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München (jur). Steuerpflichtige im Ausland können durch Verschleierung ihrer Anschrift künftig schwerer die Verjährung ihrer Steuerschulden erreichen. Nach einem am Donnerstag, 31. März 2022, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München wird die fünfjährige Verjährung durch eine Online-Anfrage des Finanzamts in einer beim Bundeszentralamt für Steuern geführten Personendatenbank gehemmt (Az.: VII R 21/19). Im Streitfall hatte der Kläger über Jahre schriftlich und telefonisch Anschriften angegeben, unter denen seine Steuerbescheide nicht zustellbar waren. Nach einer Melderegisterauskunft war der Mann ins Ausland verzogen. Ende 2015 drohte Verjährung. Das Finanzamt startete noch im Dezember 2015 eine Onlineabfrage in der beim Bundeszentralamt für Steuern geführten...
weiter lesenMünster (jur). Die Entsorgung von Müll und Abwasser sind keine „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Die Steuerermäßigung für solche Dienstleistungen gilt für Müll- und Abwassergebühren daher nicht, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24. Februar 2022 entschied (Az.: 6 K 1946/21 E). Die Vergünstigung wurde 2006 eingeführt und 2009 deutlich verbessert, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Als „haushaltsnah“ gelten dabei Arbeiten „im Haushalt“, die üblich auch selbst erledigt werden, etwa Putzen, Schnee schippen, Garten- und Malerarbeiten. Zudem sind Handwerkerleistungen steuerbegünstigt. Jeweils 20 Prozent des Arbeitslohns können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Allerdings ist der Abzug bei Minijobs auf 510 Euro pro Jahr begrenzt, bei...
weiter lesenMünchen (jur). Die Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch, 26. Juni 2013, veröffentlichten Urteilen vom 7. Februar 2013 entschieden (Az. Pensionen: VI R 83/10, Betriebsrenten: VI R 12/11). Er bestätigte damit die Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes aus 2004, das eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung aller Alterseinkünfte erst im Zeitpunkt ihrer Auszahlung zum Ziel hat. Beamtenpensionen werden seit jeher als „nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ voll besteuert. Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung waren früher dagegen überwiegend steuerfrei und wurden nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil der Einkommenssteuer...
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