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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbfolge
Steuerrecht
Bei längerem Warten auf Freiwilligendienst kein Anspruch auf Kindergeld
Münster. Sollte sich der der nach der Schule geplante Freiwilligendienst für volljährige Kinder verzögern, kann dadurch der Anspruch auf Kindergeld verloren gehen. Selbst wenn die Corona-Pandemie dafür die Ursache ist, darf die Wartezeit vier Monate nicht überschreiten, entschied das Finanzgericht Münster (FG) Münster in einem am Freitag, 15. Juli 2022 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 745/21 Kg).
Für Eltern besteht während der meisten Freiwilligendienste der Anspruch auf Kindergeld auch für ihre volljährigen Kinder unter 25 Jahren fort. Kindergeld gibt es nach der Schule auch für eine Wartezeit von bis zu vier Monaten. Wenn diese Zwischenzeit jedoch länger dauert, dann geht der Anspruch jedoch für den gesamten Zwischenzeitraum verloren.
Im streitigen Fall beendete die Tochter im Juli 2020 ihre ... weiter lesen
Steuerrecht
Geänderte Auffassung von BMF und GZD: Tabaksteuer auf entrippte oder zerkleinerte Tabakblätter
In einer zumindest sehr kontroversen Auslegung, die bald die Gerichte beschäftigen wird, vertritt die deutsche Finanz-/Zollverwaltung seit kurzem die Auffassung, dass allein dadurch, dass ein Tabakblatt entrippt und/oder zerkleinert wird ein Steuergegenstand entsteht und Tabaksteuer fällig wird. BMF und GZD berufen sich dabei - zu Unrecht - auf das EuGH-Urteil vom 06.04.2017 - C-638/15 – Eko-Tabak. Die gesamte Tabakbranche ist verunsichert. Das Entrippen oder Zerkleinern von Tabakblättern ist danach eine Herstellung von Tabakwaren ohne Erlaubnis. Tabak-Strips können nicht mehr gesetzeskonform befördert werden, ohne dass eine Tabaksteuer entsteht, weder - wie bisher - außerhalb des europaweit geltenden EMCS-Verfahrens noch - mangels dort zulässiger Warennummer - innerhalb des ... weiter lesen
Steuerrecht
Cum-ex-Geschäfte waren illegal
München (jur). Die windigen und milliardenschweren Cum-ex-Geschäfte mit Aktien waren auch schon vor 2012 unzulässig. Ein Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer auf Dividenden ist rechtlich ausgeschlossen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Dienstag, 15. März 2022, bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil (Az.: I R 22/20).
Bei Cum-ex-Geschäften geht es um Aktienhandel im Umfeld der Dividendenausschüttung. Dabei wird noch vor der Ausschüttung, also noch mit („cum“) Dividende, ein Kaufvertrag über Aktien geschlossen. Der Käufer erhält die Aktien aber erst nach der Ausschüttung, also ohne („ex“) Dividendenanspruch. Entsprechende Dreiecks- oder Kreisgeschäfte führten angeblich dazu, dass ein und dieselbe Aktie im Zeitpunkt der ... weiter lesen
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