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Anwalt Sozialrecht WuppertalEin Lehrer starb nach einem Wespenstich bei einer dienstlichen Veranstaltung. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass dies als Dienstunfall gilt (Az.: VG 7 K 394/23 ) . Tödlicher Wespenstich bei Lehrertreffen: Senatsverwaltung verweigert Anerkennung als Dienstunfall Der verstorbene Lehrer, der als Beamter in Berlin tätig war, nahm an einem Arbeitstreffen in einem Ruder-Club teil. Es handelte sich um den letzten Tag der Sommerferien und das Treffen diente zur Vorbereitung des neuen Schuljahres. Der Lehrer wies seine Kollegen darauf hin, dass er gegen Wespenstiche allergisch sei und ausgerechnet an diesem Tag sein Notfallmedikament nicht dabei habe. Kurz nach dieser Warnung wurde er beim Kaffeetrinken auf der Terrasse des Clubs von einer Wespe gestochen. Der Stich löste einen anaphylaktischen Schock aus, der...
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Kassel (jur). Voll erwerbsunfähige Eltern können nicht den gesetzlichen Kinderzuschlag erhalten. Dieser kann nur beansprucht werden, wenn zumindest ein Elternteil oder ein Kind ab 16 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch, 13. Juli 2022, verkündeten Urteil entschied (Az.: B 7/14 KG 1/21 R). Der Gesetzgeber hat den Kinderzuschlag vorgesehen, damit finanzschwache Eltern nicht in den Hartz-IV-Bezug abrutschen. Voraussetzung ist damit eine Erwerbsfähigkeit. Seit Juli 2022 beträgt der Kinderzuschlag für jedes Kind monatlich 229 Euro Die aus Duisburg stammende Klägerin hatte bei der Familienkasse für ihre drei unter 16 Jahre alten...
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Kassel (jur). Hartz-IV-Bezieher können für den Betrieb einer im Haushalt befindlichen Gastherme vom Jobcenter eine zusätzliche Finanzspritze erhalten. Denn dient die Gastherme nicht nur der Heizung, sondern auch der dezentralen Warmwasserversorgung, steht erwachsenen Arbeitslosengeld-II-Beziehern der gesetzliche Mehrbedarf für Warmwasser in Höhe von 2,3 Prozent des Regelbedarfs zu, urteilte am Mittwoch, 18. Mai 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 1/21 R). Bei Kindern liegt der Mehrbedarf - je nach Alter - zwischen 0,8 und 1,4 Prozent. Im konkreten Fall war die in Wuppertal lebende Hartz-IV-Bezieherin zusammen mit ihrer erwachsenen Tochter und ihrem Sohn 2016 in eine neue Mietwohnung gezogen. Eine in der Wohnung befindliche Gastherme sorgte für die Heizung und die Warmwasserversorgung. Die...
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