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Rechtsanwalt ErbfolgeDas Schenkungssteuerrecht ist im deutschen Steuerrecht parallel zum Erbschaftssteuerrecht geregelt und zwar ebenfalls im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Das Schenkungssteuerrecht ist Teil des nationalen Steuerrechts und befasst sich mit der unentgeltlichen Zuwendung von Vermögensgegenständen unter Lebenden (Schenkungen). Das Schenkungssteuerrecht ergänzt das Erbschaftsteuerrecht um zu verhindern, dass durch Schenkungen das Erbschaftssteuerrecht umgangen wird.
Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge
Wie die Erbschaftssteuer wird die Schenkungsteuer grundsätzlich beim Erwerber erhoben. Anders als im Erbschaftssteuerrecht haftet aber neben dem Beschenkten auch der Schenker für die Schenkungssteuer. Hinsichtlich der Steuerklassen, der Steuersätze und der Steuerfreibeträge bestehen zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer keine Unterschiede. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem (hiernach bestimmt sich z. B. die Steuerklasse) und nach dem Wert der Schenkung.
Allerdings besteht ein erheblicher Vorteil der Schenkung gegenüber dem Erbe für den Erwerber: Im Falle einer Schenkung ist es möglich, dass der Schenkenden die Steuer für den Erwerber übernimmt, so dass der Vermögenserwerb für den Beschenkten tatsächlich vollkommen kostenfrei ist.
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Anwalt Steuerrecht WuppertalKöln (jur). Verlost ein Unternehmen an einen ausgewählten Kundenkreis auf einer Hausmesse mehrere VW Golfs, sind die Kosten für die Fahrzeuge nicht ohne Weiteres als Betriebsausgaben absetzbar. Denn die Gewinnchance je Teilnehmer ist als Schenkung anzusehen, so dass diese nicht die dafür festgelegte Freigrenze von 35 Euro übersteigen darf, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 16. Dezember 2013, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3908/09). Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Großhandel für Computerhardware wegen seines zehnjährigen Bestehens eine „Hausmesse“ veranstaltet und dabei ausgewählte Kunden eingeladen. Die Teilnahme war nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Insgesamt kamen 1.331 Personen zu der Jubiläumsveranstaltung. Das...
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München (jur). Eine Ruhestandsbeamtin kann ihr ehrenamtliches Engagement für eine Gewerkschaft steuermindernd als Werbungskosten absetzen. Denn die Gewerkschaften setzen sich auch für höhere Versorgungsbezüge ein, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 5. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI R 17/21). Der Begründung nach gilt dies auch für Mitgliedsbeiträge zu einer Gewerkschaft. Offen blieb dagegen, ob dies auch auf Rentner übertragbar ist. Geklagt hatte eine frühere Landesbeamtin. Zuletzt war sie aber vom Dienst freigestellt und arbeitete hauptberuflich für eine Gewerkschaft. Nach ihrem Eintritt in den Ruhestand setzte die Frau ihr gewerkschaftliches Engagement ehrenamtlich fort. Die dadurch entstandenen Ausgaben machte sie als steuermindernde Werbungskosten...
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Hamburg (jur). Durch die Gründung bestimmter Unternehmen lässt sich immer noch die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgehen. Ein entsprechendes Vorgehen sei vom unternehmerischen Wahlrecht umfasst, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 11. Juli 2023 entschied (Az.: 3 K 188/21). Der Gesetzgeber habe diesbezügliche Lücken bislang nicht vollständig geschlossen. Die Finanzverwaltung hat hiergegen allerdings Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. Im Streitfall hatten der Kläger und sein Vater 2019 eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gegründet. Dies ist eine besondere Form der Kapitalgesellschaft, die auch Elemente einer Personengesellschaft enthält. Das Grundkapital in Höhe von 50.000 Euro zahlte hier allein der Vater ein. Der Sohn zahlte 450.000 Euro...
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