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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Steuerverfahrensrecht
Steuerrecht
Alleinerziehenden-Freibetrag schon im Jahr der Trennung
München (jur). Ein getrennt lebender, aber noch nicht geschiedener Ehepartner kann für die alleinige Erziehung der Kinder eine sofortige steuerliche Entlastung verlangen. Ab dem Zeitpunkt der Trennung kann ihm der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zustehen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 17. März 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 17/20). Voraussetzung ist danach, dass das Ehepaar steuerlich getrennt veranlagt wird und dass keine andere volljährige Person die Haushalts- und Erziehungsgemeinschaft stützt.
Nach den steuerlichen Vorschriften können Alleinerziehende wegen ihrer regelmäßig höheren Lebensführungskosten neben dem gegebenenfalls hälftigen Kinderfreibetrag von 2.730 Euro und dem hälftigen Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den ... weiter lesen
Steuerrecht
Säumniszuschlag auch bei pünktlicher Bezahlung der Steuer
München (jur). Bezahlen Steuerpflichtige ihre Steuerschulden per Scheck, können auch bei einer noch pünktlichen Abbuchung Säumniszuschläge vom Finanzamt fällig werden. Denn bei einer Scheckeinreichung gilt der Betrag erst nach drei Tagen generell als gutgeschrieben, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az: VII R 71/11). Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung bereits vorher und damit pünktlich auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist, so die Münchener Richter in ihrer Entscheidung vom 28. August 2012. Das Finanzamt erhebt von Steuerpflichtigen bei zu später Zahlung von Steuerschulden einen Säumniszuschlag in Höhe von einen Prozent für jeden angefangenen Monat. In der ... weiter lesen
Steuerrecht
Bundesfinanzhof begrenzt Absetzbarkeit der Zweitwohnungsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter dem Aktenzeichen VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfällt, innerhalb des Höchstbetrags von 1.000 Euro pro Monat für Unterkunftskosten liegt und somit nicht über diesen Betrag hinaus als Werbungskosten abgezogen werden kann.
Münchnerin mit Zweitwohnung scheitert vor BFH wegen Höchstbetragsgrenze
Die Fallkonstellation betraf eine Klägerin, die in München aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Zweitwohnung innehatte. Sie zahlte für diese Wohnung Zweitwohnungsteuern in Höhe von 896 Euro bzw. 1.157 Euro in den strittigen Jahren.
Zusätzlich entstanden ihr für die Wohnung Kosten von über 12.000 Euro jährlich, welche sie als notwendige Mehrkosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend ... weiter lesen
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