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Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Der 74-jährige Ehemann der Klägerin war lizensierter Kampfrichter für Wettkämpfe der Leichtathletik. Während eines Speerwurfwettkampfes wurde er im August 2012 tödlich durch einen Speerwurf verletzt. Er ging, noch während der Speer in der Luft war, auf die Stelle zu, an der er den Aufprall innerhalb des Zielsektors vermutete. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Unglücks als Arbeitsunfall ab. Die Klägerin machte geltend, ihr Ehemann sei zwar nicht abhängig beschäftigt gewesen. Er sei jedoch als Kampfrichter wie ein Beschäftigter vom...
weiter lesenKassel (jur). Ehepaare haben auch beim Erhalt von Grundsicherungsleistungen und bereits abgesenkten Asylbewerberleistungen genügend Einsparpotenziale bei Nahrung, Energie und Telekommunikation. Daher muss das Jobcenter Hartz-IV-Leistungen beziehungsweise heute das Bürgergeld nicht nach der für Alleinstehende vorgesehenen Regelbedarfsstufe 1 berechnen, sondern nach der für Eheleute um zehn Prozent verringerten Regelbedarfsstufe 2, urteilte am Mittwoch, 15. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 2/22 R). Vor Gericht war eine in Berlin lebende, erwerbsgeminderte Mutter von vier minderjährigen Kindern gezogen. Da ihr ältester Sohn Arbeitslosengeld II bezog und mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhielt sie keine Sozialhilfe, sondern Sozialgeld vom Jobcenter. Die Höhe des...
weiter lesenEssen (jur). Notfalls müssen schwerst gehbehinderte Kinder auf Kosten der Eingliederungshilfe mit dem Taxi zur Schule fahren können. Handelt es sich um behinderungsbedingt erforderliche, nicht vom Schulträger übernommene Kosten und ist die Beförderung des Kindes nicht durch einen Schülerspezialverkehr möglich, unterliegen die Taxifahrtkosten „grundsätzlich dem Leistungskatalog der Eingliederungshilfe“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15. Dezember 2022 (Az.: L 9 SO 240/21). Es sei für das Kind - auch mti Blick auf das Ziel der Inklusion - nicht zumutbar, sich von seinen Eltern mit dem Pkw zur Schule bringen zu lassen, so die Essener Richter. Gegen das Urteil wurde mittlerweile Revision beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eingelegt...
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