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Das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 15/22 R ) hat entschieden, dass ein Arbeitsunfall vorliegen kann, wenn nach einem privaten Ausflug Arbeitsschlüssel abgeholt werden. Unfall nach privatem Ausflug auf dem Weg zur Arbeit Die Klägerin hatte nach einem privaten Wochenendausflug einen Unfall, als sie auf dem Weg zurück zu ihrer Wohnung war. In der Wohnung befanden sich Arbeitsschlüssel und Unterlagen, die sie vor Arbeitsantritt bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums benötigte. Auf diesem Weg verunglückte sie mit ihrem Auto schwer, nur wenige Kilometer von ihrem Wohnort entfernt. Zuvor war sie für ein Wochenende privat unterwegs und wollte die Arbeitsgegenstände vor Beginn ihrer Tätigkeit abholen. Die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen....
weiter lesenDie Krankenkasse darf den Versicherten, der Krankengeld bezieht, unter Fristsetzung auffordern, einen Antrag auf medizinische Reha oder auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Die Frist zur Antragstellung beträgt zehn Wochen. Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf (§ 51 Abs. 1 und 3 SGB V). Auch hier steckt der Teufel im Detail: Die Krankenkassen sind berechtigt und unter Umständen sogar verpflichtet, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten, um überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzung für eine Versicherungsleistung noch vorliegt. Das gilt auch für die...
weiter lesenKassel (jur). Gehbehinderte Menschen haben künftig leichteren Zugang zu Behindertenparkplätzen. Sie müssen sich nicht darauf verweisen lassen, dass sie auf glatten Oberflächen oder in vertrauter Umgebung noch weitere Strecken bewältigen können, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in zwei am Freitag, 10. März 2023, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag (Az.: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R). Im ersten Fall leidet der Kläger aus Sachsen an Muskelschwund. Er kann daher nur unter ebenen und möglichst glatten „Idealbedingungen“ längere Strecken gehen, etwa auf einem Krankenhausflur; Bordsteine oder unebene Wege bereiten dagegen Probleme. Der zweite Kläger lebt in Baden-Württemberg und hat einen angeborenen Gendefekt. Dieser führt unter anderem zu einer Entwicklungsstörung und zu einer Störung...
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