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Rechtsanwalt für Steuerklasse
Arnd Schollbrock LL.M (T) Kurella, Schollbrock GbR
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Steuerklasse


BFH entscheidet über Kindergeldanspruch bei Pflegeeltern
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(1 Bewertung)07.03.2024Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
BFH entscheidet über Kindergeldanspruch bei Pflegeeltern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen III R 5/23 , klargestellt, wie bei mehreren kindergeldberechtigten Personen im gleichen Monat der Vorrang des Anspruchs zu ermitteln ist: Maßgeblich ist, wer zu Beginn des Monats die Bedingungen für eine vorrangige Berechtigung erfüllt. BFH verweigert Kindergeld für Pflegeeltern im Dezember 2020 Ein Paar, bestehend aus dem Kläger und seinem Lebensgefährten, nahm ein im November 2020 geborenes Kind, welches von einer obdachlosen Mutter stammt, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Dadurch wurden sie zu Pflegeeltern des Kindes. Unter ihnen wurde vereinbart, dass der Kläger als der Kindergeldberechtigte gilt. Ab Januar 2021 bewilligte die Familienkasse dem Kläger Kindergeld, verweigerte dies jedoch für November und Dezember...

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BFH begrenzt Steuer auf Geschenke an Kunden und Arbeitnehmer
16.01.2014Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
BFH begrenzt Steuer auf Geschenke an Kunden und Arbeitnehmer

München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Pauschalsteuer auf Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer begrenzt. Die Steuer danach nur dann fällig, wenn sonst der Empfänger deutsche Einkommensteuer auf den Wert des Geschenks zahlen müsste, entschied der BFH in drei am Mittwoch, 15. Januar 2014, veröffentlichten Leitsatzurteilen (Az.: VI R 57/11, VI R 52/11 und VI R 78/12). Wer als Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ein Geschenk bekommt, muss dessen Wert eigentlich als Einkommen besteuern. Das Gesetz ermöglicht es aber den schenkenden Unternehmen oder Selbstständigen, die Steuer pauschal mit einem Satz von 30 Prozent abzugelten. Damit die Geschenke auch wirklich wie erwünscht die Freundschaft erhalten, ist dies auch so üblich. Bislang war...

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ISAF-Zivilbeschäftigte in Afghanistan müssen Einkommensteuer zahlen
11.03.2022Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
ISAF-Zivilbeschäftigte in Afghanistan müssen Einkommensteuer zahlen

München (jur). Deutsche Zivilbeschäftigte der früheren ISAF-Truppen in Afghanistan müssen für ihren von der NATO gezahlten Lohn Einkommensteuer zahlen. „Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung“, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 10. März 2022, veröffentlichten Urteil klar (Az.: I R 43/19). Geklagt hatte ein früherer Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst arbeitete er 2012 und 2013 als Zivilberater („international Civilian Consultant“) bei der „Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe“ ISAF in Afghanistan. Dabei hoffte er, dass sein von der NATO gezahltes Gehalt in Deutschland steuerfrei bleibt. Mit dem Finanzamt widersprach dem nun aber auch der BFH. Die zivile Tätigkeit für die...

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