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Umsatzsteuer
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Michael Staudenmayer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Umsatzsteuer
Steuerrecht
Keine volle Absetzbarkeit von Taxifahrten zur Arbeit
München. Die Fahrten mit dem Taxi zur Arbeit sind als Wege- und Werbungskosten nicht voll steuerlich abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof München (BFH) hat mit Urteil vom Donnerstag, 3. November 2022 entschieden, dass Taxen steuerlich nicht als „öffentliche Verkehrsmittel“ gelten (Az.: VI R 26/20). Die Finanzämter müssen danach auch bei Taxifahrten nur die übliche Entfernungspauschale anerkennen.
Hintergrund der Kontroverse ist, dass der Taxiverkehr teilweise dem öffentlichen Personennahverkehr zugerechnet wird. Auch dort gibt es keine Vertragsfreiheit, da die Preise staatlich reguliert werden und Fahrer Kunden nicht einfach abweisen dürfen.
Der Geschäftsführer eines Kaufhauses in Thüringen wollte davon steuerlich profitieren. Er lebt in einem kleinen Ort, der sieben Kilometer von seinem Arbeitsplatz ... weiter lesen
Steuerrecht
Reparaturkosten für falsch betanktes Auto nicht als Werbungskosten absetzbar
München (jur). Fallen außergewöhnliche Kfz-Kosten auf dem Weg zur Arbeit an, etwa eine falsche Pkw-Betankung, können Arbeitnehmer diese nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. „Sämtliche Aufwendungen“ sind bereits von der Entfernungspauschale abgedeckt, die jeder Arbeitnehmer für seinen Arbeitsweg steuermindernd geltend machen kann, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 25. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VI R 29/13).
Die Münchener Richter wiesen damit einen Arbeitnehmer aus Niedersachsen ab. Er hatte 2009 auf dem Arbeitsweg seinen Diesel-Pkw falsch mit Benzin betankt. Bei der Weiterfahrt kam es zu einem Motorschaden. Die Kfz-Versicherung zahlte die Reparaturkosten in Höhe von gut 4.200 Euro wegen der Sorgfaltspflichtverletzung nicht. ... weiter lesen
Steuerrecht
Keine Zweitwohnungssteuer bei leerstehender Wohnung
Leipzig (jur). Für eine leerstehende Wohnung müssen die Besitzer keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Kommunen dürfen die Steuer nur verlangen, wenn die Besitzer oder Angehörige die Wohnung nutzen, urteilte am Mittwoch, 15. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 9 C 5.13). Eine Wohnung, die als sogenanntes Betongeld ausschließlich als Kapitalanlage vorgehalten wird, bleibt danach steuerfrei.
Im Streitfall geht es um eine Wohnung mit 50 Quadratmetern in Feldafing am Starnberger See. Sie wurde bis 2004 von der Schwiegermutter des Eigentümers bewohnt und steht seitdem nachweislich leer.
Die Gemeinde Feldafing verlangte nun Zweitwohnungssteuer. Dagegen wehrte sich der Eigentümer. Die Wohnung werde nachweislich nicht für private Zwecke als Zweitwohnung genutzt. Sie ... weiter lesen
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