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Alexander Sperber
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Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht - Gunter H. Reuter
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Dr. Alexander Sommer
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Oliver Stemann
Oliver Stemann | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grunderwerbsteuerrecht
Steuerrecht
BFH: Einsicht in Steuerakten zur Schadenersatzprüfung unzulässig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Einsichtnahme in Steuerakten zur Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke, wie der Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, ausgeschlossen ist (Az. IX R 21/22 ).
Finanzamt muss Akteneinsicht und DSGVO-Auskunft gewähren
Das Finanzamt setzte gegen die Kläger Einkommensteuer für das Jahr 2015 fest. Die Kläger beantragten später Einsicht in ihre Einkommensteuerakte, um zu überprüfen, ob ihr Steuerberater korrekte Angaben gemacht hatte. Dieser Antrag sowie der darauf folgende Antrag auf Einsicht gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO wurden vom Finanzamt abgelehnt.
Das Finanzgericht gab jedoch den Klägern recht und verpflichtete das Finanzamt zur Akteneinsicht und zur Erfüllung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs.
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Steuerrecht
Diesen Verpflichtungen muss man als Selbstständiger nachgehen
Die Selbstständigkeit ist für viele ein Schritt in die Freiheit und Selbstbestimmtheit. Damit dabei auch alles reibungslos klappt und es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollte man seine Pflichten kennen. Es gibt in Deutschland zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die man für den Erfolg der Selbstständigkeit beachten muss.
Die wichtigsten Verpflichtungen im Überblick
Es gibt viele Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Wer beispielsweise ein Sprachtalent hat oder sogar Muttersprachler ist, kann Englisch Nachhilfe online geben, um sich so einen neuen Haupterwerb oder einen Nebenerwerb aufzubauen. Am Beispiel der Online Nachhilfe werden die wichtigsten Verpflichtungen und die Konsequenzen ihrer Missachtung hier einmal näher beleuchtet.
Haupterwerb oder Nebenerwerb?
Zunächst ... weiter lesen
Steuerrecht
Schreiben als Hobby nicht steuervergünstigt
Neustadt/Weinstraße (jur). Freie Autoren können die Kosten ihrer Autorentätigkeit nur dann steuerlich geltend machen, wenn insgesamt eine Gewinnabsicht besteht. Hobbyautoren müssen ihre Gewinnabsicht im Streitfall dem Finanzamt nachweisen, wie das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 7. Oktober 2013, bekanntgegebenen Urteil vom 14. August 2013 entschied (Az.: 2 K 1409/12).
Es wies damit einen Logopäden ab, der 2010 ein eigenes Buch mit Kurzgeschichten herausgebracht hatte. Die Veröffentlichungskosten von 4.841 Euro musste er dem Verlag bezahlen. In seinen Steuererklärungen machte er von 2008 bis 2010 auch weitere Ausgaben geltend, etwa für ein häusliches Arbeitszimmer – insgesamt rund 11.000 Euro.
Das Finanzamt ... weiter lesen
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