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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied am 23. Juli 2024, dass ein vorübergehender Bezug einer Teilrente Rentnern nicht den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht (Az. L 14 KR 129/24 ). Teilrente-Trick scheitert: Rentner darf nicht in GKV wechseln Ein 69-jähriger Rentner, der seit 2008 privat krankenversichert ist, beantragte im September 2021 eine Teilrente, um die Aufnahme in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung seiner Ehefrau zu erreichen. Der Rentner, der seit 2019 verheiratet ist und seine selbstständige Tätigkeit aufgegeben hatte, plante, nach wenigen Monaten wieder die volle Rente zu beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass die Einkommensgrenze auf Basis...
weiter lesenKassel (jur). In einer Rechtsanwaltsgesellschaft gelten vier gleichberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 28. Juni 2022 in Kassel entschieden (Az.: B 12 R 4/20 R). Danach gelten in einer Rechtsanwaltsgesellschaft dieselben Maßstäbe wie in einer GmbH. Im Streitfall geht es um eine Rechtsanwaltsgesellschaft im Raum Mannheim. Diese hatte zunächst fünf und dann noch vier gleichberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer mit Gesellschaftsanteilen von zunächst jeweils 20 und dann 25 Prozent. Die Rentenversicherung war der Ansicht, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig beschäftigt sind und daher Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung fällig werden. Der BSG-Beitragssenat entschied nun, dass für eine...
weiter lesenDortmund (jur). Zahlt die Rentenversicherung auch nach dem Tod eines Versicherten weiter Rente, müssen Angehörige mit einer Kontovollmacht nicht immer für die Überzahlung geradestehen. Denn haben sie nie von ihrer Vollmacht Gebrauch gemacht und auch keine Kenntnis von den einzelnen Kontobewegungen erhalten, müssen sie nicht für die überzahlte Rente haften, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag, 28. Mai 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: S 34 R 355/12). Damit bekam der Sohn eines verstorbenen Rentners vor Gericht recht. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte nach dem Tod des Versicherten noch eine Rentenzahlung in Höhe von 1.515,81 Euro geleistet. Die Volksbank überwies zwar einen Großteil der Summe wieder zurück, ein kleinerer Teil wurde...
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