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Rechtsanwalt Hardwarekauf - Anwalt für Hardwarekauf finden!

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Rechtsanwalt für Hardwarekauf
Dr. Alexander Pleh DP RECHT
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Telefon0211 86806090 Fax0211 86806099

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Rechtsanwalt für Hardwarekauf
Roger Gabor gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Adresse Icon Alexanderstraße 104, 70180 Stuttgart
Telefon+49 711 3403590 Fax+49 711 34035910

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Rechtsanwalt für Hardwarekauf
Daniel Loschelder LoschelderLeisenberg RAe
Adresse Icon Rambergstraße 5, 80799 München
Telefon089/38666070 Fax089/386660711

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Rechtsanwältin für Hardwarekauf
Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen Fachanwaltskanzlei von Reichenbach von Thüngen
Adresse Icon Hinterer Glockenberg 12, 96450 Coburg
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Rechtsanwalt für Hardwarekauf
Volker Blees Rechtsanwalt Volker Blees
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Alexandros Tiriakidis REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Hardwarekauf


Falschparker-App und DSGVO: OLG Dresden setzt Hobby-Ordnungshütern enge Grenzen
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(1 Bewertung)30.12.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Falschparker-App und DSGVO: OLG Dresden setzt Hobby-Ordnungshütern enge Grenzen

Mit Urteil vom 9. September 2025 ( Az. 4 U 464/25 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass die Nutzung einer Falschparker-App DSGVO-Konformität erfordert, sobald unbeteiligte Dritte auf den Aufnahmen erkennbar sind. Das Gericht sprach einem Beifahrer Schadensersatz zu, weil sein Gesicht ohne Anonymisierung über eine Melde-Plattform hochgeladen wurde. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass privates Engagement bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten schnell zu kostspieligen Rechtsverletzungen führen kann. Falschparker-App: Die DSGVO als Maßstab für private Anzeigen Das OLG Dresden hat entschieden: Wer im öffentlichen Raum Verstöße fotografiert und diese Bilder nicht für journalistische Zwecke nutzt, muss die DSGVO beachten. Fotos mit erkennbaren Personen gelten als Verarbeitung...

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Behauptung fehlenden Kundenkontakts ist von Bewertungsportal zu prüfen
07.09.2022Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Behauptung fehlenden Kundenkontakts ist von Bewertungsportal zu prüfen

Karlsruhe. Betroffene können sich in Zukunft oft leichter gegen negative Aussagen auf Bewertungsportalen wehren. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei der Person gar nicht um einen Kunden handelt, muss der Betreiber des Bewertungsportals dies überprüfen, wie der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 6. September 2022 veröffentlichten Urteil zu einem Hotelbewertungsportal entschieden hat (AZ: VI ZR 1244/20). Bewertungsportale können dafür in der Regel keine nähere Begründung verlangen. Der streitige Fall betraf das Bewertungsportal holidaycheck.de. Dort können Nutzer unter anderem Hotels buchen und bewerten. Als Prämie für solche Bewertungen verspricht HolidayCheck „Flugmeilen“. Laut Nutzungsrichtlinie darf der Nutzer nur die Leistungen bewerten, die er tatsächlich genutzt hat. Ein...

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Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Bewertungs-Löschungen
02.07.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Bewertungs-Löschungen

Ein Grundsatz-Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 7. November 2024) hat klargestellt: Wer ohne Anwaltszulassung professionell Bewertungs-Löschungen anbietet und dabei den Eindruck einer rechtlichen Einzelfallprüfung erweckt, überschreitet die Grenzen zulässiger Dienstleistungen. Bedeutung digitaler Bewertungen im Geschäftsalltag Online-Bewertungen sind längst ein entscheidender Faktor für Kunden im Wettbewerb. Ob auf Google, Jameda oder Trustpilot – die öffentliche Bewertung durch Dritte beeinflusst das Vertrauen potenzieller Auftraggeber und somit die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen. Gerade negative Bewertungen können dabei schnell geschäftsschädigend wirken. Es überrascht daher nicht, dass spezialisierte Dienstleister den Markt der Bewertungs-Löschung für...

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