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Rechtsanwalt für Erbfolge
Sönke Höft KSH Kanzlei Sönke Höft
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Rechtsanwalt für Erbfolge
Dr. Holger Traub Rechtsanwalt Dr. Traub
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Rechtsanwalt für Erbfolge
Matthias Linpinsel Fachanwalt für Steuerrecht und Verwaltungsrecht
Adresse Icon Rathausstr. 3, 57234 Wilnsdorf
Telefon02739 4797-0 Fax02739 4797-50

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Rechtsanwalt für Erbfolge
Alexander Sperber Steuer- und Anwaltskanzlei Sperber
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Peter Reimann Baedeker & Reimann Rechtsanwälte
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Andreas Abel protego legal
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Axel Werner Kanzlei Werner & Ko.
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Michael Staudenmayer Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbfolge


Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
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(1 Bewertung)08.10.2019Dipl. Jur. Mathias Martin Steuerrecht
Herr Dipl. Jur. Mathias Martin

Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In Höhe der Zuzahlungen fehlt es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, ist ohne Bedeutung. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass der Arbeitnehmer die getragenen Kosten belegen kann. Die Finanzverwaltung lässt die Kürzung der zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs gehörenden Kosten zu. Dazu gehören z. B. Treibstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuer, Fahrzeugversicherungen und Aufwendungen für die Wagenpflege. Nicht zu berücksichtigen sind u. a....

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Unbelegte Brötchen mit Kaffee sind kein Frühstück
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(3 Bewertungen)14.04.2020Dipl. Jur. Mathias Martin Steuerrecht
Herr Dipl. Jur. Mathias Martin

Ein Betriebsprüfer war der Auffassung, dass die arbeitstägliche unentgeltliche Zurverfügungstellung von unbelegten Brötchen verschiedener Art und Getränken aus einem Heißgetränkeautomaten als steuerpflichtiger Sachbezug wie ein vollständiges Frühstück zu behandeln wäre. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Sichtweise nicht. Er urteilte, dass es sich bei den allen Arbeitnehmern zum sofortigen Verzehr zur Verfügung stehenden Backwaren und Heißgetränken um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten handelte. Werden nur Backwaren ohne Brotaufstrich und Heißgetränke aus dem Getränkeautomaten zum jederzeitigen Verzehr zur Verfügung gestellt, kann nicht von einer vollständigen Mahlzeit wie einem Frühstück, Mittagessen oder Abendessen ausgegangen...

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Prozesskosten für Studienplatzklage sind keine außergewöhnlichen Belastungen
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(1 Bewertung)28.05.2020Dipl. Jur. Mathias Martin Steuerrecht
Herr Dipl. Jur. Mathias Martin

In einem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hatte eine Mutter 2009 einen Prozess geführt, damit ihr Sohn zum Medizinstudium zugelassen wird. Hierfür fielen mehr als 13.000 € Gerichts- und Rechtsanwaltskosten an, die sie als außergewöhnliche Belastung geltend machte. Das Gericht ließ den Abzug nicht zu, weil es sich hierbei um typische Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kinds handelt. Solche Kosten sind aber mit dem Kindergeld bzw. mit dem Kinderfreibetrag abgegolten und können deswegen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Hinweis: Prozesskosten sind im Übrigen seit 2013 nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige ohne diesen Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren.

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