Neben dem nationalen Steuerrecht, das sich mit rechtlichen Steuerfragen beschäftigt, die rein im Inland – also in Deutschland – angesiedelt sind, existiert auch der Bereich des internationalen Steuerrechts. Dieser Bereich des Steuerrechts befasst sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten des Steuerrechts betreffend natürliche Personen, aber auch betreffend Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Vermeidung Doppelbesteuerung - Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Es existieren etliche Sachverhalte, die dazu führen könnten, dass Personen oder Gesellschaften in mehreren Ländern Steuern entrichten müssten. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Personen oder Gesellschaften in unterschiedlichen Ländern Einkünfte erzielen und eventuell auch in mehreren Ländern ihren (Wohn-)Sitz haben.
Auch das internationale Steuerrecht kennt kein einheitliches Gesetz, Regelungen finden sich in unterschiedlichen nationalen Gesetzen (Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Außensteuergesetz, Abgabenordnung etc.) und in Doppelbesteuerungsabkommen. Doppelbesteuerungsabkommen werden zwischen einzelnen Staaten ausgehandelt um festzulegen, welchem Staat in welchem Fall das Besteuerungsrecht nicht zusteht. Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Immobilien werden z. B. meistens in dem Staat besteuert, in dem sich die Immobilie befindet (sog. Belegenheitsstaat) besteuert. Das gleiche gilt für Betriebsstätten von Gewerbebetrieben.
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München. Der Steuerpflichtige muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass die zu Hause durchgeführten beruflichen Tätigkeiten auch am Küchentisch durchgeführt werden können. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in seinem am Donnerstag, 24. März, verkündeten Urteil entschieden, dass es für die steuermindernd geltend gemachten Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers ausreichend ist, wenn der Raum „nahezu ausschließlich“ beruflich genutzt wird (Az.: VI R 46/17). Es komme nicht auf die Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers oder die Möglichkeit an, auch am Küchentisch oder im Esszimmer die Arbeit erledigen zu können. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zu Hause können nach dem Einkommensteuergesetz von bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Danach muss der Raum...
weiter lesenMünchen (jur). Die Höhe der Aussetzungszinsen für nachzuzahlende Steuern von 0,5 Prozent pro Monat war jedenfalls bis Frühjahr 2011 nicht zu beanstanden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 24. September 2014, veröffentlichten Urteil vom 1. Juli 2014 entschieden (Az.: IX R 31/13). Es ließ dabei offen, ob angesichts der inzwischen dauerhaft niedrigeren Zinsen der gesetzliche Aussetzungszins heute verfassungswidrig überhöht ist. Die Kläger, ein Ehepaar aus Hamburg, hatten 2002 eine Eigentumswohnung verkauft. Der erzielte Verkaufspreis lag 61.500 Euro über dem ursprünglichen Kaufpreis. Das Finanzamt setzte auf diesen „Veräußerungsgewinn“ Einkommensteuer von 29.600 Euro fest. Auf den Gewinn bei einem privaten...
weiter lesenKürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), verabschiedet am 18. Oktober 2024, zielt darauf ab, Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung deutlich von Bürokratie zu entlasten. Zu den zentralen Veränderungen gehört die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen, die insbesondere Selbstständigen und Unternehmern die Arbeit erleichtern soll. Das Gesetz wird ab dem 1. Januar 2025 wirksam und soll die Wirtschaft um fast eine Milliarde Euro entlasten. Wesentliche Änderungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfristen Eine der bedeutsamsten Maßnahmen des BEG IV ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Ab Januar 2025 beträgt die Frist nur noch acht statt zehn Jahre . Diese Erleichterung gilt für alle Belege, deren Frist nach...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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