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Wer fremde Fotos bei eBay einstellt, kann eventuell auf Schadensersatz in mindestens dreistelliger Höhe und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Ein eBay-Verkäufer stellte das Foto einer Eisbox bei seinem Artikel ein. Das Produktbild stammte jedoch nicht von ihm. Vielmehr hatte er das Bild aus einem Onlineshop geklaut. Der betroffene Onlinehändler ging hiergegen vor und schickte an den eBay-Nutzer eine Abmahnung. In dieser machte er u.a. 300 Euro Schadensersatz geltend. Als der eBay-Verkäufer sich weigerte, wurde er verklagt. Das Landgericht Köln stellte zunächst einmal mit Entscheidung vom 27.05.2014 - 14 S 38/13 klar, dass dem Online-Händler als Fotografen des geklauten Bildes Schadensersatz zusteht. Denn durch die Verbreitung eines fremden Fotos übers...
weiter lesenSaarbrücken (jur). Wer eine schlechte Bewertung im Internet abwehren will, kommt mit einer Lüge nicht weit. Denn sobald diese feststeht, ist für den Portalbetreiber die Sache erledigt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. September 2022 gegen einen Arzt entschied (Az.: 5 U 117/21). Weitergehende Prüfpflichten bestünden dann nicht mehr. Im Streitfall geht es um einen Termin bei einem Oralchirurgen zur Entfernung von drei Zähnen. Nach eigener Darstellung hatte die Patientin eine Bescheinigung ihrer Psychologin mitgebracht, wonach sie bei Spritzen Panikattacken bekommt; der Eingriff solle daher in Vollnarkose stattfinden. Trotz ihrer Schmerzen sei sie daraufhin nach Hause geschickt worden. Die Patientin beschrieb den Vorfall auf dem Internetportal...
weiter lesenDas Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am 26. September 2024 entschieden, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Verbrauchern sowohl auf der eigenen Webseite als auch auf Webseiten Dritter über die Vertragsabschlüsse ermöglicht werden, eine klar gekennzeichnete und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche vorzufinden, die keine Zweifel an ihrer Funktionalität zulässt. Kündigungsbutton-Pflicht: Rechtliche Grundlagen § 312k BGB : Verpflichtet Unternehmer, auf Webseiten, die den Abschluss entgeltlicher Dauerschuldverhältnisse ermöglichen, eine leicht zugängliche und eindeutig beschriftete Kündigungsschaltfläche bereitzustellen. Beschriftung der Schaltflächen : Die Kündigungsschaltfläche muss mit "Verträge hier kündigen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet...
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