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Karlsruhe (jur). Eltern haften nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn diese sich an Tauschbörsen im Internet beteiligen. Voraussetzung ist, dass sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit des sogenannten Filesharings belehrt haben und sie keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass sich ihr Kind nicht an ein entsprechendes Verbot hält, urteilte am Donnerstag, 15. November 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 74/12). Im Streitfall hatte ein Arztsohn 1.147 Musiktitel in einer Internet-Tauschbörse zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Die Musik-Riesen EMI, Sony, Universal und Warner stellten Strafanzeige und gelangten so an die Adresse der Eltern, denen der Internetanschluss gehörte. Die Eltern unterschrieben eine Unterlassungserklärung, weigerten sich aber, Schadenersatz...
weiter lesenDarf ein eBay Verkäufer eine Auktion vorzeitig abbrechen? Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Aurich braucht er hier keinen Schadensersatz zu zahlen. Vorliegend bemerkte ein eBay Verkäufer nach Einstellen seines Angebotes kurzfristig, dass ihm ein Fehler unterlaufen war. Er hatte das Angebot aus Versehen für einen Dritten und nicht im eigenen Namen abgegeben. Um das angeblich richtig zu stellen, brach er die Auktion bei eBay noch am ersten Tag vorläufig ab. Dies war allerdings für ihn mit einen unangenehmen Nachspiel verbunden. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende verlangte von ihm einen Betrag in Höhe von mehr als 17.000 Euro und verklagte schließlich den eBay Verkäufer. Doch das Landgericht Aurich hatte ein Nachsehen. Es befand mit Urteil vom 03.02.2014 Az. 2 O 565/13,...
weiter lesenKarlsruhe. Für wettbewerbswidrige Werbung seiner sogenannten Affiliate-Partner muss der Online-Händler Amazon nicht haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag, den 26. Januar 2023, in Karlsruhe verkündeten ergangenen Urteil betont, dass es sich zumindest im vorliegenden Fall um einen eigenständigen Betreiber einer eigenständigen Website handelt (Az.: I ZR 27/ 22 ). Es liege hier keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon vor, für die er verantwortlich sei. Amazon beteiligt die Betreiber anderer Internetauftritte über sein „Affiliate-Programm“ am Vertrieb. Sie können auf ihrer Website Links zu Amazon und den dort verkauften Produkten setzten. Der Affiliate-Partner erhält eine Provision, wenn Kunden auf diesem Weg zu Amazon gelangt sind. So war auch der Betreiber einer Website zum...
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