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München (jur). Deutsche Zivilbeschäftigte der früheren ISAF-Truppen in Afghanistan müssen für ihren von der NATO gezahlten Lohn Einkommensteuer zahlen. „Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung“, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 10. März 2022, veröffentlichten Urteil klar (Az.: I R 43/19). Geklagt hatte ein früherer Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst arbeitete er 2012 und 2013 als Zivilberater („international Civilian Consultant“) bei der „Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe“ ISAF in Afghanistan. Dabei hoffte er, dass sein von der NATO gezahltes Gehalt in Deutschland steuerfrei bleibt. Mit dem Finanzamt widersprach dem nun aber auch der BFH. Die zivile Tätigkeit für die...
weiter lesenMit Urteil vom 15. Januar 2014 (4 K 1215/12 E) hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass das an den Gewinner der RTL-Fernsehshow "Die Farm" ausgezahlte Preisgeld steuerpflichtig ist. Der Kläger gewann die Fernsehshow "Die Farm", bei der insgesamt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten für bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen und verlassenen Bauernhof in Norwegen ohne Wasser- und Stromanschluss lebten und sich dabei filmen ließen. Ihre Nahrung mussten sich die Bewohner durch Ackerbau und Viehhaltung im Wesentlichen selbst beschaffen. In regelmäßigen Ausscheidungsspielen (z.B. Axtwerfen oder Melken) wurde ermittelt, wer den Bauernhof verlassen musste. Dem Gewinner des letzten Ausscheidungsspiels wurde als Sieger der Show ein...
weiter lesenHannover (jur). Für das Parken auf einem Hotelparkplatz kann das Finanzamt in der Regel nicht die volle Umsatzsteuer kassieren. Jedenfalls dann, wenn mit den Gästen keine ausdrückliche Vereinbarung über das Parken getroffen wird, ist es als Nebenleistung zur Übernachtung der reduzierten Umsatzsteuer von nur sieben Prozent unterworfen, heißt es in einem am Mittwoch, 18. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover (Az.: 5 K 273/13). Es gab damit einem Hotelier aus Niedersachsen recht. Wie üblich hatte er das Frühstück seiner Gäste sowie die Nutzung des Fitness- und Saunabereichs zum Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent abgerechnet, die Übernachtungen mit dem verminderten Satz von sieben Prozent. Ein Prüfer des...
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