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Anwalt Sozialrecht WuppertalDarmstadt. Sozialhilfeempfänger dürfen gegenüber Arbeitslosengeld-II-Empfängern bei der Berücksichtigung angemessener Miet- und Heizkostenübernahmen nicht benachteiligt werden. Das Sozialgericht Hessen (LSG) hat in seinem am Dienstag, den 15.03.2022, verkündeten Urteil entschieden, dass sich wie bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern die Kosten für Unterkunft und Heizung nach einer Gesamtangemessenheitsgrenze orientieren müssen (Az.: L 4 SO 143/19). Die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wurde von den Richtern in Darmstadt jedoch zugelassen. Im streitigen Fall bewohnten der Kläger und seine Ehefrau eine 78 Quadratmeter große Wohnung im Landkreis Kassel. Er war zunächst in Bezug von Hartz-IV-Leistungen. Außerdem zahlte das Jobcenter monatlich 322 Euro Kaltmiete und 121 Euro Heizkosten. Als der Mann...
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Celle. Jungen Menschen soll durch die Rückforderung von Leistungen der Grundsicherung nicht die Zukunft verbaut werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat in einem am Montag, den 20. Februar 2023, bekannt gegebenen Urteil entschieden, dass die Rückforderung von über 51.000 Euro aufgrund eines bereits seit mehreren Jahren zurückliegenden „sozialwidrigen Verhaltens“ gegen das Übermaßverbot verstößt (Az.: L 11 AS 346/22). Der Kläger ist heute 30 Jahre alt und hat nach der Schule eine Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik angefangen. Im Februar 2012 hat er seinen Arbeitsplatz unerlaubt verlassen, kurze Zeit später und fehlte zwei Wochen ohne Entschuldigung. Der Arbeitgeber kündigte ihm dann fristlos am 16. März 2012. Nach der Sperrzeit erhielt er zunächst Arbeitslosengeld I...
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Kassel (jur). Eine Schwangerschaft während der Arbeitslosigkeit und eine damit einhergehende berufliche Einschränkung begründet kein höheres Elterngeld. Betroffene Frauen können nicht verlangen, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit während ihrer Schwangerschaft bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden, urteilte am Donnerstag, 9. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 10 EG 1/22 R). Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für die Bemessung des Elterngeldes regelmäßig die Erwerbseinkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Maßgeblich sind die Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger Tätigkeit. Eine Ausnahme gibt es für erwerbstätige Frauen, für die wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ein Beschäftigungsverbot erteilt...
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