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Wer fremde Fotos bei eBay einstellt, kann eventuell auf Schadensersatz in mindestens dreistelliger Höhe und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Ein eBay-Verkäufer stellte das Foto einer Eisbox bei seinem Artikel ein. Das Produktbild stammte jedoch nicht von ihm. Vielmehr hatte er das Bild aus einem Onlineshop geklaut. Der betroffene Onlinehändler ging hiergegen vor und schickte an den eBay-Nutzer eine Abmahnung. In dieser machte er u.a. 300 Euro Schadensersatz geltend. Als der eBay-Verkäufer sich weigerte, wurde er verklagt. Das Landgericht Köln stellte zunächst einmal mit Entscheidung vom 27.05.2014 - 14 S 38/13 klar, dass dem Online-Händler als Fotografen des geklauten Bildes Schadensersatz zusteht. Denn durch die Verbreitung eines fremden Fotos übers...
weiter lesenDie Gründung eines eigenen Onlineshops bietet Unternehmern eine spannende Möglichkeit, in der digitalen Welt Fuß zu fassen und Produkte oder Dienstleistungen einem breiten Publikum anzubieten. Neben der technischen Umsetzung und der Vermarktung gibt es jedoch auch zahlreiche rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen, um rechtssicher zu arbeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Onlineshops können komplex und vielfältig sein. Daher sind eine gründliche Planung und die regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Aspekte entscheidend für den langfristigen Erfolg und die Rechtssicherheit des Onlineshops. Die folgenden Punkte bieten eine umfassende Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für die erfolgreiche und rechtssichere Gründung eines Onlineshops. Die passende...
weiter lesenKarlsruhe. Betroffene können sich in Zukunft oft leichter gegen negative Aussagen auf Bewertungsportalen wehren. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei der Person gar nicht um einen Kunden handelt, muss der Betreiber des Bewertungsportals dies überprüfen, wie der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 6. September 2022 veröffentlichten Urteil zu einem Hotelbewertungsportal entschieden hat (AZ: VI ZR 1244/20). Bewertungsportale können dafür in der Regel keine nähere Begründung verlangen. Der streitige Fall betraf das Bewertungsportal holidaycheck.de. Dort können Nutzer unter anderem Hotels buchen und bewerten. Als Prämie für solche Bewertungen verspricht HolidayCheck „Flugmeilen“. Laut Nutzungsrichtlinie darf der Nutzer nur die Leistungen bewerten, die er tatsächlich genutzt hat. Ein...
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