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Lydia Sibyl Gruson
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Mathias Scheidt
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schenkungsteuerrecht
Steuerrecht
Computeralgorithmen als Wirtschaftsgüter: BFH entscheidet, dass Gewinne mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen
Eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen, wenn das virtuelle Geld innerhalb von zwölf Monaten getauscht oder verkauft wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des IX. Senats unter Vorsitz von BFH-Präsident Hans-Josef Thesling, das am Dienstag, den 28. Februar 2023, bei der Jahrespressekonferenz bekanntgegeben wurde.
Kläger investierte in Bitcoin und erzielte hohe Gewinne
Der Kläger hatte im Jahr 2017 22.585 Euro in 24 Bitcoin investiert, die er später in andere sogenannte „Currency Token“ umtauschte, zunächst in Ethereum und dann in Monero. Als er zum Jahresende alles verkaufte, erzielte er einen Gewinn von 3,46 Millionen Euro.
Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter
Der BFH ... weiter lesen
Steuerrecht
Für Steuerbefreiung kein zehnjähriges Pflichtwohnen in geerbtem Haus
München. In einem geerbten Familienhaus müssen hinterbliebene Ehepartner oder Kinder nicht immer zehn Jahre, um von der Erbschaftssteuer befreit zu werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied in einem am Donnerstag, 4. August 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 1/21), dass die Erbschaftsteuerbefreiung nicht rückwirkend verloren geht, wenn „zwingende Gründe“, wie etwa eine schwere Erkrankung, die Nutzung des Hauses auch vor Ablauf der gesetzlichen Zehnjahresfrist unzumutbar machen.
Wenn Kinder oder ein Ehepartner das Haus der Familie erben, dann können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreien lassen. Vom Gesetzgeber ist dafür vorgesehen, dass Angehörige das Familienheim selbst für mindestens zehn Jahre nutzen. Laut Gesetz gilt die Steuerbefreiung für ... weiter lesen
Steuerrecht
Säumniszuschlag auch bei pünktlicher Bezahlung der Steuer
München (jur). Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Denn bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az: VII R 71/11). Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist, so die Münchener Richter in ihrer Entscheidung vom 28. August 2012. Das Finanzamt erhebt von Steuerpflichtigen bei zu später Zahlung von Steuerschulden einen Säumniszuschlag in Höhe von einen Prozent für jeden angefangenen Monat. In der ... weiter lesen
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