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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbfolge
Steuerrecht
Bei gemeinsamer Erziehung keine Übertragung der Kinderfreibeträge
München. Nur bei getrenntlebenden Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinderfreibeträge von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. Generell ausgeschlossen ist dies jedoch, wenn sie zusammenwohnen und die Kinder von ihnen gemeinsam versorgt werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Donnerstag, 31. März 2022, veröffentlichten Urteil hat (Az.: III R 24/20). Dies gelte auch für unverheiratete Paare.
Damit hat es eine Mutter aus Franken abgewiesen. Sie lebte mit ihrem Partner und ihren beiden Kindern zusammen, hatte aber keinen Trauschein. Ihre Arbeits- und Mieteinkünfte waren zusammen höher als die Einkünfte des Mannes.
Nach dem Gesetz stehen beiden Elternteilen steuerliche Kinderfreibeträge in gleicher Höhe zu, sofern das Kindergeld nicht vorteilhafter ist. Kommt ... weiter lesen
Steuerrecht
Kurzfristige Einlage über den Jahreswechsel bleibt unberücksichtigt
München (jur). Mit einer kurzfristigen Einlage auf das Geschäftskonto zum Jahresende lässt sich der Umfang steuerlich abzugsfähiger Schuldzinsen nicht erhöhen. Der Trick bedeutet einen „Gestaltungsmissbrauch“ und ist daher steuerlich nicht zu berücksichtigen, heißt es in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 32/09). Zinsen auf betriebliche Schulden sind eigentlich Betriebsausgaben. Das gilt allerdings nicht mehr, wenn der Inhaber dem Unternehmen mehr Geld entnimmt, als es Gewinne abwirft. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass es eigentlich um Zinsen auf private Schulden geht. Die auf die „Überentnahme“ entfallenden Schuldzinsen bleiben daher unberücksichtigt. Im Streitfall ... weiter lesen
Steuerrecht
Steuern auf erfolgreiches Pokerface
Köln (jur). Glück oder Psychologie? Über die Philosophie des Pokerspiels hatte am Mittwoch, 31. Oktober 2012, das Finanzgericht Köln zu entscheiden (Az.: 12 K 1136/11). Danach unterliegen wiederholte Gewinne bei Pokerturnieren der Einkommensteuer. Der Kläger ist eigentlich Flugkapitän. In den letzten Jahren nahm er jedoch mehrfach an hoch dotierten Pokerturnieren teil und erzielte Gewinne in sechsstelliger Höhe. Das Finanzamt sah darin „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ und hielt die Hand auf. Dagegen klagte der Pilot. Er meinte, es handele sich um steuerfreie Gewinne aus Glücksspielen. „Jeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere werden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartenglück“, ... weiter lesen
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