Rechtsanwalt Pflegegutachten - Anwalt für Pflegegutachten finden!
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Pflegegutachten
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Bei einem Pflegegutachten handelt es sich um ein Gutachten, das der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einer Person dient. Das Pflegegutachten ist die Basis für Leistungen aus der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Das Gutachten wird aufgrund eines zuvor angemeldeten Hausbesuches erstellt. Im Rahmen dieses Besuches wird geprüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Anhand dieses Gutachtens werden pflegebedürftige Personen in unterschiedliche Pflegestufen eingeteilt. Diese Pflegestufen sind Grundlage für den Erhalt der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in unterschiedlicher Höhe.
Antrag und Begutachtung
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten zu können, muss ein Antrag der versicherten Person bei der Pflegekasse oder der privaten Krankenversicherung gestellt werden. In der Folge wird im Falle einer gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Pflegegutachten erstellt. Bei privat versicherten Antragstellern übernimmt die Prüfung der Pflegebedürftigkeit eine private Gesellschaft, die das Pflegegutachten nach den gleichen Maßstäben wie der MDK erstellt. Probleme bei der Beurteilung und Einstufung von pflegebedürftigen Personen entstehen regelmäßig bei Personen, die unter Alzheimer bzw. unter Demenz leiden, körperlich aber kaum beeinträchtigt sind.
Die Leistungen, die aufgrund des Pflegegutachtens und der Einstufung und Pflegestufen erbracht werden, können auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Einstufung in Pflegestufen oftmals einen gewisse Zeit in Anspruch nimmt und/ oder einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden muss.
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