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Berlin (jur). Von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Hartz-IV-Aufstocker können eine private Altersvorsorge nur begrenzt von ihrem anzurechnenden Einkommen abziehen. Nach einem am Mittwoch, 27. Juli 2022, veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin ist der Abzug auf den fiktiven einkommensabhängigen Rentenbeitrag begrenzt; bei niedrigen Einkünften gilt der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, derzeit 83,70 Euro monatlich (Az.: S 123 AS 5265/20). Der Kläger hatte im Streitzeitraum einen Minijob mit Einkünften in Höhe von monatlich 450 Euro. Seine Arbeitgeberin führte monatlich 16,20 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Weil sein Einkommen für den Lebensunterhalt nicht reichte, erhielt er aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Dabei werden die Einkünfte nach bestimmten Regeln...
weiter lesenEltern von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre Kinder nach Begründung eines Beamtenverhältnisses erzogen haben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Lehrerin aus Meschede entschieden, die ihren im Jahre 1988 geborenen Sohn nach der Verbeamtung im selben Jahr überwiegend betreute. Die Lehrerin hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund auf Vormerkung einer weiteren Kindererziehungszeit verklagt, weil das Beamtenrecht lediglich einen sechsmonatigen ruhegehaltsfähigen Erziehungsurlaub vorgesehen habe. Nur mit der zwölfmonatigen Kindererziehungszeit erfülle sie die fünfjährige Wartezeit für eine Altersrente aus der gesetzlichen...
weiter lesenChemnitz. Empfänger von Hartz IV müssen vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlte Urlaubsabgeltung in voller Höhe an das Jobcenter abführen. Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz hat in einem am Mittwoch, 2. November 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: L 7 AS 1023/18) entschieden, dass die Erwerbstätigenfreibeträge bei der Anrechnung als Einkommen nicht zu berücksichtigen sind. Damit wurde eine alleinerziehende Mutter aus dem Erzgebirgskreis abgewiesen. Von August 2014 bis Juli 2016 war sie im Verkehrszentrum Stollberger Land beschäftigt. Von November 2015 bis Juli 2016 war sie dann zuletzt für neun Monate krank. Mutter und Kind erhielten ab August 2016 Hartz-IV-Leistungen. In diesem Monat zahlte der ehemalige Arbeitgeber 1.218 Euro für nicht genommenen Urlaub in den Jahren 2015 und 2016. Das...
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