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Signatur-Recht
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Gabriele Freifrau von Thüngen-Reichenbach
von Thüngen-Reichenbach
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Alexandros Tiriakidis
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Prof. Dr. Alexander Fischer
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Dipl. Jur. Sten Rieper
Eimer Speer Rieper Rechtsanwälte und Notarin in Bürogemeinschaft
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Signatur-Recht
IT Recht
Ehrverletzende Falschzitate müssen auch in Varianten von Facebook gelöscht werden
Frankfurt/Main. Bei ehrverletzenden Falschzitaten müssen soziale Netzwerke nicht nur den genauen Wortlaut, sondern auch Varianten mit „kerngleichem Inhalt“ löschen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom Freitag, 8. April 2022 (Az.: 2-03 O 188/21) klargestellt. Es verurteilte den Facebook-Betreiber Meta zu 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Grünen-Politikerin Renate Künast. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Ein Falschzitat eines Facebook-Nutzers, das er Künast in einem Facebook-Post untergeschoben hatte, war hier der Stein des Anstoßes. Zu sehen war ein Foto von Künast mit dem ihr in den Mund gelegten Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Es wurde entfernt, nachdem die Politikerin Facebook auf das veröffentlichte Falschzitat ... weiter lesen
IT Recht
Bezahlte Bewertungen müssen von Amazon kenntlich gemacht werden
Frankfurt/Main. Der Online-Händler Amazon darf Bewertungen, die im Ausland mit Gutscheinen belohnt wurden, nicht in die Gesamtbewertung einzelner Produkte einbeziehen. Ist dies nicht kenntlich gemacht, dann liegt nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom Donnerstag, 09.06.2002, „unlautere getarnte Werbung“ vor.
In den USA, Großbritannien und Japan verwendet Amazon Geld oder Gutscheine, um Amazon-Marketplace-Kunden dazu zu bringen, gekaufte Produkte zu bewerten. Bewertungen und Rezensionen aus diesem „Early Reviewer Program“ (ERP) werden auch Verkaufspartnern auf dem deutschen Amazon-Marketplace angeboten. Diese werden dann auch den deutschen Käufern angezeigt und fließen in das Ergebnis der Gesamtbewertung ein.
Ein Unternehmen, das Onlinehändlern auch Kundenrezensionen gegen ... weiter lesen
IT Recht
Disclaimer bei E-Mail: Nutzen ist fragwürdig
Die Nutzung von Disclaimern ist weit verbreitet. Doch werden dadurch die in einer E-Mail gemachten Angaben besonders geschützt. Dies ist nach einem aktuellen Urteil zweifelhaft.
Viele Unternehmen und sogar Rechtsanwaltskanzleien versehen ihre E-Mails am Ende mit ihrem Vertraulichkeitsvermerk. So war es auch bei einer Auskunftei. Als eine Organisation dort für ihre Mitglieder eine Bonitätsauskunft einholen wollte, lehnte sie dies unter Berufung auf Formalien ab. Am Ende dieser Mail befand sich der folgende Disclaimer:
„Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser ... weiter lesen
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