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Celle (jur). Hartz-IV- und Bürgergeld-Bezieher müssen bei vorsätzlich verschwiegenen Kapitallebensversicherungen ihre sämtlichen erhaltenen Hilfeleistungen wieder zurückzahlen. Da hier eine Frau wegen Vermögens nicht hilfebedürftig war, könne das Jobcenter das gezahlte Arbeitslosengeld II wieder zurückfordern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 15. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 11 AS 221/22). Dabei komme der Vermögensfreibetrag nicht zur Anrechnung. Im Streitfall ging es um eine 1958 geborene Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013 Grundsicherungsleistungen bezog. Dass sie über zwei Kapitallebensversicherungen im Wert von rund 13.500 Euro verfügte, offenbarte sie dem Jobcenter nicht. Doch als ihr Ex-Mann 2019 die Hälfte der...
weiter lesenKassel (jur). Wenn Hartz-IV-Aufstockern mit einer selbstständigen Tätigkeit ihre Leistungen wegen verspätet eingereichter Unterlagen gestrichen wurden, können sie diese mit einer Klage noch retten. Reichen sie im Gerichtsverfahren die Angaben zu ihren Betriebseinnahmen und -ausgaben nach, besteht kein Grund mehr, die Hilfeleistung wegen einer Verletzung der Mitwirkungspflicht zu versagen, urteilte am Dienstag, 29. November 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 64/21 R). Üblicherweise erhalten selbstständige Hartz-IV-Aufstocker wegen unregelmäßiger Einkünfte erst einmal nur vorläufig Arbeitslosengeld II. Beim Jobcenter müssen sie zunächst eine Prognose über ihre betrieblichen Einnahmen abgeben. Legen sie später die tatsächlichen Betriebseinnahmen und -ausgaben vor, kann die Behörde...
weiter lesenStraßburg (jur). Eine heute 70-jährige Britin muss nachts in Inkontinenzkissen pinkeln, um dem Staat teure Pflegekräfte zu ersparen. Das hat am Dienstag, 20. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden (Az.: 4241/12). Danach dürfen Staaten Pflegebedürftigen auch gewisse Unannehmlichkeiten zumuten, um dem Steuerzahler oder der Solidargemeinschaft Geld zu sparen. Die Klägerin aus London ist in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt. Alleine kann sie weder zur Toilette gehen noch einen Toilettensitz besteigen. Damit sie auch nachts ihre Notdurft verrichten kann, hatte sie früher pflegerische Unterstützung bekommen. 2008 und dann nochmals endgültig 2011 wurde diese Leistung widerrufen. Statt der Pflegekraft...
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