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Leipzig (jur). Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen auf ihrer Facebook-Seite Kommentare von Nutzern ohne Bezug zu einer Sendung löschen. Die betroffenen Nutzer müssen weder vor der Löschung angehört werden, noch bedarf es einer nachträglichen Benachrichtigung, urteilte am Mittwoch, 30. November 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 12.20). Im konkreten Fall hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) auf seiner Facebook-Seite Beiträge zu ausgewählten Sendungen veröffentlicht, die Nutzer kommentieren konnten. Der MDR legte in einer „Netiquette“ fest, dass die Kommentare einen Bezug zur Sendung haben müssen. Daran hielt sich der Kläger nicht. 14 Beiträge von ihm wurden daraufhin gelöscht. Der Mann sah daraufhin sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt...
weiter lesenWer heutzutage eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder aber etwas kaufen möchte, informiert sich meistens erst einmal online über den Anbieter. Inzwischen tragen Online-Bewertungen daher wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Was ist aber, wenn ungerechtfertigte negative Rezensionen potenzielle Kunden verjagen? Muss man solche Bewertungen als Unternehmer einfach hinnehmen? Ob Bewertungen auf Facebook, Google, Kununu, Jameda oder anderen Portalen: Schlechte Rezensionen wirken sich negativ auf das Vertrauen in das Unternehmen und vor allem auf die Kaufbereitschaft der Kunden aus. Selbst kommentarlose 1-Sterne-Bewertungen können eine Entscheidung gegen das jeweilige Unternehmen bewirken. Als Unternehmer muss man negative Online-Bewertungen jedoch nicht immmer einfach hinnehmen - insbesondere, wenn sie falsche...
weiter lesenDer u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Die Antragstellerin ist ein Musikvertriebsunternehmen. Die Naidoo Records GmbH hat ihr das ausschließliche Recht eingeräumt, die Tonaufnahmen des Musikalbums von Xavier Naidoo "Alles kann besser werden" über Online-Tauschbörsen auszuwerten. Ein von der Antragstellerin beauftragtes Unternehmen ermittelte IP-Adressen, die Personen zugewiesen waren, die den Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" des Albums "Alles kann besser...
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