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Anwalt Steuerrecht WuppertalMünchen. Beim Verkauf eines Grundstückes darf das Finanzamt Grunderwerbsteuer nur für „wesentliche Bestandteile“ des Grund und Bodens verlangen. Mit Urteil vom Donnerstag, 11. 08.2022, hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) entschieden, dass die von vornherein geplante temporäre Pflanzung von Weihnachtsbäumen mit anschließender Entfernung der Bäume als sogenannter Scheinbestandteil des Grundstücks steuerfrei bleibt (Az.: II R 45/19). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger aus Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 zwei Grundstücke zu einem Gesamtpreis von 341.364 € erworben. Gemäß Kaufpreis sind darin auch 87.050 Euro für angepflanzte Weihnachtsbaumkulturen enthalten. Für den Kauf verlangte das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 22.188 €. Die Behörde legte hierbei den Gesamtpreis zugrunde,...
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München (jur). Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall erleidet, kann nicht unbedingt den vollen Wertverlust des Wagens als Werbungskosten geltend machen. Entscheidend ist der Wertverlust gegenüber dem „fiktiven Buchwert“ des Autos, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 28. November 2012, veröffentlichten Urteil vom 21. August 2012 entschied (Az.: VIII R 33/09). Im konkreten Fall bleibt danach für den Arbeitnehmer gar kein Steuerabzug übrig. Geklagt hatte ein Richter, der 1999 auf dem Heimweg vom Gericht in einen Unfall verwickelt war. An seinem Auto entstand erheblicher Schaden. Die Reparatur hätte 10.000 Mark (5.100 Euro) gekostet. Weil der Wagen aber nur noch einen Zeitwert von 11.500 Mark (5.900 Euro) gehabt hätte, verkaufte er ihn unrepariert...
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Der Zugang zu Sportveranstaltungen in den höheren Profiligen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Lädt ein Unternehmer Geschäftsfreunde in VIP-Logen ein, ist dies steuerlich als Geschenk zu werten. Der Unternehmer kann diesen gewährten Vorteil pauschal für den Geschäftsfreund versteuern. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige diese in seiner Lohnsteuer-Anmeldung erklärt. Aber auch nach Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen kann der zuwendende Unternehmer das Geschenk noch pauschal besteuern, z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Besondere formale Anforderungen sind dabei nicht zu beachten. Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung sind die Aufwendungen des Zuwendenden einschließlich der Umsatzsteuer. Es sind...
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