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Rechtsanwalt ExistenzminimumDas Behindertenrecht ist kein einheitliches, in sich geschlossenes Rechtsgebiet, dem eine einheitliche Gesetzesmaterie zugrunde liegt. Das Behindertenrecht setzt sich aus ganz unterschiedlichen Regelungen zusammen. Das Behindertenrecht umfasst dabei Regelungen, die der besonderen Situation behinderter Menschen Rechnung tragen sollen um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Alltag und im Berufsleben zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
Ein wesentliches Gesetz des Behindertenrechts ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Regelungsgegenstand des BGG ist beispielsweise, dass der Neu- bzw. Umbau von öffentlichen Gebäuden (Behörden) barrierefrei gestaltet werden müssen. Regelungen des Behindertenrechts finden sich aber generell verteilt über Rechtsgebiete wie das Sozialrecht, aber auch im Arbeitsrecht. Auch im Strafrecht können sich Regelungen des Behindertenrechts finden. In der Regel wird allerdings ein Fachanwalt für Sozialrecht oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner für Fragen des Behindertenrechts sein.
Recht der Schwerbehinderten
Im Rahmen des Behindertenrechts wird unterschieden zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Diese Differenzierung wird im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) getroffen. Die Unterscheidung wird dabei nach dem Grad der Behinderung (GdB) getroffen. Liegt eine Behinderung von mehr als 50% vor spricht das Gesetz von Schwerbehinderung. Die Entscheidung über den Grad der Behinderung obliegt einer Behörde, meist dem jeweils zuständigen Versorgungsamt. Wir der Status „schwerbehindert“ auf Antrag des Betroffenen festgestellt erhalten Betroffene z. B. auch einen Schwerbehindertenausweis.
Gleichberechtigung und Sonderstellung
Behinderungen und Schwerbehinderungen haben vor allem auch im Arbeitsrecht erhebliche Auswirkungen – für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber. So ist es z. B. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, umgangssprachlich „Antidiskriminierungsgesetz“) nicht erlaubt, dass ein Mensch wegen seiner Behinderung (auch chronische Erkrankungen!) diskriminiert wird. Andererseits enthält das SGB IX z. B. Regelungen zur Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt: So existieren Unterstützungsmaßnahmen um einen Arbeitsplatz zu finden, teilweise werden Arbeitgeber bei der Finanzierung des Arbeitsplatzes für einen Schwerbehinderten unterstützt. Zuletzt existieren auch Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Bereich Kündigungsschutz.
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Eltern von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre Kinder nach Begründung eines Beamtenverhältnisses erzogen haben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Lehrerin aus Meschede entschieden, die ihren im Jahre 1988 geborenen Sohn nach der Verbeamtung im selben Jahr überwiegend betreute. Die Lehrerin hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund auf Vormerkung einer weiteren Kindererziehungszeit verklagt, weil das Beamtenrecht lediglich einen sechsmonatigen ruhegehaltsfähigen Erziehungsurlaub vorgesehen habe. Nur mit der zwölfmonatigen Kindererziehungszeit erfülle sie die fünfjährige Wartezeit für eine Altersrente aus der gesetzlichen...
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Kassel (jur). Bescheide von Sozialbehörden sind auch „ab Bekanntgabe“ beim Empfänger wirksam. Es ist nicht erforderlich, dass ein Versorgungsamt für die Herabsetzung eines Grades der Behinderung (GdB) ein konkretes Datum nennt, ab wann dies gelten soll, urteilte am Donnerstag, 15. Juni 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 9 SB 3/22 R). Nach einer Krebserkrankung hatte das Versorgungsamt dem aus dem Land Brandenburg stammenden Kläger einen GdB von 80 zuerkannt. Nach Ende der sogenannten Heilungsbewährung, bei einer Krebserkrankung sind dies regelmäßig fünf Jahre, wird noch einmal geprüft, ob die Voraussetzungen für einen GdB weiter bestehen. Bei dem Kläger stellte die Behörde letztlich eine gesundheitliche Besserung fest. Es bestehe nur noch ein GdB von 20. Dies sollte „ab...
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Kassel (jur). Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann von Sozialbeiträgen befreit, wenn sie klar auf den Grundlohn bezogen berechnet sind. Das hat am Mittwoch, 7. Mai 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt (Az.: B 12 R 18/11 R). Danach werden Sozialbeiträge fällig, wenn der Arbeitnehmer durch Verrechnung mit einem variablen Grundlohn in der Summe immer Anspruch auf denselben Stundensatz hat. Eine entsprechende Buchhaltungs-Software wird nach Angaben ihres Herstellers bundesweit von weit über 300 Arbeitgebern genutzt, insbesondere in der Gastronomie. Der gleichbleibende Gesamtlohn soll vermeiden, dass Arbeitnehmer wegen der besseren Bezahlung in die Sonntags- und Nachtstunden drängen. Konkret verdiente ein Koch in München 2003 einen...
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