Die Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland und unterteilt sich in die private Krankenversicherung und in die gesetzliche Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt, dass jede Person in Deutschland Mitglied einer Krankenversicherung sein muss. Die allgemeine Krankenversicherungspflicht ist Grund dafür, dass eine Krankversicherung zur Aufnahme einer Person verpflichtet sein kann.
Das Krankversicherungsrecht enthält alle wesentlichen Vorschriften zur Ausgestaltung der Krankversicherungen. Das wichtigste Regelungswerk ist das Sozialgesetzbuchs V (SGB V) und wird durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ergänzt. In Rechtsfragen zum Thema Krankenversicherung berät ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Gesetzliche Krankenversicherung
Vor allem Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und Rentner sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Selbständigen steht die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Bei der Entscheidung für eine Krankenkasse ist jeder Bürger frei und kann zwischen diversen Institutionen wählen.
Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern. Dabei haben alle in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Personen den gleichen Anspruch auf Leistung, der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds. Somit sind zwar die Leistungen für alle Versicherten gleich, allerdings können sich die jeweiligen Mitgliedsbeiträge deutlich unterscheiden. Der Grund hierfür ist das Solidaritätsprinzip, bei dem die zu versichernden Erkrankungsrisiken von allen Mitgliedern der jeweiligen Krankenkasse gemeinsam getragen werden.
Private Krankenversicherung
In einer privaten Krankenversicherung sind vor allem Selbständige und Beamte versichert sowie Arbeitnehmer, deren Einkommenshöhe einen gewissen Betrag übersteigt und die dadurch keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen. Ebenso wie für die gesetzliche Krankenversicherung trifft auch die privaten Krankenkassen eine Aufnahmepflicht. Hierfür haben viele private Krankenkassen sogenannte Basistarife eingerichtet. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht zudem die Möglichkeit, Leistungen einer privaten Krankenkasse durch spezielle Zusatzversicherungen in Anspruch zu nehmen.
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Essen. Bei einem Zelt auf einem Campingplatz handelt es sich um eine Unterkunft. Von Jobcentern sind daher die Kosten für den Stellplatz als „Koster der Unterkunft“ zu erstatten. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in Essen in einem am Freitag, 1. April 2022 bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: L 19 AS 1201/ 21). Damit gab es einem Arbeitslosen aus Bonn recht. Er war nach einem längeren Krankenhausaufenthalt vorübergehend ohne Wohnung. Also mietete er von Juni bis September auf einem Campingplatz einen Zeltplatz und wohnte da in einem Zelt. Vom Campingplatzbetreiber wurde dafür insgesamt 1.100 Euro in Rechnung gestellt. Diese Kosten wollte das Jobcenter Rhein-Sieg jedoch nicht tragen. Bei einem Zelt handele es sich nicht um eine Unterkunft. Die Kosten für den Stellplatz seien daher...
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