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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nutzungsbedingungen (Online Business)
IT Recht
Lüge löst keine Prüfpflicht aus
Saarbrücken (jur). Wer eine schlechte Bewertung im Internet abwehren will, kommt mit einer Lüge nicht weit. Denn sobald diese feststeht, ist für den Portalbetreiber die Sache erledigt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. September 2022 gegen einen Arzt entschied (Az.: 5 U 117/21). Weitergehende Prüfpflichten bestünden dann nicht mehr.
Im Streitfall geht es um einen Termin bei einem Oralchirurgen zur Entfernung von drei Zähnen. Nach eigener Darstellung hatte die Patientin eine Bescheinigung ihrer Psychologin mitgebracht, wonach sie bei Spritzen Panikattacken bekommt; der Eingriff solle daher in Vollnarkose stattfinden. Trotz ihrer Schmerzen sei sie daraufhin nach Hause geschickt worden.
Die Patientin beschrieb den Vorfall auf dem ... weiter lesen
IT Recht
Google Bewertungen löschen – Anleitung, wie Sie gegen schlechte / negative bzw. falsche Rezensionen vorgehen
Bewertungen im Internet und Rezensionen bei Google sind zulässig. Das deutsche Grundgesetz garantiert im § 5 Abs.1 die persönliche Meinungsfreiheit. Jeder ist frei, Meinungen zu äußern und diese auch zu verbreiten. Nicht darunter fallen unwahre Tatsachenbehauptungen und Zitate, die falsch verwendet werden. Google Bewertungen löschen, die in diesem Kontext rechtlich zulässig sind, ist deshalb nicht einfach, wenn nicht gar unmöglich, da es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Löschung gibt.
Kann man Google Bewertungen löschen?
Eine Bewertung, ob negativ oder positiv, kann nur vom Verfasser derselben oder von Google selbst gelöscht werden.
Eigene Google Bewertung löschen
Dazu stellt Google einen einfachen Workflow bereit, um eigene Rezensionen auch nachträglich zu löschen.
Schritt: ... weiter lesen
IT Recht
Fake-Bewertungen: Strafbarkeit und rechtliche Folgen
Wer Fake-Bewertungen abgibt, muss unter Umständen mit juristischen Konsequenzen rechnen.
Im Internet abgegebene Bewertungen z.B. auf amazon.de sind nicht immer echt. Manche Nutzer geben Fake-Bewertungen ab. Dies ist für Verbraucher wie das betroffene Unternehmen ärgerlich. Allerdings ist die Abgabe einer unzutreffenden Bewertung nicht zwangsläufig illegal. Das gilt gerade dann, wenn es sich bei dem Verfasser um eine Privatperson handelt.
Fake-Bewertungen können strafbar sein
Eine Fake-Bewertung ist nur dann strafbar, wenn sie einen bestimmten Straftatbestand erfüllt. Wenn der Verfasser etwas Unzutreffendes schreibt, kann hierin etwa eine Verleumdung gem. § 187 StGB oder Beleidigung gem. § 185 StGB liegen. Eine Verleumdung kommt dann in ... weiter lesen
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