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Gunter H. Reuter
Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht - Gunter H. Reuter
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbfolge
Steuerrecht
Zu hohe Anwaltskosten gelten nicht als außergewöhnliche Belastung
Münster (jur). Anwaltskosten eines Zivilprozesses können nur innerhalb des üblichen Gebührenrahmens steuerlich als außergewöhnliche Belastung anrechenbar sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 15. Juni 2015, bekanntgegebenen Urteil vom 19. Februar 2015 entschieden (Az.: 12 K 3703/13). Gesetzlich ist die Abzugsmöglichkeit inzwischen auf existenziell wichtige Verfahren beschränkt.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 12. Mai 2011 (Az.: VI R 42/10) konnten die Kosten eines Gerichtsprozesses steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ besteht. Nach einer Gesetzesänderung aus 2013 gilt dies allerdings nur noch, wenn der Steuerpflichtige ohne ... weiter lesen
Steuerrecht
tax compliance ... ein Muss für jeden Unternehmer
tax compliance – „modernes englischsprachiges Modewort“ oder „nur was für Große“?
„Modernes englischsprachiges Modewort“ oder „nur was für Große“ sind längst überholte Vorurteile. Tax compliance wird immer wichtiger und rückt in den Mittelpunkt des Interesses vieler Unternehmen. Tax compliance sollte im Mittelpunkt des Interesses jedes Unternehmens stehen: Unternehmensgewinne langfristig sichern, saubere, gradlinige Strukturen, Imagepflege, und Schutz der Organe und verantwortlich arbeitenden Führungskräfte sind wichtige Erfolgsbausteine jedes Unternehmens. Gleichgültig ob groß oder klein, ob Handelsbetrieb, Hersteller, Zulieferer, Versorger, Gaststätte, (Groß-) Bäckerei ... weiter lesen
Steuerrecht
Corona-Krise: Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG
Bestimmte Betroffene der Corona-Krise können bei einem Verdienstausfall einen Antrag auf Erstattung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellen. Den Antrag können Arbeitnehmer, Selbständige und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer stellen.
Wer hat einen Erstattungsanspruch?
Diese Verdienstausfallentschädigung deckt die Fälle ab, bei denen Personen nicht selbst erkrankt sind, sondern als Kontaktpersonen, Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtige aufgrund des IFSG isoliert werden müssen und ihnen nach Einsetzen der Isolation kein finanzieller Anspruch gegen Arbeitgeber, Krankenkasse oder Versicherung zusteht.
Anspruchsberechtigte sind Betroffene eines Tätigkeitsverbotes auf Grund des IfSG (§ 31 IfSG), die Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, ... weiter lesen
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