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Buchführung
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Markus Bialobrzeski
BIALOBRZESKI RECHTSANWÄLTE | STEUERBERATUNG
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Lydia Sibyl Gruson
Rechtsanwaltskanzlei Lydia Sibyl Gruson
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Buchführung
Steuerrecht
Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsgemäß
München (jur). Die Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch, 26. Juni 2013, veröffentlichten Urteilen vom 7. Februar 2013 entschieden (Az. Pensionen: VI R 83/10, Betriebsrenten: VI R 12/11). Er bestätigte damit die Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes aus 2004, das eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung aller Alterseinkünfte erst im Zeitpunkt ihrer Auszahlung zum Ziel hat.
Beamtenpensionen werden seit jeher als „nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ voll besteuert. Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung waren früher dagegen überwiegend steuerfrei und wurden nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil der Einkommenssteuer ... weiter lesen
Steuerrecht
Erbschaftsteuer beim Familienheim: Keine Befreiung bei Eigentumsaufgabe
Eine Witwe muss auch nachträglich Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie das geerbte Familienheim zu früh an ihre Tochter verschenkt. An der rückwirkenden Aufhebung der Steuerbefreiung ändere auch ein lebenslanges Nießbrauchrecht nichts, so das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH).
Verhängnisvolle Schenkung
Nach dem Tod ihres Mannes erbte die Ehefrau steuerbefreit die andere Haushälfte des bereits zuvor gemeinsam bewohnten Familienheims und wurde daraufhin Alleineigentümerin. Auch in der Folgezeit blieb die Frau dort wohnen. Eineinhalb Jahre nach dem Erbfall erfolgte eine Schenkung der Immobilie an die Tochter der Erbin. Dabei behielt sich die Witwe allerdings ein lebenslanges Wohnrecht vor.
Das zuständige Finanzamt machte allerdings nach der erfolgten Schenkung die Befreiung ... weiter lesen
Steuerrecht
Kurzfristige Einlage über den Jahreswechsel bleibt unberücksichtigt
München (jur). Mit einer kurzfristigen Einlage auf das Geschäftskonto zum Jahresende lässt sich der Umfang steuerlich abzugsfähiger Schuldzinsen nicht erhöhen. Der Trick bedeutet einen „Gestaltungsmissbrauch“ und ist daher steuerlich nicht zu berücksichtigen, heißt es in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 32/09). Zinsen auf betriebliche Schulden sind eigentlich Betriebsausgaben. Das gilt allerdings nicht mehr, wenn der Inhaber dem Unternehmen mehr Geld entnimmt, als es Gewinne abwirft. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass es eigentlich um Zinsen auf private Schulden geht. Die auf die „Überentnahme“ entfallenden Schuldzinsen bleiben daher unberücksichtigt. Im Streitfall ... weiter lesen
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