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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohngeld
Sozialrecht
Wer zu spät kommt, kann noch Hartz IV erhalten
Kassel (jur). Wenn Hartz-IV-Aufstockern mit einer selbstständigen Tätigkeit ihre Leistungen wegen verspätet eingereichter Unterlagen gestrichen wurden, können sie diese mit einer Klage noch retten. Reichen sie im Gerichtsverfahren die Angaben zu ihren Betriebseinnahmen und -ausgaben nach, besteht kein Grund mehr, die Hilfeleistung wegen einer Verletzung der Mitwirkungspflicht zu versagen, urteilte am Dienstag, 29. November 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 64/21 R).
Üblicherweise erhalten selbstständige Hartz-IV-Aufstocker wegen unregelmäßiger Einkünfte erst einmal nur vorläufig Arbeitslosengeld II. Beim Jobcenter müssen sie zunächst eine Prognose über ihre betrieblichen Einnahmen abgeben. Legen sie später die tatsächlichen Betriebseinnahmen und -ausgaben vor, kann die Behörde ... weiter lesen
Sozialrecht
Wirksamkeit von Bescheiden „ab Bekanntgabe“ ist ausreichend klar
Kassel (jur). Bescheide von Sozialbehörden sind auch „ab Bekanntgabe“ beim Empfänger wirksam. Es ist nicht erforderlich, dass ein Versorgungsamt für die Herabsetzung eines Grades der Behinderung (GdB) ein konkretes Datum nennt, ab wann dies gelten soll, urteilte am Donnerstag, 15. Juni 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 9 SB 3/22 R).
Nach einer Krebserkrankung hatte das Versorgungsamt dem aus dem Land Brandenburg stammenden Kläger einen GdB von 80 zuerkannt. Nach Ende der sogenannten Heilungsbewährung, bei einer Krebserkrankung sind dies regelmäßig fünf Jahre, wird noch einmal geprüft, ob die Voraussetzungen für einen GdB weiter bestehen.
Bei dem Kläger stellte die Behörde letztlich eine gesundheitliche Besserung fest. Es bestehe nur noch ein GdB von 20. Dies sollte „ab ... weiter lesen
Sozialrecht
Jobcenter-Darlehen bei Mietrückständen durch BSG erleichtert
Kassel. Für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen mit Mietrückständen ist es künftig einfacher, vom Jobcenter ein Darlehen zu bekommen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch, den 13. Juli 2022, entschieden, dass dafür ein förmlicher Antrag nicht erforderlich ist (Az.: B 7/14 AS 52/21 R). Es reiche aus, darüber zu informieren, dass eine Wohnungskündigung droht. Sollten Bekannte privat aushelfen, geht der Anspruch auf ein Jobcenter-Darlehen auch nicht automatisch verloren.
Eine alleinstehende Hartz-IV-Bezieherin aus Bremen hatte Klage eingelegt. Hartz-IV-Leistungen bekam sie bis Ende Januar und dann wieder ab Juni 2015. Die vier dazwischenliegenden Monate blieb sie ihre monatliche Warmmiete in Höhe von 355 Euro schuldig. Als der Vermieter ihr dann im August 2015 mit Kündigung drohte, verständigte sie ... weiter lesen
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