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Sollte geplant sein Vermögen auf den Ehepartner zu übertragen und wird dieses zusammengerechnet in einem Betrachtungszeitraum von 10 Jahren bis zum Tod die für Ehegatten maßgeblichen erbschaftsteuelrichen Freibeträge überschreiten, so kann es aus steuerlichen Gründen ein Gestaltungsmittel sein, das Familienheim bereits zu Lebzeiten dem Ehepartner zukommen zu lassen, der voraussichtlich erben (also länger leben ) wird, soweit dieser nicht sowieschon (anteiliges) Eigentum erworben hatte. Grund ist, dass das Familienheim zwar beim Übertrag unter Ehegatten sowohl bei einem Übertrag zu Lebzeiten als auch bei einem Übertrag im Erbfall erbschaftsteuerlich befreit sein kann. Erfolgt der Übertrag aber zu Lebzeiten (also auch zum Beispiel sehr kurz...
weiter lesenDer Bundesfinanzhof entschied, dass formelle Mängel in der Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben eine nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden rechtfertigen können (Az. III R 14/22 ). Finanzamt ändert Steuerbescheide wegen unzureichender Aufzeichnungen Der Kläger, ein Einzelhändler, ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Das Finanzamt (FA) veranlagte ihn erklärungsgemäß und ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Im Zuge einer späteren Außenprüfung wurden die Aufzeichnungen des Klägers als formell unzureichend beanstandet, was zu einer Hinzuschätzung führte. Das FA änderte daraufhin die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide für die betreffenden Jahre. Es berief sich dabei auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, der eine Änderung ermöglicht, wenn...
weiter lesenBis zum 31.10.2022 müssen im Rahmen der Grundsteuerreform alle Grundstückseigentümer digital Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts ihrer Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Garagen usw. abgeben. Viele Eigentümer fragen nach dem Hintergrund und insbesondere ob sich durch die Neubewertung der Grundstücke für sie eine höhere Grundsteuer ergeben wird. Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude und Wohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich vom Eigentümer. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer ist für die Städte und...
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