheide ist auch mit einer einfachen E-Mail zulässig. Der Gesetzgeber habe die formalen Anforderungen möglichst gering halten wollen, heißt es in einem am Mittwoch, 19. August 2015, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: III R 26/14).
Danach gilt dies für die Rechtslage ab August 2013 ebenso wie auch für die Zeit davor. Voraussetzung war früher lediglich, dass das Finanzamt für den Kontakt eine E-Mail-Adresse angegeben hat.
Im Streitfall hatte die beim Finanzamt angesiedelte Familienkasse die Bewilligung von Kindergeld aufgehoben, nachdem der bereits volljährige Sohn seine Schulausbildung beendet hatte. Dagegen legte die Mutter im Januar 2013 mit einer einfachen E-Mail Einspruch ein. ... weiter lesen
Steuerrecht
EU-Recht: Mineralölsteuer nun auch bei Modellfahrzeug-Treibstoff fällig
Düsseldorf (jur). Freunde von Modellfahrzeugen müssen auch für ihr Hobby Mineralölsteuer zahlen. Auf die Kraftstoffe werden Energiesteuern fällig, heißt es in einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf, auf das das Gericht am Dienstag, 5. November 2013, hingewiesen hat (Az.: 4 K 1704/12 VE).
Es wies damit die Klage eines Händlers für Modellfahrzeuge ab. Zu dem von ihm verkauften Zubehör gehörten auch die Treibstoffe, meist eine Mischung aus Methanol, Schmierstoffen und teilweise Nitromethan. Die Dieselmischungen bestanden aus Ether, Kerosin und dem Schmierstoff Rizinusöl.
Im Anschluss an eine Betriebsprüfung setzte das Finanzamt auf die verkauften Treibstoffe Mineralölsteuer fest.
Mit seinem bereits schriftlich veröffentlichten Urteil ... weiter lesen
Steuerrecht
Alkoholsteuer löst am 1.1.2018 Branntweinsteuer ab
Wie erfolgte bisher die Besteuerung von Alkohol in Deutschland?
Seit fast 100 Jahren erfolgte die Besteuerung von Alkohol in Deutschland durch die Branntweinsteuer. Diese war im Zweiten Teil des Branntweinmonopolgesetzes (BranntwMonG) vom 8.4.1922 und in der Branntweinsteuerverordnung geregelt. Der Branntweinsteuer unterlagen im deutschen Steuergebiet Branntwein und branntweinhaltige Waren (sogenannte Erzeugnisse). Das BranntwMonG tritt am 31.12.2017 außer Kraft.
Wie erfolgt die Besteuerung von Alkohol ab dem 1.1.2018?
Ab dem 1.1.2018 wird die Alkoholsteuer durch das Alkoholsteuergesetz (AlkStG) und die Alkoholsteuerverordnung geregelt. Der Alkoholsteuer unterliegen im deutschen Steuergebiet Alkohol und alkoholhaltige Waren (sogenannte Alkoholerzeugnisse). Die steuerrechtliche Definition von ... weiter lesen
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