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Kassel (jur). Mittellose Schülerinnen und Schüler müssen ein einwöchiges Schul-Zirkusprojekt auf dem Schulgelände nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sie haben Anspruch auf „gleichberechtigte Teilhabe an Bildung“, so dass das Jobcenter ähnlich wie bei Schulausflügen die anfallenden Kosten erstatten muss, urteilte am Mittwoch, 8. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 9/22 R). Voraussetzung hierfür sei, dass es sich um eine von der Schule organisierte Veranstaltung handelt und diese auch als Schulausflug stattfinden könnte. Damit bekam eine zum Streitzeitpunkt siebenjährige Grundschülerin aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz recht. Das Kind und ihre alleinerziehende Mutter standen im Hartz-IV-Bezug. Als die Schule 2018 ein einwöchiges Zirkusprojekt auf dem Schulgelände...
weiter lesenKassel. Endet das Arbeitsverhältnis von einem Arbeitnehmer während einer Krankschreibung, dann ist es ausreichend, dass er sich am ersten Arbeitstag nach Ende der Krankschreibung arbeitslos meldet, an dem die zuständige Agentur für Arbeit geöffnet hat. Wenn beispielsweise Wochenenden oder gesetzliche Feiertage dazwischen liegen, dann wirkt die Arbeitslosmeldung auf den Tag zurück, der sich an die Krankmeldung anschließt. Dies hat der für Arbeitsförderung zuständige 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel am 15. Februar 2023 entschieden (Az.: B 11 AL 40/21R). Das Arbeitsverhältnis der Klägerin endete am 31. Juli 2018. Sie war zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank und erhielt bereits Krankengeld. Die Krankschreibung und die Krankengeldzahlung endeten am Freitag, den 28. Dezember 2018. Es folgten dann...
weiter lesenHalle (jur). Hartz-IV-Bezieher haben nur Anspruch auf solche festsitzende Zahnspangen, die auch gesetzlich Krankenversicherten zustehen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem am Dienstag, 15. Oktober 2013, bekanntgegebenen Beschluss klargestellt (Az.: L 5 AS 472/11). Es wies damit den Prozesskostenhilfeantrag einer jugendlichen Hartz-IV-Empfängerin zurück. Die Jugendliche hatte die Kostenübernahme für eine festsitzende Zahnspange beantragt. Die kieferorthopädische Behandlung mit den gewünschten besonders komfortablen Miniaturbrackets entspreche dem Stand der ärztlichen Wissenschaft, daher müssten die Kosten erstattet werden, so die Klägerin. Die „Basisversorgung“ der gesetzlichen Krankenkasse reiche hier nicht aus. Das Sozialgericht...
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