Das Behindertenrecht ist kein einheitliches, in sich geschlossenes Rechtsgebiet, dem eine einheitliche Gesetzesmaterie zugrunde liegt. Das Behindertenrecht setzt sich aus ganz unterschiedlichen Regelungen zusammen. Das Behindertenrecht umfasst dabei Regelungen, die der besonderen Situation behinderter Menschen Rechnung tragen sollen um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Alltag und im Berufsleben zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
Ein wesentliches Gesetz des Behindertenrechts ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Regelungsgegenstand des BGG ist beispielsweise, dass der Neu- bzw. Umbau von öffentlichen Gebäuden (Behörden) barrierefrei gestaltet werden müssen. Regelungen des Behindertenrechts finden sich aber generell verteilt über Rechtsgebiete wie das Sozialrecht, aber auch im Arbeitsrecht. Auch im Strafrecht können sich Regelungen des Behindertenrechts finden. In der Regel wird allerdings ein Fachanwalt für Sozialrecht oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner für Fragen des Behindertenrechts sein.
Recht der Schwerbehinderten
Im Rahmen des Behindertenrechts wird unterschieden zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Diese Differenzierung wird im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) getroffen. Die Unterscheidung wird dabei nach dem Grad der Behinderung (GdB) getroffen. Liegt eine Behinderung von mehr als 50% vor spricht das Gesetz von Schwerbehinderung. Die Entscheidung über den Grad der Behinderung obliegt einer Behörde, meist dem jeweils zuständigen Versorgungsamt. Wir der Status „schwerbehindert“ auf Antrag des Betroffenen festgestellt erhalten Betroffene z. B. auch einen Schwerbehindertenausweis.
Gleichberechtigung und Sonderstellung
Behinderungen und Schwerbehinderungen haben vor allem auch im Arbeitsrecht erhebliche Auswirkungen – für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber. So ist es z. B. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, umgangssprachlich „Antidiskriminierungsgesetz“) nicht erlaubt, dass ein Mensch wegen seiner Behinderung (auch chronische Erkrankungen!) diskriminiert wird. Andererseits enthält das SGB IX z. B. Regelungen zur Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt: So existieren Unterstützungsmaßnahmen um einen Arbeitsplatz zu finden, teilweise werden Arbeitgeber bei der Finanzierung des Arbeitsplatzes für einen Schwerbehinderten unterstützt. Zuletzt existieren auch Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Bereich Kündigungsschutz.
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