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Kassel (jur). Unternehmen können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ihren Beschäftigten leichter Sachprämien wie Kurzurlaube oder ein Essen gewähren. Auf solche „sonstigen Bezüge“ werden nicht immer Sozialabgaben erhoben, so der 12. Senat des BSG in seinem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, verkündeten Urteil (Az.: B 12 R 15/11 R). Voraussetzung hierfür sei, dass die innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu leistenden und nicht einmaligen Prämien pauschal beim Finanzamt versteuert werden. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund von dem Verbrauchsgüterkonzern Unilever Deutschland nach einer Betriebsprüfung 18.208 Euro an Sozialabgaben nachgefordert. Das Unternehmen hatte innerhalb eines festgelegten...
weiter lesenDarmstadt (jur). Eine vergrößerte männliche Brust wirkt regelmäßig nicht entstellend und kann daher nicht auf Krankenkassenkosten operativ verkleinert werden. Bestehen bei dem Mann wegen seiner vergrößerten Brust psychische Beschwerden, müssen diese vielmehr im Rahmen einer Psychotherapie behandelt werden, entschied das Sozialgericht Darmstadt in einem kürzlich veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 21. Juli 2023 (Az.:S 13 KR 211/21). Damit wurde die Klage eines 1986 geborenen Mannes auf Kostenübernahme für eine beidseitige Brustverkleinerung abgelehnt. Der Mann hatte angegeben, dass er wegen seiner deutlich vergrößerten Brust psychisch beeinträchtigt sei und er massive Schmerzen habe. Laut ärztlichem Attest beträgt das Gewicht des zu entfernenden Brustgewebes 200 Gramm. Bei dem Kläger...
weiter lesenMünchen (jur). Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit müssen die gesetzlichen Krankenkassen gegebenenfalls auch für Arzneimittel aufkommen, die für die jeweilige Behandlung nicht zugelassen sind. Im Zweifel überwiege das „Rechtsgut Leben“ gegenüber den Kosteninteressen der Krankenkasse, heißt es in einem am Dienstag, 30. April 2013, bekanntgegebenen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) in München (Az.: L 5 KR 102/13 B ER). Es gab damit im Eilverfahren einem krebskranken Mann gegen seine Kasse recht. Der 46-Jährige hatte einen bösartigen Hirntumor, der sich operativ nicht entfernen ließ. Auch Bestrahlung und Chemotherapie hatten den Tumor nicht stoppen können. Als letzte Chance, den tödlichen Verlauf vielleicht doch noch zu stoppen,...
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