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Kassel. Bei einem betrieblichen Fußballturnier greift nur dann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn alle Beschäftigten „erkennbar“ teilnehmen können. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied in einem Mittwoch, 29. Juni 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 2 U 8/20 R), dass dies bei einem Turnier „für alle fußballinteressierten Mitarbeiter“ nicht erfüllt ist. Auch wenn das Fußballturnier im Programm für das betriebliche Gesundheitsmanagement aufgeführt wurde, begründe dies noch keinen Unfallschutz. Für einen rheinland-pfälzischer Fußballfreund bestehen danach keine Ansprüche auf Entschädigungsleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Sein Arbeitgeber hatte zu einem betriebsinternen „Team Cup“ eingeladen. Von den rund 1.600 Mitarbeitern nahmen 60 bis 70...
weiter lesenNicht alle Eltern können ihrem Kind einen Computer oder Tablet zur Verfügung stellen. Das gilt besonders für Hartz IV-Empfänger. Unter Umständen muss das Jobcenter die Kosten hierfür übernehmen. Da viele deutsche Schulen über keine hinreichende digitale Ausstattung mit Laptop, PC und Tablet verfügen, haben es insbesondere Kinder von Hartz IV Beziehern schwer. Denn ihren Eltern fällt es schwer, die hohen Kosten für ein neues Gerät in dreistelliger Höhe aufzubringen. Inwieweit der noch nicht endgültig umgesetzte Digitalpakt Schule eine Verbesserung bringt, bleibt abzuwarten. Umso interessanter ist die Frage, ob nicht das Jobcenter die Kosten hierfür übernehmen muss. Jobcenter muss Kosten für Laptop einer Schülerin übernehmen...
weiter lesenKassel (jur). Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann von Sozialbeiträgen befreit, wenn sie klar auf den Grundlohn bezogen berechnet sind. Das hat am Mittwoch, 7. Mai 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt (Az.: B 12 R 18/11 R). Danach werden Sozialbeiträge fällig, wenn der Arbeitnehmer durch Verrechnung mit einem variablen Grundlohn in der Summe immer Anspruch auf denselben Stundensatz hat. Eine entsprechende Buchhaltungs-Software wird nach Angaben ihres Herstellers bundesweit von weit über 300 Arbeitgebern genutzt, insbesondere in der Gastronomie. Der gleichbleibende Gesamtlohn soll vermeiden, dass Arbeitnehmer wegen der besseren Bezahlung in die Sonntags- und Nachtstunden drängen. Konkret verdiente ein Koch in München 2003 einen...
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