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Anwalt Steuerrecht WuppertalKürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), verabschiedet am 18. Oktober 2024, zielt darauf ab, Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung deutlich von Bürokratie zu entlasten. Zu den zentralen Veränderungen gehört die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen, die insbesondere Selbstständigen und Unternehmern die Arbeit erleichtern soll. Das Gesetz wird ab dem 1. Januar 2025 wirksam und soll die Wirtschaft um fast eine Milliarde Euro entlasten. Wesentliche Änderungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfristen Eine der bedeutsamsten Maßnahmen des BEG IV ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Ab Januar 2025 beträgt die Frist nur noch acht statt zehn Jahre . Diese Erleichterung gilt für alle Belege, deren Frist nach...
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München (jur). Die Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch, 26. Juni 2013, veröffentlichten Urteilen vom 7. Februar 2013 entschieden (Az. Pensionen: VI R 83/10, Betriebsrenten: VI R 12/11). Er bestätigte damit die Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes aus 2004, das eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung aller Alterseinkünfte erst im Zeitpunkt ihrer Auszahlung zum Ziel hat. Beamtenpensionen werden seit jeher als „nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ voll besteuert. Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung waren früher dagegen überwiegend steuerfrei und wurden nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil der Einkommenssteuer...
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für eine ungenutzte Immobilie auch bei Verkaufsabsicht erhoben werden darf (Az.: 8 K 2687/23.GI ). Eine Klage gegen die Steuerpflicht im Gebiet der Stadt Schotten wurde abgewiesen. Hintergrund zur Zweitwohnungssteuer in Schotten Die Klägerin war Nießbrauchberechtigte eines Einfamilienhauses im Stadtgebiet von Schotten, das ihrem Sohn gehört. Zwischen 2018 und 2024 nutzte sie ihr umfassendes Nießbrauchrecht, ohne jedoch dort ihren Wohnsitz anzumelden. Für die Jahre 2019 bis 2023 setzte die Stadt Schotten eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 7.600 Euro fest. Die Klägerin wandte sich juristisch gegen die Steuer, indem sie argumentierte, die Immobilie sei ausschließlich als Kapitalanlage vorgesehen und seit 2018 unbewohnt. Ein...
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