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Mainz (jur). Hartz-IV-Bezieher dürfen ohne Qualifikation nicht zu einem Ein-Euro-Job im Bereich Kinder-, Behinderten und Seniorenbetreuung verpflichtet werden. Ohne entsprechende berufliche Erfahrungen oder sonstige Vorkenntnisse werden sie den „hohen fachlichen Anforderungen“ nicht gerecht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 1. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 AS 99/15 B ER). Im konkreten Fall bekam damit ein Hartz-IV-Bezieher aus dem Raum Koblenz recht. Der Vater mehrerer Kinder war bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig. Seitdem übt er eine selbstständige Nebentätigkeit als Versicherungsmakler aus. Daneben erhalten er und seine Familie Hartz-IV-Leistungen. Um den Mann wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern,...
weiter lesenBerlin (jur). Langzeitstudenten können bei überlanger Studiendauer ihren Wohngeldanspruch verlieren. Werde das Studium nicht mehr ernsthaft betrieben, sei den Betroffenen eine volle Erwerbstätigkeit zuzumuten, um die Inanspruchnahme von Wohngeld zu verhindern, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 7. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 21 K 144/22). Die Klägerin, eine Studentin im Bachelor-Studiengang Bauingenieurswesen, befand sich mittlerweile im 20. Hochschulsemester. Darin waren vier Urlaubssemester und zwei Semester eines Erststudiums enthalten. Sie hält sich mit studentischen Nebenjobs über Wasser und bezieht seit mehreren Jahren Wohngeld. Doch nun lehnte das Bezirksamt Berlin-Zehlendorf den erneuten Antrag auf Wohngeld ab. Dieses werde „missbräuchlich“...
weiter lesenDie Bedarfsgemeinschaft ist ein zentraler Begriff im Sozialrecht und bezieht sich auf eine Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung von Sozialleistungen, insbesondere im Bereich des Bürgergelds, da der Bedarf unter Einbeziehung des Einkommens und Vermögens ermittelt wird. Sie kann sich aus einer oder mehreren Personen zusammensetzen, von denen mindestens ein Mitglied erwerbsfähig und leistungsberechtigt im Sinne des SGB sein muss . Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Von einer Bedarfsgemeinschaft ist auszugehen, wenn Menschen zusammenleben, gemeinsam wirtschaften und eine wechselseitige Verantwortung füreinander übernehmen. Andere Begriffe dafür können auch Lebensgemeinschaft, Einstehungsgemeinschaft, Familie sein....
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