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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Softwarekauf
IT Recht
Der Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.
Die Antragstellerin ist ein Musikvertriebsunternehmen. Die Naidoo Records GmbH hat ihr das ausschließliche Recht eingeräumt, die Tonaufnahmen des Musikalbums von Xavier Naidoo "Alles kann besser werden" über Online-Tauschbörsen auszuwerten. Ein von der Antragstellerin beauftragtes Unternehmen ermittelte IP-Adressen, die Personen zugewiesen waren, die den Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" des Albums "Alles kann besser ... weiter lesen
IT Recht
Ehrverletzende Falschzitate müssen auch in Varianten von Facebook gelöscht werden
Frankfurt/Main. Bei ehrverletzenden Falschzitaten müssen soziale Netzwerke nicht nur den genauen Wortlaut, sondern auch Varianten mit „kerngleichem Inhalt“ löschen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom Freitag, 8. April 2022 (Az.: 2-03 O 188/21) klargestellt. Es verurteilte den Facebook-Betreiber Meta zu 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Grünen-Politikerin Renate Künast. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Ein Falschzitat eines Facebook-Nutzers, das er Künast in einem Facebook-Post untergeschoben hatte, war hier der Stein des Anstoßes. Zu sehen war ein Foto von Künast mit dem ihr in den Mund gelegten Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Es wurde entfernt, nachdem die Politikerin Facebook auf das veröffentlichte Falschzitat ... weiter lesen
IT Recht
Haftung von Access-Providern (Internetanbietern) für Urheberrechtsverletzungen Dritter:
Einleitung zum Thema: Bekanntermaßen kennt Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, jedenfalls so wie es in der Presse oft dargestellt wird, eine recht weitgehende Haftung des Providers oder des Zugangsnetzwerks für das Internet. Diese soll angeblich öffentliche und kostenfreie WLAN- Einwahlknoten ins Internet, wie sie im europäischen Ausland weitgehend vorhanden sind, verhindert haben. Das BGH- Urteil vom 26.11.2015 (I ZR 3/14 und I ZR 174/14) kann da durchaus als interessante Weiterentwicklung gesehen werden, obgleich es sich nicht mit W-Lan- Zugängen zum Internet befasst, sondern mit der Providerhaftung. Klägerin ist die weithin bekannte GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gewesen, die als ... weiter lesen
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