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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Softwarekauf
IT Recht CLOUD – HABEN SIE IHR TESTAMENT GEMACHT?
18.12.2018
Cloud-Modelle wachsen wie Blumenkohl-Wolken am Himmel. NO IT – Aufgaben werden übertragen – weg vom Kunden, hin zum Anbieter, der betreibt fortan. Aber wie wird der Kunde gesichert, wenn der Cloud-Anbieter pleitegeht? Technisches Testament – so lautet das Stichwort. In einem sozusagen letzten Willen sollte niedergelegt sein, wie der Cloud-Prozess für den Kunden abgesichert ist. Mit Rechteklauseln, die auch einer Insolvenz standhalten und dort funktionieren. Derzeit existieren im Wesentlichen drei Arten von Cloud-Angeboten: SaaS (Miete von Software-Anwendungen), PaaS (Plattform-Miete, zum Beispiel für Datenbanken) und Iaas (Infrastruktur-Miete von Speicherplatz und Netzen). Fällt der Anbieter aus, hat der „IT-nackte“ Kunde sofort ein Problem. Er benötigt die ... weiter lesen
IT Recht Bezahlte Bewertungen müssen von Amazon kenntlich gemacht werden
Frankfurt/Main. Der Online-Händler Amazon darf Bewertungen, die im Ausland mit Gutscheinen belohnt wurden, nicht in die Gesamtbewertung einzelner Produkte einbeziehen. Ist dies nicht kenntlich gemacht, dann liegt nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom Donnerstag, 09.06.2002, „unlautere getarnte Werbung“ vor. In den USA, Großbritannien und Japan verwendet Amazon Geld oder Gutscheine, um Amazon-Marketplace-Kunden dazu zu bringen, gekaufte Produkte zu bewerten. Bewertungen und Rezensionen aus diesem „Early Reviewer Program“ (ERP) werden auch Verkaufspartnern auf dem deutschen Amazon-Marketplace angeboten. Diese werden dann auch den deutschen Käufern angezeigt und fließen in das Ergebnis der Gesamtbewertung ein. Ein Unternehmen, das Onlinehändlern auch Kundenrezensionen gegen ... weiter lesen
IT Recht Unternehmen darf weiterhin Werbeblocker für Internetseiten anbieten
München/Berlin (DAV). Von Internetnutzern selbst installierte Werbeblocker-Software unterdrückt die Anzeige von Werbung auf Internetseiten. Sie ist jedoch keine wettbewerbswidrige Behinderung für Unternehmen, deren Internetpräsenz davon betroffen ist. Das entschied das Landgericht München am 27. Mai 2015 (AZ: 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.   Geklagt hatten zwei Unternehmen einer Mediengruppe. Das eine ist ein digitales Entertainment-Unternehmen, das zahlreiche Webseiten betreibt und vermarktet. Auf seinen Seiten findet sich entsprechend auch Werbung. Die Unternehmen wollten gegen die Anbieter eines Werbeblockers vorgehen. Dieses Programm, das die Anzeige von Werbung im Internet blockiert, steht dem Nutzer kostenlos ... weiter lesen
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