Die Datenschutzerklärung ist eine Erklärung, die ein sogenannter Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz (TMG) bereithalten muss. Der Begriff „Diensteanbieter“ kann in der Regel gleichgesetzt werden mit „Websitebetreiber“.
Telemediengesetz
Die Pflicht zum Vorhalten der Datenschutzerklärung – Englisch: Privacy Policy) – wird in § 13 TMG aufgestellt. Danach muss ein Webseitenbetreiber den Nutzer seiner Website darüber unterrichten, in welcher Art, in welchem Umfang und zu welchem Zweck die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten stattfindet. Außerdem muss der Diensteanbieter über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums informieren und zwar in allgemein verständlicher Form und schon zu Beginn des Nutzungsvorgangs.
Personenbezogene Daten
Die Pflicht zur Aufklärung über die Erhebung, Speicherung und Nutzung bezieht sich ausschließlich auf personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind Angaben über eine bestimmte Person oder eine anhand der Angaben bestimmbare Person. DAs Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) spricht in § 3 davon, dass personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind. Diese bestimmte oder bestimmbare Person wird im Gesetz als „Betroffener“ bezeichnet.
Folgen Rechtsverstoß
Hält eine Websitebetreiber keine Datenschutzerklärung auf seiner Website vor, kann dies von Behördenseite beanstandet werden und gegebenenfalls auch wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einer kostenpflichten Abmahnung von Konkurrenten des Seitenbetreibers geahndet werden.
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Die Datenschutzaufsicht in Europa hat einen bedeutenden Sieg errungen: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2025 ( T-354/22 ) entschieden, dass die Europäische Kommission einem betroffenen Nutzer Schadensersatz leisten muss. Hintergrund ist die unrechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an das US-Unternehmen Meta Platforms, Inc. Dieses Urteil setzt neue Maßstäbe für die Verantwortlichkeit öffentlicher Stellen im Datenschutz. Datenübermittlung in die USA: Die Hintergründe des Falls Ein Besucher der von der EU-Kommission betriebenen Website zur "Konferenz zur Zukunft Europas" hatte festgestellt, dass seine IP-Adresse an Meta übermittelt wurde. Dies geschah über den Hyperlink " Sign in with Facebook " auf der Seite von "EU Login", dem Anmeldeportal der...
weiter lesenEinleitung zum Thema: Bekanntermaßen kennt Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, jedenfalls so wie es in der Presse oft dargestellt wird, eine recht weitgehende Haftung des Providers oder des Zugangsnetzwerks für das Internet. Diese soll angeblich öffentliche und kostenfreie WLAN- Einwahlknoten ins Internet, wie sie im europäischen Ausland weitgehend vorhanden sind, verhindert haben. Das BGH- Urteil vom 26.11.2015 (I ZR 3/14 und I ZR 174/14) kann da durchaus als interessante Weiterentwicklung gesehen werden, obgleich es sich nicht mit W-Lan- Zugängen zum Internet befasst, sondern mit der Providerhaftung. Klägerin ist die weithin bekannte GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gewesen, die als...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 16 U 52/23) entschieden, dass Facebook Beiträge, die Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Corona-Impfstoffen enthalten, gemäß seinen Nutzungsbedingungen löschen darf. Voraussetzung ist, dass diese Informationen nach Einschätzung von Gesundheitsbehörden oder führenden Organisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung führen könnten. Rechtliche Grundlagen zur Löschung von Fehlinformationen Nutzungsbedingungen von Facebook : Gemäß § 307 BGB dürfen Nutzungsbedingungen wirksam festlegen, dass Fehlinformationen zu Impfstoffen gelöscht werden können, sofern sie nicht gegen § 241 Abs. 2 BGB verstoßen. Einschätzung durch Experten : Nach § 823 Abs. 1 BGB sind...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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