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Das Bundessozialgericht (Az.: B 9 SO 14/23 R ) hat entschieden, dass Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege beziehen und schwerbehindert sind, Anspruch auf unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) haben. Schwerbehinderte Heimbewohnerin fordert Erstattung von ÖPNV-Kosten Die Klägerin, eine schwerbehinderte Bewohnerin eines Pflegeheims, erfüllte aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkungen und dem Merkzeichen G die Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV. Obwohl sie über eigenes Einkommen verfügte, reichte dieses nach Abzug der Heimkosten nicht aus, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu sichern.Der Sozialhilfeträger übernahm die restlichen Heimkosten. Die Klägerin zahlte die Kosten für eine einjährige ÖPNV-Wertmarke in Höhe von 91 Euro aus eigenen Mitteln und...
weiter lesenKassel (jur). Der Bund hat zu Unrecht für die Länder bestimmte Finanzmittel in Höhe von 284 Millionen Euro für das Hartz-IV-Bildungs- und Teilhabepaket einbehalten. Bei den vom Bund für das Jahr 2012 gewährten Mitteln handelt es sich um unabänderliche Pauschalzahlungen, die nicht nachträglich gemindert werden durften, urteilte am Dienstag, 10. März 2015, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 AS 1/14 KL). Damit hatten die Musterklagen der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen vor dem obersten Sozialgericht Erfolg. Die Bundesländer hatten sich dagegen gewehrt, dass der Bund ihnen zuvor gewährte Finanzmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket um insgesamt rund 105 Millionen Euro minderte. Das seit 2011 geltende Bildungs- und...
weiter lesenKassel (jur). Verlangen Jobcenter von einem Hartz-IV-Bezieher wegen zu hoher Heizkosten letztlich einen Wohnungswechsel, muss der Umzug wirtschaftlich sein und sich tatsächlich auch rechnen. Andernfalls kann die Behörde keine entsprechende Kostensenkungsmaßnahme einfordern, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch, 12. Juni 2013, verkündeten Urteil klar (Az.: B 14 AS 60/12). Entscheidend sei letztlich, wie hoch die Kaltmiete und die Heizkosten zusammen sind. Geklagt hatte eine 1970 geborene Hartz-IV-Bezieherin aus Herne. Die alleinstehende Frau lebt in einer 48 Quadratmeter großen Wohnung und zahlt eine sehr geringe Kaltbruttomiete in Höhe von monatlich 203,64 Euro. Doch die Unterkunft ist sehr schlecht isoliert, hat undichte Fenster und verfügt lediglich über eine...
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