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Rechtsanwalt für Lenkzeit

Eine Lenkzeit ist die maximale Zeitspanne, die ein Fahrzeugführer bestimmte Fahrzeuge im Straßenverkehr führen darf ohne eine Pause zu machen. Die Regelung der Lenkzeiten im gewerblichen Güterverkehr oder Personenverkehr werden für die Europäische Gemeinschaft mit europäischen Verordnung en geregelt. Die Verordnung (EG) NR. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2006 diente der Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr auf europäischer Ebene.

Europäische Verordnung und nationale Vorschriften

Eine Verordnung regelt die Lenkzeiten für Fahrzeuge mit eine maximalen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen inklusive Anhänger. In Deutschland gilt zudem das Fahrpersonalgesetz (FPersG) die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Lenk- und Ruhezeiten werden durch das so genannte EG-Kontrollgerät („Fahrtenschreiber“) automatisch erfasst. Die Vorschriften dienen vor allem der Verkehrssicherheit um einen Unfall wegen Übermüdung der Fahrer etc. zu verhindern.

Ausnahmen und Ergänzung  

Ausgenommen von den Regelungen der maximal zulässigen Lenkzeiten sind z. B. Fahrer von Kraftfahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen und höchstens neun Sitzplätzen (einschl. Fahrer) haben. Ebenfalls gibt es Ausnahmen für Polizei, Zivilschutz und Rettungsdienste bzw. auch im Buslinienverkehr, sofern hier nur Strecken unter 50 km bedient werden.

Neben den Vorschriften über die maximal zulässige Lenkzeit beim Führen bestimmter Kraftfahrzeuge zum Schutz der allgemeinen Sicherheit gelten für angestellte Kraftfahrer außerdem arbeitszeitrechtliche Vorgaben. Diese dienen in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers.

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