Das Rentenversicherungsrecht ist ein Teil des Rentenrechts und umfasst alle Regelungen, die die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung betreffen. Die Rentenversicherung ist eine wesentliche Säule des Sozialversicherungssystems in Deutschland und findet ihre gesetzlichen Grundlagen im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Es gibt zahlreiche Regelungen, wann jemand einen Anspruch auf Auszahlung einer Rente hat, welcher von der gesetzlichen Rentenversicherung abgedeckt ist. Bei Rechtsfragen zum Rentenversicherungsrecht berät ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Die verschiedenen Arten der Rente
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen verschiedenen Rentenarten differenziert: Die wohl wichtigste Rente ist die Altersrente, die ausbezahlt wird, wenn jemand ein bestimmtes Alter erreicht. Daneben sind noch die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsminderungsrente oder auch die Erwerbsunfähigkeitsrente („Frührente“) zu nennen.
Voraussetzung für den Bezug einer Rente im Versicherungsfall ist die Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung. Diese kann sich entweder aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder aus einer freiwilligen Mitgliedschaft eines Selbstständigen. Wenn ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht hat, bekommt er seine monatliche Altersrente ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine frühere Auszahlung möglich.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet im Falle eines Unfalls oder längerer Krankheit verschiedene Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation anbieten. In vielen Fällen werden dem arbeitsunfähigen Versicherungsmitglied stationäre oder ambulante Behandlungen, Reisekosten oder Wohnungshilfen von der Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Durch diese Maßnahmen soll eine Erwerbsminderungsrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente vermieden werden. Stattdessen soll eine Wiedereingliederung in den Beruf erfolgen. Gelingt dies und der Versicherte nimmt wieder eine berufliche Tätigkeit auf, endet die Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
München (jur). Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit müssen die gesetzlichen Krankenkassen gegebenenfalls auch für Arzneimittel aufkommen, die für die jeweilige Behandlung nicht zugelassen sind. Im Zweifel überwiege das „Rechtsgut Leben“ gegenüber den Kosteninteressen der Krankenkasse, heißt es in einem am Dienstag, 30. April 2013, bekanntgegebenen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) in München (Az.: L 5 KR 102/13 B ER). Es gab damit im Eilverfahren einem krebskranken Mann gegen seine Kasse recht. Der 46-Jährige hatte einen bösartigen Hirntumor, der sich operativ nicht entfernen ließ. Auch Bestrahlung und Chemotherapie hatten den Tumor nicht stoppen können. Als letzte Chance, den tödlichen Verlauf vielleicht doch noch zu stoppen,...
weiter lesenKassel (jur). In einem Wohnheim untergebrachte psychisch kranke Ausländer können vom Sozialhilfeträger die Kostenerstattung für die Beschaffung eines neuen Passes beanspruchen. Die vom Heimatland erhobenen Gebühren für die Ausstellung eines neuen Passes sind dem „weiteren notwendigen Lebensunterhalt“ zuzuordnen und nicht aus dem Taschengeld, welches der Bewohner als Barbetrag erhält, zu bezahlen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 9. Dezember 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 8 SO 11/20 R). Damit bekam der heute 44-jährige türkische Kläger von den obersten Sozialrichtern recht. Der Mann hatte infolge Drogenkonsums eine Schizophrenie entwickelt. Seit dem 12. Oktober 2009 steht er unter Betreuung. Er verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Vom...
weiter lesenKassel (jur). Wohnsitzlose benötigen weder eine Postanschrift, noch müssen sie telefonisch erreichbar sein, um Bürgergeld zu erhalten. Das geht aus rechtlichen Hinweisen des Bundessozialgerichts (BSG) hervor, die die Kasseler Richter zu einem am Mittwoch, 20. September 2023, geschlossenen gerichtlichen Vergleich gegeben haben (Az.: B 4 AS 12/22 R). Wenn der Obdachlose über keinerlei Kontaktmöglichkeiten verfügt, reicht es danach auch nach heutiger Rechtslage aus, dass er sich gegebenenfalls werktäglich beim Jobcenter nach Post erkundigt. Geklagt hatte ein Obdachloser aus Stuttgart. Briefe des Jobcenters hatte er früher bei der dortigen Kasse abgeholt. 2020 teilte das Jobcenter ihm mit, dass dies nicht mehr möglich sei. Weil die postalische Erreichbarkeit eine „Leistungsvoraussetzung“ sei, müsse er sich...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung: