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Leipzig (jur). Für eine leerstehende Wohnung müssen die Besitzer keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Kommunen dürfen die Steuer nur verlangen, wenn die Besitzer oder Angehörige die Wohnung nutzen, urteilte am Mittwoch, 15. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 9 C 5.13). Eine Wohnung, die als sogenanntes Betongeld ausschließlich als Kapitalanlage vorgehalten wird, bleibt danach steuerfrei. Im Streitfall geht es um eine Wohnung mit 50 Quadratmetern in Feldafing am Starnberger See. Sie wurde bis 2004 von der Schwiegermutter des Eigentümers bewohnt und steht seitdem nachweislich leer. Die Gemeinde Feldafing verlangte nun Zweitwohnungssteuer. Dagegen wehrte sich der Eigentümer. Die Wohnung werde nachweislich nicht für private Zwecke als Zweitwohnung genutzt. Sie...
weiter lesenMünchen (jur). Eine Ruhestandsbeamtin kann ihr ehrenamtliches Engagement für eine Gewerkschaft steuermindernd als Werbungskosten absetzen. Denn die Gewerkschaften setzen sich auch für höhere Versorgungsbezüge ein, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 5. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI R 17/21). Der Begründung nach gilt dies auch für Mitgliedsbeiträge zu einer Gewerkschaft. Offen blieb dagegen, ob dies auch auf Rentner übertragbar ist. Geklagt hatte eine frühere Landesbeamtin. Zuletzt war sie aber vom Dienst freigestellt und arbeitete hauptberuflich für eine Gewerkschaft. Nach ihrem Eintritt in den Ruhestand setzte die Frau ihr gewerkschaftliches Engagement ehrenamtlich fort. Die dadurch entstandenen Ausgaben machte sie als steuermindernde Werbungskosten...
weiter lesenKöln (jur). Verlost ein Unternehmen an einen ausgewählten Kundenkreis auf einer Hausmesse mehrere VW Golfs, sind die Kosten für die Fahrzeuge nicht ohne Weiteres als Betriebsausgaben absetzbar. Denn die Gewinnchance je Teilnehmer ist als Schenkung anzusehen, so dass diese nicht die dafür festgelegte Freigrenze von 35 Euro übersteigen darf, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 16. Dezember 2013, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3908/09). Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Großhandel für Computerhardware wegen seines zehnjährigen Bestehens eine „Hausmesse“ veranstaltet und dabei ausgewählte Kunden eingeladen. Die Teilnahme war nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Insgesamt kamen 1.331 Personen zu der Jubiläumsveranstaltung. Das...
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