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Schenkungssteuerrecht
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Das Schenkungssteuerrecht ist im deutschen Steuerrecht parallel zum Erbschaftssteuerrecht geregelt und zwar ebenfalls im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Das Schenkungssteuerrecht ist Teil des nationalen Steuerrechts und befasst sich mit der unentgeltlichen Zuwendung von Vermögensgegenständen unter Lebenden (Schenkungen). Das Schenkungssteuerrecht ergänzt das Erbschaftsteuerrecht um zu verhindern, dass durch Schenkungen das Erbschaftssteuerrecht umgangen wird.
Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge
Wie die Erbschaftssteuer wird die Schenkungsteuer grundsätzlich beim Erwerber erhoben. Anders als im Erbschaftssteuerrecht haftet aber neben dem Beschenkten auch der Schenker für die Schenkungssteuer. Hinsichtlich der Steuerklassen, der Steuersätze und der Steuerfreibeträge bestehen zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer keine Unterschiede. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem (hiernach bestimmt sich z. B. die Steuerklasse) und nach dem Wert der Schenkung.
Allerdings besteht ein erheblicher Vorteil der Schenkung gegenüber dem Erbe für den Erwerber: Im Falle einer Schenkung ist es möglich, dass der Schenkenden die Steuer für den Erwerber übernimmt, so dass der Vermögenserwerb für den Beschenkten tatsächlich vollkommen kostenfrei ist.
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