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Oliver Stemann | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Gewerbesteuer
Steuerrecht
BFH hat Steuerabzug bei verlustbringenden Immobilienverkäufen verbessert
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat den Steuerabzug bei verlustbringenden Immobilienverkäufen verbessert. Nach einem am Mittwoch, 5. September 2012, veröffentlichten Urteil können nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch fällige Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Az.: IX R 67/10). Seine gegenläufige frühere Rechtsprechung gab der BFH auf. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger 1994 ein Wohnhaus gekauft und vermietet. 2001 verkaufte er es wieder, konnte mit dem Erlös aber noch nicht die restlichen Schulden bezahlen. Die Zinsen für diese Schulden machte er in den Folgejahren als Werbungskosten steuerlich geltend. Gestützt auf die frühere BFH-Rechtsprechung erkannte das Finanzamt dies nicht an. Der BFH gab ... weiter lesen
Steuerrecht
Straßenbeleuchtung nicht von Stromsteuer befreit
Gemeinden und kommunale Versorgungsunternehmen müssen für Strom, den sie für die öffentliche Straßenbeleuchtung beziehen, Stromsteuer entrichten. Eine Befreiung davon ist nicht möglich.
Geklagt hatte ein Versorgungsunternehmen, das neben der Versorgung der Bürger mit Gas und Strom auch die öffentliche Straßenbeleuchtung für die Gemeinde übernommen hatte. Das Unternehmen beantragte die Entlastung von der Stromsteuer u.a. für den zur Straßenbeleuchtung eingesetzten Strom. Dies lehnte das Hauptzollamt ab.
Der Zollsenat des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigte unter Az. 4 K 4017/12 VSt die Entscheidung des Hauptzollamts, da der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2011 Gestaltungsmöglichkeiten zum Erhalt von Stromsteuerentlastungen ... weiter lesen
Steuerrecht
Scheidungskosten mindern Einkommenssteuer
Düsseldorf (jur). Scheiden tut auch dem Finanzamt weh. Denn die mit einer Ehescheidung verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, wie jedenfalls das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Dienstag, 9. April 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 K 2392/12 E). Es stellte sich damit gegen einen sogenannten Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums.
Wie üblich war im entschiedenen Fall bei der Scheidung auch der Versorgungsausgleich (Altersversorgung), der Zugewinnausgleich (Vermögen) und der nacheheliche Unterhalt gerichtlich zu regeln. Für die geschiedene Ex-Ehefrau kamen so Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 8.195 Euro zusammen. Diesen Betrag setzte sie in ihrer Steuererklärung als ... weiter lesen
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