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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Elterngeld
Sozialrecht
Anspruch auf Opferentschädigung für Missbrauchsopfer erleichtert
Kassel (jur). Gewaltopfer, insbesondere Opfer von sexuellem Missbrauch, können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) leichter eine staatliche Opferentschädigung beanspruchen. Können sie sich nur bruchstückhaft erinnern und gibt es keine brauchbaren Zeugen, reichen „glaubhafte Angaben“ aus, urteilten die Kasseler Richter am Mittwoch, 17. April 2013 (Az.: B 9 V 1/12 R). Gutachter dürfen danach keine überzogenen Maßstäbe ansetzen.
Geklagt hatte eine heute 51-jährige Frau aus dem Raum Detmold. Sie leidet unter einer Angst- und Persönlichkeitsstörung und ist deshalb schwerbehindert und arbeitsunfähig. Mehrere psychiatrische Diagnosen stellten ein Trauma in ihrer Kindheit fest.
Bruchstückhaft erinnerte sich die Frau, dass sie von ihrem ... weiter lesen
Sozialrecht
Krebstherapie notfalls auch mit dafür nicht zugelassenem Medikament
München (jur). Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit müssen die gesetzlichen Krankenkassen gegebenenfalls auch für Arzneimittel aufkommen, die für die jeweilige Behandlung nicht zugelassen sind. Im Zweifel überwiege das „Rechtsgut Leben“ gegenüber den Kosteninteressen der Krankenkasse, heißt es in einem am Dienstag, 30. April 2013, bekanntgegebenen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) in München (Az.: L 5 KR 102/13 B ER). Es gab damit im Eilverfahren einem krebskranken Mann gegen seine Kasse recht.
Der 46-Jährige hatte einen bösartigen Hirntumor, der sich operativ nicht entfernen ließ. Auch Bestrahlung und Chemotherapie hatten den Tumor nicht stoppen können. Als letzte Chance, den tödlichen Verlauf vielleicht doch noch zu stoppen, ... weiter lesen
Sozialrecht
Bund muss Millionen für Bildungspaket zurückzahlen
Kassel (jur). Der Bund hat zu Unrecht für die Länder bestimmte Finanzmittel in Höhe von 284 Millionen Euro für das Hartz-IV-Bildungs- und Teilhabepaket einbehalten. Bei den vom Bund für das Jahr 2012 gewährten Mitteln handelt es sich um unabänderliche Pauschalzahlungen, die nicht nachträglich gemindert werden durften, urteilte am Dienstag, 10. März 2015, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 AS 1/14 KL).
Damit hatten die Musterklagen der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen vor dem obersten Sozialgericht Erfolg. Die Bundesländer hatten sich dagegen gewehrt, dass der Bund ihnen zuvor gewährte Finanzmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket um insgesamt rund 105 Millionen Euro minderte.
Das seit 2011 geltende Bildungs- und ... weiter lesen
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