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Die Nutzung von Disclaimern ist weit verbreitet. Doch werden dadurch die in einer E-Mail gemachten Angaben besonders geschützt. Dies ist nach einem aktuellen Urteil zweifelhaft. Viele Unternehmen und sogar Rechtsanwaltskanzleien versehen ihre E-Mails am Ende mit ihrem Vertraulichkeitsvermerk. So war es auch bei einer Auskunftei. Als eine Organisation dort für ihre Mitglieder eine Bonitätsauskunft einholen wollte, lehnte sie dies unter Berufung auf Formalien ab. Am Ende dieser Mail befand sich der folgende Disclaimer: „Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser...
weiter lesenLuxemburg (jur). Das besondere Widerrufsrecht bei sogenannten Fernabsatzverträgen, etwa über das Internet, besteht nur ein einziges Mal zu Beginn des Vertrags. Auch bei einer automatischen Verlängerung zum Ende der Laufzeit besteht ein erneutes Widerrufsrecht dann nicht, urteilte am Donnerstag, 5. Oktober 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-565/22). Anderes gilt danach nur, wenn die Kunden nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abonnements informiert wurden. Im Streitfall geht es um das Berliner Unternehmen Sofatour, eine Internet-Lernplattform für Schülerinnen und Schüler „von der 1. Klasse bis zum Abschluss“. Verträge können beispielsweise für sechs oder zwölf Monate abgeschlossen werden. Die ersten 30 Tage sind kostenlos, und in dieser Zeit ist auch jederzeit eine...
weiter lesenUnternehmen und öffentliche Einrichtigungen sind zunehmend Cyberangriffen ausgesetzt. Um das Cyberniveau in der EU verpflichtend auf ein hohes Niveau zu heben, ist inzwischen die sog. NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten. Dazu ein kurzer Überblick: Was ist Ziel der NIS-2-RL? Ziel ist die Anhebung des Cybersicherheitsniveaus in der EU auf ein hohes Niveau. Ab wann gilt die NIS-2-RL? Die NIS-2-RL gilt auf EU-Ebene seit 2023 und muss bis zum 17.10.2024 auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Wen betrifft die NIS-2-RL? Die NIS-2-RL betrifft Unternehmen, die als kritisch eingestuft wurden, unabhängig von ihrer Größe (u.a. KRITIS-Unternehmen). Im Übrigen sind Anknüpfungspunkte (wobei zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen unterschieden...
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