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Ein Krankenhauskoch kann durch eine Impfung im Betrieb unfallversichert sein, so entschied der 2. Senat des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 3/22 R ). Gastronomieleiter klagt: Fieberschübe nach betrieblicher Impfung Der Kläger arbeitete als Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche, angestellt bei einer Catering-GmbH. Auf Einladung der Krankenhausverwaltung ließ er sich gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) impfen. Jahre nach der Impfung entwickelte er Fieberschübe, die er auf die Impfung zurückführte. Die beklagte Berufsgenossenschaft sowie die Vorinstanzen lehnten eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Impfung als Arbeitsunfall möglich Das Bundessozialgericht entschied zugunsten des Klägers und verwies den Fall an das Landessozialgericht zurück. Eine planmäßig und freiwillig...
weiter lesenEltern von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre Kinder nach Begründung eines Beamtenverhältnisses erzogen haben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Lehrerin aus Meschede entschieden, die ihren im Jahre 1988 geborenen Sohn nach der Verbeamtung im selben Jahr überwiegend betreute. Die Lehrerin hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund auf Vormerkung einer weiteren Kindererziehungszeit verklagt, weil das Beamtenrecht lediglich einen sechsmonatigen ruhegehaltsfähigen Erziehungsurlaub vorgesehen habe. Nur mit der zwölfmonatigen Kindererziehungszeit erfülle sie die fünfjährige Wartezeit für eine Altersrente aus der gesetzlichen...
weiter lesenKassel (jur). Werden frischgebackene Eltern von der Arbeit bei voller Gehaltszahlung freigestellt, können sie noch zusätzlich Elterngeld erhalten. Der Elterngeldanspruch geht nur dann verloren, wenn die volle Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Montag, 5. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az.: B 10 EG 7/11 R). Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Eltern Elterngeld erhalten, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, sie es selbst betreuen und „keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben“. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei nicht 30 Wochenstunden übersteigen. Für die Elterngeldberechnung ist das durchschnittliche Einkommen...
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