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Kassel (jur). Eine von der Pflegeversicherung zu bezuschussende „Wohnumfeldverbesserung“ für behinderte Versicherte umfasst keine videogestützte Türöffnungsanlage. Da solch eine Video-Türsprecheinrichtung mittlerweile kabellos und batteriebetrieben zur Verfügung stehe und diese damit nicht mit der Wohnung fest verbunden sei, sei die Anlage nicht als „Wohnumfeldverbesserung“ einzustufen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 1. Dezember 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: B 3 P 5/22 R). Allerdings könne die Video-Türsprechanlage dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienen, so dass die Krankenkasse diese als Hilfsmittel gewähren kann. Im konkreten Fall war der aus dem Raum Nürnberg stammende Kläger infolge eines Schädel-Hirn-Traumas auf einen Rollstuhl angewiesen. Er...
weiter lesenKassel (jur). Für die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit müssen auch bei seltenen Berufen eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse den Zusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und beruflicher Tätigkeit belegen. Eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung scheidet sonst aus, urteilte am Dienstag, 18. Juni 2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 3/12 R und B 2 U 6/12 R). Damit scheiterten eine Violinspielerin und ein Violinspieler mit ihren Klagen. Berufskrankheiten sind normalerweise in der Berufskrankheiten-Verordnung festgelegt. Bei nicht dort aufgeführten Erkrankungen können diese unter Umständen dennoch von der Berufsgenossenschaft „wie“ eine Berufskrankheit anerkannt werden. Dazu müssen neue Erkenntnisse vorliegen, dass die...
weiter lesenKassel (jur). Mittellose Schülerinnen und Schüler müssen ein einwöchiges Schul-Zirkusprojekt auf dem Schulgelände nicht aus eigener Tasche bezahlen. Sie haben Anspruch auf „gleichberechtigte Teilhabe an Bildung“, so dass das Jobcenter ähnlich wie bei Schulausflügen die anfallenden Kosten erstatten muss, urteilte am Mittwoch, 8. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7 AS 9/22 R). Voraussetzung hierfür sei, dass es sich um eine von der Schule organisierte Veranstaltung handelt und diese auch als Schulausflug stattfinden könnte. Damit bekam eine zum Streitzeitpunkt siebenjährige Grundschülerin aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz recht. Das Kind und ihre alleinerziehende Mutter standen im Hartz-IV-Bezug. Als die Schule 2018 ein einwöchiges Zirkusprojekt auf dem Schulgelände...
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