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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbfolge
Steuerrecht
Keine Zweitwohnungssteuer bei leerstehender Wohnung
Leipzig (jur). Für eine leerstehende Wohnung müssen die Besitzer keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Kommunen dürfen die Steuer nur verlangen, wenn die Besitzer oder Angehörige die Wohnung nutzen, urteilte am Mittwoch, 15. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 9 C 5.13). Eine Wohnung, die als sogenanntes Betongeld ausschließlich als Kapitalanlage vorgehalten wird, bleibt danach steuerfrei.
Im Streitfall geht es um eine Wohnung mit 50 Quadratmetern in Feldafing am Starnberger See. Sie wurde bis 2004 von der Schwiegermutter des Eigentümers bewohnt und steht seitdem nachweislich leer.
Die Gemeinde Feldafing verlangte nun Zweitwohnungssteuer. Dagegen wehrte sich der Eigentümer. Die Wohnung werde nachweislich nicht für private Zwecke als Zweitwohnung genutzt. Sie ... weiter lesen
Steuerrecht
Macht sich der Besitzer von geschmuggelten Zigaretten wegen Steuerhinterziehung strafbar?
Wer macht sich wegen Hinterziehung der Tabaksteuer strafbar?
Wegen Hinterziehung der Tabaksteuer macht sich derjenige nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 Tabaksteuergesetz (TabStG) strafbar, der vorsätzlich seine Verpflichtung, eine Steuererklärung über ins Steuergebiet verbrachte oder versandte Tabakwaren abzugeben, verletzt und hierdurch Steuern verkürzt.
Wann entsteht die Tabaksteuer?
Werden unversteuerte Tabakwaren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats in das Steuergebiet verbracht entsteht die Tabaksteuer, wenn die Tabakwaren erstmals zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten werden, § 23 Abs. 1 Satz 1 TabStG.
Wer ist Steuerschuldner und verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Steuerschuldner, und ... weiter lesen
Steuerrecht
Keine Erbschaftssteuer auf Steuerschulden der Eltern
München (jur). Wenn Kinder aus ihrem Erbe zunächst noch Steuerschulden der Eltern begleichen müssen, darf das Finanzamt seine Hand nicht nochmals aufhalten. Auf diesen Anteil der Erbschaft wird dann nicht auch noch Erbschaftssteuer fällig, heißt es in einem am Mittwoch, 22. August 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 4. Juli 2012 (Az.: II R 15/11). Im Streitfall waren beide Eltern in kurzem Abstand Ende 2004 gestorben. Das Millionenerbe ging an die beiden Töchter. Allerdings hatten die Eltern 2004 deutlich zu niedrige Steuervorauszahlungen geleistet. Nach Ablauf des Jahres präsentierte das Finanzamt den Töchtern noch eine Einkommenssteuerrechnung von über 1,8 Millionen Euro. Zusätzlich wurde Erbschaftssteuer fällig – etwa ... weiter lesen
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