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Hans-Gert Fussbroich
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grunderwerbsteuerrecht
Steuerrecht
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In Höhe der Zuzahlungen fehlt es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, ist ohne Bedeutung. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass der Arbeitnehmer die getragenen Kosten belegen kann.
Die Finanzverwaltung lässt die Kürzung der zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs gehörenden Kosten zu. Dazu gehören z. B. Treibstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuer, Fahrzeugversicherungen und Aufwendungen für die Wagenpflege. Nicht zu berücksichtigen sind u. a. ... weiter lesen
Steuerrecht
Für Umsätze mit virtuellem Spielgeld keine Umsatzsteuer
München. Ein Online-Spiel stellt keine Teilnahme am realen Leben dar. Daher müssen auch gewerbliche Online-Spieler keine Umsatzsteuer auf Umsätze mit virtuellem Spielgeld zahlen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit Urteil, das am Donnerstag, 17. März 2022 (Az.: V R 38/19) veröffentlicht wurde.
Vom Kläger ist ein Gewerbe für den „Internethandel mit Waren aller Art“ angemeldet. Er beteiligt sich gewerblich unter anderem einem amerikanischen Online-Spiel, welches die reale Welt simuliert. Es gibt virtuelle Häuser, Möbel, Autos, Kunst, Kleidung und mehr. Es kann alles hergestellt und mit Spiel-Dollar gekauft und verkauft werden, Grundstücke können verpachtet werden. Die Spielwährung kann auch an einer vom Spielbetreiber verwalteten Börse gegen eine Gebühr in echte Dollar umgetauscht und an andere ... weiter lesen
Steuerrecht
Steuererklärung für 2017: Keine Belege mehr. Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?
Mit der Steuererklärung des Jahres 2017 müssen Steuerzahler dem Finanzamt keine Belege mehr einreichen. Es gilt künftig der Grundsatz, dass Belege nur noch dann vorgelegt werden müssen, wenn das Finanzamt dazu auffordert.
Bisher wurde in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen Belegen, für die es eine gesetzliche Vorlagepflicht gab (Spendenbescheinigung, Kapitalertragsteuerbescheinigung, Nachweis über den Grad der Behinderung) und sonstigen einzureichenden Unterlagen, Aufstellungen und Erläuterungen, die für das Besteuerungsverfahren von Bedeutung sind, für die es aber keine gesetzliche Vorlagepflicht gab.
Für den Steuerzahler entfällt diese Unterscheidung künftig. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des ... weiter lesen
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