Bei einem Pflegegutachten handelt es sich um ein Gutachten, das der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einer Person dient. Das Pflegegutachten ist die Basis für Leistungen aus der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Das Gutachten wird aufgrund eines zuvor angemeldeten Hausbesuches erstellt. Im Rahmen dieses Besuches wird geprüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Anhand dieses Gutachtens werden pflegebedürftige Personen in unterschiedliche Pflegestufen eingeteilt. Diese Pflegestufen sind Grundlage für den Erhalt der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in unterschiedlicher Höhe.
Antrag und Begutachtung
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten zu können, muss ein Antrag der versicherten Person bei der Pflegekasse oder der privaten Krankenversicherung gestellt werden. In der Folge wird im Falle einer gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Pflegegutachten erstellt. Bei privat versicherten Antragstellern übernimmt die Prüfung der Pflegebedürftigkeit eine private Gesellschaft, die das Pflegegutachten nach den gleichen Maßstäben wie der MDK erstellt. Probleme bei der Beurteilung und Einstufung von pflegebedürftigen Personen entstehen regelmäßig bei Personen, die unter Alzheimer bzw. unter Demenz leiden, körperlich aber kaum beeinträchtigt sind.
Die Leistungen, die aufgrund des Pflegegutachtens und der Einstufung und Pflegestufen erbracht werden, können auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Einstufung in Pflegestufen oftmals einen gewisse Zeit in Anspruch nimmt und/ oder einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden muss.
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Celle. Im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung haben Menschen mit Behinderungen ein weitgehendes Wunsch- und Wahlrecht bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. So darf beispielsweise eine Krankenkasse einen Rollstuhlfahrer nicht auf einen Elektrorollstuhl verweisen, wenn dieser sich ein elektrisch unterstütztes Rollstuhlzuggerät wünscht, das für die Fortbewegung ebenso geeignet ist, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle in einem am Montag, 10. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 16 KR 421/21). Im streitigen Fall handelte es sich um einen 49-jährigen querschnittsgelähmten Rollstuhlfahrer, der zuvor zusätzlich zu seinem Aktivrollstuhl ein mechanisches Zuggerät, ein sogenanntes Handbike, von einer Krankenkasse bekommen hatte. Als seine Kräfte schwächer wurden und seine...
weiter lesenSchleswig (jur). Frauen können wegen eines vorübergehenden Haarverlustes infolge einer Chemotherapie regelmäßig keine Echthaarvollperücke auf Krankenkassenkosten verlangen. Auch wenn Kahlköpfigkeit bei Frauen eine entstellende Wirkung hat und die gesetzliche Krankenkasse damit zur Kostenübernahme eines Haarersatzes verpflichtet ist, besteht damit noch kein Anspruch auf eine Echthaarperücke, entschied das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig in einem am Dienstag, 17. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: L 10 KR 44/21). Mit Blick auf das von den Krankenkassen einzuhaltende Wirtschaftlichkeitsgebot sei bei einem vorübergehenden Haarverlust ein Haarersatz aus Kunsthaar ausreichend. Im konkreten Fall musste die Klägerin sich wegen einer Brustkrebserkrankung einer Chemo-...
weiter lesenKassel. Rentenberater dürfen für ihre Kunden das Verfahren zur Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Zuerkennung von Merkzeichen einleiten. Dabei handelt es sich nicht um eine unzulässige Rechtsberatung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, den 26. August 2022 bekannt gegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 9 SB 5/20 R) entschieden hat. Das Gericht gab damit einem zugelassenen Rentenberater aus Baden-Württemberg recht. 2017 beantragte er eine Neufeststellung des GdB für eine Mandantin sowie die Zuerkennung verschiedener Merkzeichen zum Ausgleich der Behinderung. Das zuständige Landratsamt lehnte einen Bescheid zu diesem Antrag ab, da der Kläger Rentenberater einen derartigen Antrag gar nicht stellen dürfe. Nach gegenteiligen Urteilen der Vorinstanzen war der...
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