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Rechtsanwalt ErziehungsrenteDas Sozialversicherungsrecht umfasst sämtliche Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems, das sich in Deutschland aus fünf verschiedenen Säulen zusammensetzt. Zum System der Sozialversicherung gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Leistungen der einzelnen Versicherungen sowie verschiedene Maßnahmen zur Rehabilitation von Erkrankten und der Vorsorge. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB), in Rechtsfragen bezüglich des Sozialversicherungsrechts berät ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Sozialversicherungsträger
Die Träger der Sozialversicherung sind öffentlich rechtliche Körperschaften, die aufgrund eines Versicherungsverhältnisses Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen. Hierzu gehören unter anderem die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung. Diese Körperschaften sind keine staatlichen Institutionen, sondern es handelt sich um unabhängige Einrichtungen, die im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung eigenständig agieren. Die Sozialwahl ist Ausdruck der Selbstverwaltung, bei der die Mitglieder den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung der Sozialversicherungsträger wählen können.
Sozialgesetzbuch
Die sozialrechtlichen Regelungen und Vorschriften sind in den zwölf Sozialgesetzbüchern zu finden, die das zentrale Gesetz für das deutsche Sozialversicherungssystem und das Soziallversicherungsrecht bilden.
Die Bücher des SGB sind eigenständige Gesetze und enthalten besondere Verwaltungsvorschriften für die einzelnen Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Normen bezüglich der gesetzlichen Krankversicherung befinden sich im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), während die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch (SGB VII) geregelt ist. Im sechsten Buch (SBG VI) sind die Regelungen zum Rentenversicherungsrecht niedergeschrieben. Das elfte Buch (SGB XI) enthält sämtliche Vorschriften zum Pflegeversicherungsrecht, die Normen zur Arbeitsförderung finden sich im dritten Buch (SBG III) wieder. Das vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthält allgemeinverbindliche Regelungen für sämtliche Zweige des deutschen Sozialversicherungssystems.
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Kassel (jur). Werden frischgebackene Eltern von der Arbeit bei voller Gehaltszahlung freigestellt, können sie noch zusätzlich Elterngeld erhalten. Der Elterngeldanspruch geht nur dann verloren, wenn die volle Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Montag, 5. November 2012, veröffentlichten Urteil (Az.: B 10 EG 7/11 R). Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Eltern Elterngeld erhalten, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, sie es selbst betreuen und „keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben“. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei nicht 30 Wochenstunden übersteigen. Für die Elterngeldberechnung ist das durchschnittliche Einkommen...
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München (jur). Wird bei einem schwerbehinderten Kind Hilflosigkeit (Merkzeichen H) anerkannt, so führt nicht bereits die Vollendung des 18. Lebensjahrs automatisch dazu, dass dieses Merkzeichen entzogen werden kann. Das hat das Sozialgericht München in einem am 11. September 2023 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: S 48 SB 1230/20). Hilflosigkeit kann danach auch ohne körperliche Einschränkungen vorliegen, wie etwa im Streitfall bei Autismus. Bei dem 1994 geborenen Kläger besteht ein frühkindlicher Autismus, verbunden mit einer Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung, einer motorischen Entwicklungsstörung und deutlichen sozialen Beeinträchtigungen in mehreren Bereichen. 2007 wurden ihm ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 sowie die Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson), G...
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Was gilt heute beim Bürgergeld? Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) werden im Bürgergeld nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie „angemessen“ sind. Dazu gehören regelmäßig Kaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten; Haushaltsstrom ist grundsätzlich über den Regelbedarf nach § 20 SGB II abgedeckt, nicht über die KdU. Mit dem Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eine einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Bedarfe der Unterkunft (ohne Heizung) gilt in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs keine Angemessenheitsprüfung; es werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen (§ 22 Abs. 1 S. 2–5 SGB II). Heizkosten unterliegen dagegen von Anfang an einer...
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