Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Versicherte haben bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Hat die Krankenkasse jedoch Zweifel, ob die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten weiterhin besteht, ist sie berechtigt, die gesundheitliche Situation des Versicherten zu prüfen. Zu diesem Zweck darf sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen (§ 275 SGB V). Die Stellungnahmen des MDK müssen jedoch fundiert und aussagekräftig sein. Einstellung des Krankengeldes Wenn der MDK feststellt, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, darf die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen. In der Praxis ist allerdings zu beobachten, dass der MDK mitunter nur oberflächlich arbeitet und lediglich kurze Vermerke oder Stellungnahmen nach Aktenlage erstellt, anstatt ein...
weiter lesenKassel (jur). Frühere Hartz-IV- und jetzige Bürgergeldempfänger können auch bei einem vermeintlich zu großen, selbst bewohnten Eigenheim die angemessenen Kosten für den Erhalt der Unterkunft auf das Jobcenter abwälzen. Auch dann können notwendige Dachreparaturkosten übernommen werden, sofern diese Kosten angemessen sind und auch die Angemessenheitsgrenze für die Unterkunftskosten insgesamt nicht überschritten wird, urteilte am Mittwoch, 21. Juni 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 14/22 R). Im Streitfall ging es um einen früheren Hartz-IV-Bezieher aus dem brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße. 2017 bewohnte er ein eigenes Haus mit einer Wohnfläche von 129 Quadratmetern. Vom Jobcenter erhielt er von Mai 2017 bis April 2018 Arbeitslosengeld II. Im vorherigen Bewilligungszeitraum...
weiter lesenBerlin (jur). Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für den Besuch privater Waldorfschulen. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beinhaltet nicht den Unterricht in einer Privatschule, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag, 5. Juli 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 172 AS 3565/11). Der Besuch kostenfreier öffentlicher Regelschulen sei völlig ausreichend. Geklagt hatte eine aus Thailand stammende alleinerziehende Mutter. Sie hatte ihr im Jahr 2000 geborenes Kind auf eine private Waldorfschule geschickt. Beim Jobcenter Berlin-Mitte beantragte die Hartz-IV-Bezieherin die Kostenerstattung für das monatliche Schulgeld in Höhe von 90 Euro. Die Waldorfschule sei für ihr Kind einfach besser als staatliche Schulen. Gerade in...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.