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Darmstadt (jur). Eine vergrößerte männliche Brust wirkt regelmäßig nicht entstellend und kann daher nicht auf Krankenkassenkosten operativ verkleinert werden. Bestehen bei dem Mann wegen seiner vergrößerten Brust psychische Beschwerden, müssen diese vielmehr im Rahmen einer Psychotherapie behandelt werden, entschied das Sozialgericht Darmstadt in einem kürzlich veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 21. Juli 2023 (Az.:S 13 KR 211/21). Damit wurde die Klage eines 1986 geborenen Mannes auf Kostenübernahme für eine beidseitige Brustverkleinerung abgelehnt. Der Mann hatte angegeben, dass er wegen seiner deutlich vergrößerten Brust psychisch beeinträchtigt sei und er massive Schmerzen habe. Laut ärztlichem Attest beträgt das Gewicht des zu entfernenden Brustgewebes 200 Gramm. Bei dem Kläger...
weiter lesenKassel (jur). Sichert das Jobcenter in einer Eingliederungsvereinbarung einem Arbeitslosen finanzielle Hilfe für den Lebensunterhalt zu, ist solch eine Zusage nichtig und rechtlich nicht bindend. Denn in einer Eingliederungsvereinbarung dürfen nur Eingliederungsleistungen und nicht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts geregelt werden, urteilte am Mittwoch, 2. April 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 26/13 R). Auch wenn das Jobcenter in der Vereinbarung Zusagen für entsprechende Leistungen gegeben hat, ist die Behörde bei solch einem offensichtlichen und schwerwiegenden Fehler nicht daran gebunden, so der 4. Senat. Geklagt hatte ein psychisch kranker und mittlerweile erwerbsunfähiger Mann aus Hamburg, der zunächst für ein Semester an einer...
weiter lesenKonstanz (jur). Die vielen Coronainfektionen stehen der Anerkennung einer solchen Infektion als Arbeitsunfall nicht generell entgegen. Die Hürden hierfür sind aber hoch, wie aus einem am Freitag, 16. September 2022, schriftlich verkündeten Urteil des Sozialgerichts (SG) Konstanz hervorgeht (Az.: S 1 U 452/22). Danach reicht die zeitliche Nähe zur Infektion eines Kollegen nicht aus, wenn die Arbeitnehmerin beispielsweise auch für ihre Familie eingekauft hat. Die Klägerin ist Industriekauffrau in einem Handwerksbetrieb mit 14 Beschäftigten. Am 12. April 2021 wurde dort ein Mitarbeiter positiv auf Corona getestet. In der Nacht zum 16. April spürte auch die Klägerin erste Symptome, und am 19. April 2022 war auch sie „positiv“. Nach eigenen Angaben leidet sie bis heute an Folgen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und...
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