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Rechtsanwalt für Internationales Steuerrecht

Neben dem nationalen Steuerrecht, das sich mit rechtlichen Steuerfragen beschäftigt, die rein im Inland – also in Deutschland – angesiedelt sind, existiert auch der Bereich des internationalen Steuerrechts. Dieser Bereich des Steuerrechts befasst sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten des Steuerrechts betreffend natürliche Personen, aber auch betreffend Personen- oder Kapitalgesellschaften. 

Vermeidung Doppelbesteuerung - Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Es existieren etliche Sachverhalte, die dazu führen könnten, dass Personen oder Gesellschaften in mehreren Ländern Steuern entrichten müssten. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Personen oder Gesellschaften in unterschiedlichen Ländern Einkünfte erzielen und eventuell auch in mehreren Ländern ihren (Wohn-)Sitz haben.

Auch das internationale Steuerrecht kennt kein einheitliches Gesetz, Regelungen finden sich in unterschiedlichen nationalen Gesetzen (Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Außensteuergesetz, Abgabenordnung etc.) und in Doppelbesteuerungsabkommen. Doppelbesteuerungsabkommen werden zwischen einzelnen Staaten ausgehandelt um festzulegen, welchem Staat in welchem Fall das Besteuerungsrecht  nicht zusteht. Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Immobilien werden z. B. meistens in dem Staat besteuert, in dem sich die Immobilie befindet (sog. Belegenheitsstaat) besteuert. Das gleiche gilt für Betriebsstätten von Gewerbebetrieben.

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