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Anwalt Sozialrecht WuppertalKassel (jur). Bundeswehrsoldaten erzielen mit dem erhaltenen Geld aus einer Reservistenübung „Erwerbseinkommen“. Sind die nicht mehr aktiven Soldaten auf Hilfeleistungen vom Jobcenter angewiesen, darf die Behörde die Einkünfte aus der Reservistentätigkeit zwar mindernd anrechnen, muss den Betroffenen aber auch den Erwerbstätigenfreibetrag gewähren, urteilte am Mittwoch, 13. Dezember 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 15/22 R). Geklagt hatte Oberstleutnant der Reserve aus dem Raum Kassel. Der Mann war auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen und nahm regelmäßig an mehrere Tage dauernden Reservistenübungen der Bundeswehr teil. Für eine fünftägige Übung im Vormonat erhielt er im Juli 2017 eine sogenannte Mindestleistung, deren Höhe sich unter anderem an dem Rang des Soldaten orientiert,...
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Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. September 2013 (4 K 4146/12 Kg) erneut bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig ist (so schon: Urteil vom 30. November 2012, 4 K 1569/12 Kg). Daher könne - so der Senat - auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegen stehen. Im Streitfall hatte die Familienkasse zunächst für die 1988 geborene, verheiratete Tochter des Klägers, die ein Studium absolviert, Kindergeld festgesetzt. Später hob sie jedoch die Kindergeldfestsetzung auf, und zwar ab Januar 2012 unter Hinweis darauf,...
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Das Bundessozialgericht (Az.: B 9 SO 14/23 R ) hat entschieden, dass Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege beziehen und schwerbehindert sind, Anspruch auf unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) haben. Schwerbehinderte Heimbewohnerin fordert Erstattung von ÖPNV-Kosten Die Klägerin, eine schwerbehinderte Bewohnerin eines Pflegeheims, erfüllte aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkungen und dem Merkzeichen G die Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV. Obwohl sie über eigenes Einkommen verfügte, reichte dieses nach Abzug der Heimkosten nicht aus, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu sichern.Der Sozialhilfeträger übernahm die restlichen Heimkosten. Die Klägerin zahlte die Kosten für eine einjährige ÖPNV-Wertmarke in Höhe von 91 Euro aus eigenen Mitteln und...
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