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Margarete Görtz
Hecker + Görtz Rechtsanwälte | Fachanwälte in Bürogemeinschaft
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Dirk Vossen
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Oliver Stemmer
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Witwenrente
Sozialrecht
Jobcenter kann für Kauf eines Gasheizofens aufkommen
Essen (jur). Umfasst ein Mietvertrag ausdrücklich keine Heizung, muss das Jobcenter Hartz-IV-Beziehern die Anschaffung eines beantragten Gasheizofens als einmaligen Unterkunftsbedarf bezahlen. Denn solche Aufwendungen für die Anschaffung und Installation sind nicht vom normalen Regelbedarf umfasst, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 29. Juli 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 19 AS 1736/21)
Im konkreten Fall bewohnt die Klägerin eine 63 Quadratmeter große Wohnung mit zwei Gasheizöfen und einem Gasdurchlauferhitzer. Laut Mietvertrag, den der Vermieter noch mit den Eltern der Klägerin geschlossen hatte, umfasste die Vermietung ausdrücklich keine Heizung. Die Eltern hatten die Gasheizöfen daher auf eigene Kosten in der Wohnung einbauen lassen. ... weiter lesen
Sozialrecht
Schüler beim Rauchen außerhalb der Schule nicht unfallversichert
Kassel (jur). Während der Schulpause stehen rauchende Schüler im nahe gelegenen Stadtpark nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn der Park stellt keinen „erweiterten Schulhof“ dar und gehört nicht mehr zum „organisatorischen Verantwortungs- und Einflussbereich“ der Schule, urteilte am Dienstag, 28. Juni 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 20/20 R). Dies gelte auch dann, wenn volljährigen Schülern das Aufsuchen des Parks erlaubt wurde, so die obersten Sozialrichter.
Vor Gericht war ein volljähriger Gymnasiast aus Hamburg gezogen. Der Oberschüler wollte am 18. Januar 2018 während der Schulpause im nahe gelegenen Stadtpark mit zwei Mitschülern eine Zigarette rauchen. Auf dem Schulgelände selbst bestand Rauchverbot. Doch das Wetter war gegen das ... weiter lesen
Sozialrecht
Keine Hartz IV Minderung bei Resturlaubsnachzahlung
Düsseldorf (jur). Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem früheren Arbeitgeber noch eine Nachzahlung für nicht genommenen Urlaub, muss diese nicht auf die Hartz-IV-Leistungen mindernd angerechnet werden. Die Urlaubsabgeltung sei ebenso wie eine Entschädigungszahlung eine zweckbestimmte Einnahme, die bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II unberücksichtigt bleiben muss, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 16. November 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 10 AS 87/09). Damit bekam eine 59-jährige Hartz-IV-Bezieherin aus Solingen recht. Sie hatte von ihrem früheren Arbeitgeber für ihren Resturlaub eine Nachzahlung in Höhe von rund 400 Euro brutto erhalten. Das Jobcenter rechnete die Urlaubsabgeltung auf das Arbeitslosengeld II als Einkommen mindernd an. ... weiter lesen
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